RS UVS Steiermark 1992/07/21 30.7-27/92

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Veröffentlicht am 21.07.1992
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Rechtssatz

Der Tatvorwurf, wonach Eintragungen im Gästebuch entgegen § 6 Abs 4 Meldegesetz unvollständig ausgeführt worden seien, erfordert eine konkrete Angabe darüber, welche der im § 8 Abs 2 bis 5 Meldegesetz erforderlichen Eintragungen fehlen und daher gegen welchen Absatz verstoßen wurde.

Schlagworte
Tatbestandsmerkmal Beweiswürdigung
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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