Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: StLSG §1 Abs1 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Die Tatumschreibung, "durch Lärmen in der Wohnung" ungebührlicherweise störenden Lärm im Sinne des § 1 Abs 1 StLSG erregt zu haben, entspricht ... mehr lesen...
Mit dem Spruchpunkt 1.) des angefochtenen Straferkenntnisses wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als nach außen verantwortlicher Geschäftsführer des Pflegeheimes L S am Standort G, Gp, nicht dafür Sorge getragen, dass im genannten Pflegeheim ab 08.01.2010 bis 01.04.2010 für den Aufgabenbereich Pflege eine entsprechend für Führungsaufgaben qualifizierte Fachkraft aus dem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege (gem. §§ 17 Abs 5 und 26 iVm § 72 GuKG) als Pfle... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: Stmk PflegeheimG §8 Abs6PflegeheimG Stmk §8 Abs6 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs 6 Stmk PflegeheimG in der Fassung LGBL Nr 66/2011 ist den Mitarbeitern die erforderliche berufs... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher gemäß § 9 VStG Verantwortlicher der Firma A Ba Management GmbH mit Sitz in W, M, diese sei Käufer und somit Waldeigentümer, folgender Übertretungen des Forstgesetzes 1975 zu verantworten. Die genannte Firma, diese sei Eigentümer und somit Antragsberechtigte für den Antrag auf die Erteilung einer Fällungsbewilligung gemäß § 87 Forstgesetz 1975 - hab... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine strafbare Anstiftung nach § 7 VStG zu einer Übertretung nach § 85 Abs 1 ForstG setzte nach dem gegenständlichen Tatvorhalt voraus, dass die Gesellschaft A., die Waldgrundstücke zum Straßenbau kaufen wollte, deren Eigentümer durch ein Vertragsanbot vorsätzlich zur Durchführung einer Fällung ohne Bewilligung veranlasste. Danach müsste der Wille des jeweiligen Grundeigentümers, die Fällung ohne entsprechende Bewilligung vorzunehmen, erst durch dieses Vertragsanbot entstanden ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin als Gewerbeinhaberin vorgehalten, sie habe zumindest am 01.04.2011 auf dem Standort Tuh, das Gastgewerbe in der Betriebsart Gasthof durch das Anbieten der Fremdbeherbergung (näher bezeichnete Zimmer und Suiten, Kulinarium, Wellnessbereich, etc.) via Internet an einen größeren Personenkreis ausgeübt, wodurch sie die am dortigen Standort genehmigte Betriebsanlage (Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Murau, GZ: 4.1-3/2008 vo... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: GewO §81 Abs1GewO §74 Abs2GewO §1 Abs4 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Gemäß § 81 Abs 1 erster Satz GewO 1994 bedarf auch die Änderung einer genehmigten Betriebsanlage einer Genehmigung, wen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin vorgeworfen, sie habe am 20. März 2012, in der Gemeinde T als Beschuldigte, obwohl Sie Grund zur Annahme hatten, dass der/die UnterkunftsnehmerIn Ho M Her geb. ihre Meldepflicht nicht erfüllt hat, es verabsäumt dies bis zum 20.03.2012 der Meldebehörde Marktgemeinde T binnen 14 Tagen mitzuteilen. Der(die) Genannte, dem(r) Sie Unterkunft gewährt haben, war seit 15.11.2011 unter der Anschrift T aufhältig, ohne sich anzumelden u... mehr lesen...
Rechtssatz: Hat der Unterkunftgeber Grund zur Annahme, dass für jemanden, dem er Unterkunft gewährt oder gewährt hat, die Meldepflicht bei der Meldebehörde nicht erfüllt wurde, ist er gemäß § 8 Abs 2 MeldeG verpflichtet, dies der Meldebehörde binnen 14 Tagen mitzuteilen, es sei denn, die Meldepflicht hätte ihn selbst getroffen. Wesentliches Tatbestandsmerkmal dieser Unterlassung ist die Angabe der Anschrift der gewährten Unterkunft. Daher stellt die unrichtige Bezeichnung dieser Anschrift ... mehr lesen...
Die erstinstanzliche Behörde bestrafte Herrn F K, den nunmehrigen Berufungswerber, wegen Verletzung des § 90 Abs 3 Z 2 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz-LMSVG i.V.m. § 6 LMSVG i.V.m. § 98 Abs 1 LMSVG i.V.m. § 5 Abs 1 Z 1 und Abs 4 und 5 Nährwertkennzeichnungsverordnung-NWKV mit Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) und auferlegte ihm den Ersatz der Untersuchungskosten der A, wobei sich aus der 29 Zeilen umfassenden Sachverhaltsumschreibung im Spruch: des Straferkenntni... mehr lesen...
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Norm: LMSVG §3 Z9 LMSVG §5 Abs1 Z3 VStG §44a Z1 LMSVG § 3 heute LMSVG § 3 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2026 LMSVG § 3 gültig von 01.01.2024 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 171/2023 ... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 23.11.2011 war über Herrn E R wegen Übertretung des § 81 Abs 1 Sicherheitspolizeigesetz 1991 (im Folgenden SPG) eine Verwaltungsstrafe von ? 70,00, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag, ver... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Vorhalt einer Übertretung nach § 81 Abs 1 SPG, wonach die öffentliche Ordnung in besonders rücksichtsloser Weise gestört worden sei, indem der Berufungswerber "am Parkplatz vor dem Kino in alkoholisiertem Zustand mit der flachen Hand auf die Windschutzscheibe eines (bestimmten) PKW geschlagen hat", ist nicht so konkret, dass daraus eine tatsächlich besonders rücksichtslose Störung der öffentlichen Ordnung nachvollzogen werden kann. Außerdem gehört es zum Wesen einer Ordnung... mehr lesen...
Übertretungen in Punkt 1.) und 6.): In Punkt 1.) wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, wie anlässlich einer Überprüfung durch die Bundeskellereiinspektion für das Weinaufsichtsgebiet 05 am 6.4.2011 ab ca. 11.00 Uhr in Ihrem Betrieb in Ga, E, festgestellt worden ist, 250 Stk. 1-Liter-Flaschen Zweigelt Landwein, ohne die Angabe Abfüller etikettiert zum Verkauf bereitgehalten und somit in Verkehr gesetzt und im Zeitraum Dezember 2010 (ein detailliertes Abfülldatum ist mangels Vorhande... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: WeinG §9 Abs1 Z4 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 Z 4 WeinG darf Wein unter der Bezeichnung "Landwein" in Verkehr gebracht werden, wenn er die der Bezeichnung typische Eigenar... mehr lesen...
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Norm: WeinG §2 Abs2 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Als Übertretung nach § 61 Abs. 1 Z. 1 iVm § 2 Abs. 2 Weingesetz 2009 idgF, sowie Art. 18 iVm Art. 2 der VO(EG)Nr. 178/2002 wurde dem Betriebsinh... mehr lesen...
Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er sei bis zumindest 21.04.2010 am Tatort S, Sp b. Kf, für folgende Verwaltungsübertretung verantwortlich: Es bestehe der Verdacht, dass er eine durch die RAO den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit gewerbsmäßig anbiete oder ausübe. Auf seiner Website a-r.at werde Folgendes ausgeführt, obwohl er dafür keine Berechtigung besitze: Erfolgreiche Beeinspruchung des Re B Projekts Sp vor dem Umweltse... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 57 Abs 2 RAO ist strafbar, wer unbefugt eine durch dieses Bundesgesetz den Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeit gewerbsmäßig anbietet oder ausübt. Für den Rechtsanwaltsberuf ist wesentlich und typisch, dass er neben der rechtlichen Beratung der Klienten auch deren Vertretung im weitesten Ausmaß erfasst, das denkbar ist (VwGH 16.5.2000, 94/14/0105, und andere). Nach dem
Spruch: des Straferkenntnisses wurden im Rahmen einer Bürgerinitiative gegen ein Großprojekt folgende ... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl aus § 1 Abs. 1 K-PStG als auch aus § 5 Abs. 1 der Klagenfurter Parkgebührenverordnung ergibt sich, dass das Tatbestandselement ?mehrspuriges? Kraftfahrzeug essentieller Bestandteil des Spruches eines Straferkenntnisses sein muss. Die Gebührenpflicht nach dem Kärntner Parkraum- und Straßenaufsichtgesetz und der Klagenfurter Parkgebührenverordnung gilt nur für mehrspurige, nicht hingegen für einspurige Kraftfahrzeuge, weshalb dem Tatbestandsmerkmal ?mehrspurig? entscheiden... mehr lesen...
Beachte Der Entscheidungsvolltext sowie das Ergebnis einer gegebenenfalls dazu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidung sind auf der Homepage des Oö UVS www.uvs-ooe.gv.at abrufbar. Rechtssatz: Aufhebung wegen Spruchmangels, wenn im Falle einer dezidierten Bestrafung wegen Übertretung des § 13a Abs 2 Tabakgesetz die Tatzeit im
Spruch: lediglich nach Stunden und Minuten angeführt, nicht jedoch ein ? zumindest kurzer ? Zeitraum und/oder zumindest die Anzahl der Raucher angegeben ist. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als Verantwortlicher der Firma A N Handels Ges.m.b.H. in Hb, Am Ö folgende Übertretung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung zu verantworten: Das Produkt Dinkel Torten Boden wurde am 05.02.2010 von Ihrer Firma vom Firmenstandort in Hb, Am Ö an die Firma B M Handelsges.m.b.H. in W, F-K-G geliefert, obwohl festgestellt wurde, dass beim angeführten Produkt, welches verpackt in Verkehr gebracht wurde, ... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: LMKV §4 Abs1 Z7 litc VStG §44a Z1 LMKV § 4 gültig von 20.05.2008 bis 12.12.2014 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 67/2014 LMKV § 4 gültig von 14.12.2005 bis 19.05.2008 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 408/2005 LMKV § 4 gültig von 27.04.2005 bis 13.12.2005 ... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: bezeichneten Straferkenntnis wurde I F M zur Last gelegt eine Verwaltungsübertretung gemäß § 34 a Abs 2 iVm § 37 Abs 1 lit 3 Steiermärkisches Veranstaltungsgesetz idgF (VeranstaltungsG) dadurch begangen zu haben, dass sie am 17.07.2011, in der Zeit von 16:08 Uhr bis 17:20 Uhr, in L, Z, vor dem Lokal H S durch übermäßigen Musiklärm die ihr von der Behörde auferlegten lärmverhütenden Auflagen für eine Veranstaltung nicht eingehalten habe. Mit dem im
Spruch: bezeichnete... mehr lesen...
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Norm: Stmk VeranstaltungsG §37 Abs1 Z3VeranstaltungsG Stmk §37 Abs1 Z3 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Der Vorhalt, vor einem Lokal durch "übermäßigen Musiklärm" die von der Behörde auferlegten "l... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Graz wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe laut Anzeige des Stadtpolizeikommandos Graz, Polizeiinspektion K St, am 01.01.2012, jedenfalls um 01.05 Uhr, auf der öffentlichen Verkehrsfläche in G, A d T, auf der Fahrbahn und auf dem Gehsteig, pyrotechnische Gegenstände (Schweizer Kracher) gezündet, obwohl verboten sei, die Ordnung des Straßenverkehrs durch Auslösen von Knallpräparaten und ähnlichen... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: StVO §88 Abs3 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Gemäß § 88 Abs 3 StVO ist es verboten, die Ordnung des Straßenverkehrs etwa durch Auslösen von Knallpräparaten zu stören oder Straßenbenützer au... mehr lesen...
Der Spruch: des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 25.01.2012, Zl. 300-3239-2011, lautet wie folgt: „Von der Fortführung des Verwaltungsstrafverfahrens unter oben angeführter Zahl wird gem. § 45 Abs. 1 Z. 2 VStG abgesehen und die Einstellung verfügt, da Umstände vorliegen, die die Strafbarkeit aufheben oder ausschließen.“ „Von der Fortführung des Verwaltungsstrafverfahrens unter oben angeführter Zahl wird gem. Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 2, VStG abgesehe... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: KurzparkzÜV §2 Abs1 Z2 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Bei Vorhalt einer Verletzung des § 2 Abs 1 Z... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 VerwaltungsverfahrenL40052 Prostitution Sittlichkeitspolizei Kärnten
Norm: ProstG Krnt 1990 §8 Abs2 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Es reicht nicht aus, dem Beschuldigten allgemein vorzuwerfen,... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: KFG §134 Abs3a VStG §44a VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: Das Anführen der genauen Uhrzeit der... mehr lesen...