Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 13.09.2007 um 19.10 Uhr in Reutte auf der Auffahrt zur B179 von Reutte kommend, ca 50 m vor der Einmündung den Pkw mit dem Kennzeichen XY gelenkt und dadurch eine andere Person, Insp. J., durch beleidigende Worte verspottet bzw beschimpft und ihn dadurch in seiner Ehre gekränkt. Dadurch habe er gegen § 20 lit c Tiroler Landes-Polizeigesetz verstoßen und wurde über ihn gemäß § 21 Abs 1 leg cit eine Gel... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten eine Übertretung des KFG zur Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Angaben zur Tat: Zeit der Begehung:06.07.2007, 14:16 Uhr; Ort der Begehung: Zell am See, B 311, Str.-KM 049,100 Schmittentunnel / Brucker Bundesstraße; Fahrzeug: Lastkraftwagen N3, ZE-971AC (A) Der Verantwortliche Belader der Firma O. in S., …Straße 4, hat das angeführte Lastkraftfahrzeug (Anhänger) der Firma O. GmbH am Tattag beladen bzw. dieses ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: VStG §44a Z1KFG §101 Abs1 lite VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
Gemäß § 101 Abs 1 lit e KFG sind im Tatvorwurf jedenfalls ausreichende Feststellungen zur Beschaffenheit und Verwahr... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 16.04.2007, Zl VK-3809-2007, wurde Herrn E. H., Kitzbühel, nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen: ?Tatzeit: 9.02.2007 Tatort: Fahrzeug: KFZ, XY Sie haben es als Benutzer eines Fahrzeuges mit einem ausländischen Kennzeichen unterlassen, den Zulassungsschein und die Kennzeichentafeln nach Ablauf eines Monats nach der Einbringung des Fahrzeuges nach Öste... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 11.06.2007, Zl II-STR-00857e/2007, wurde Frau XY, nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Auf Grund der Gesetzeslage des § 94 Z 67 Gewerbeordnung, (GewO), BGBl Nr 194/1994, handelt es sich beim Gewerbe Stukkateure und Trockenausbauer um ein sogenanntes reglementiertes Gewerbe; dieses Gewerbe darf gemäß § 5 Abs 1 Gew0 bei Erfüllung der allgemeinen und vorgeschriebenen besonderen Vorauss... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: ?Tatzeit: 03.07.2007 um 16.40 Uhr Tatort: Auf der A12, etwas westlich der Raststätte Pettnau, bei ca. km 96,500 in Richtung Telfs Fahrzeug: Personenkraftwagen, XY 1. Sie haben zu einem vor ihnen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre. 2. Sie haben beim Überholen eines Fahrzeuges keinen der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwind... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis wurden J V folgende Verwaltungsübertretungen angelastet und nachstehende Geldstrafen verhängt: Punkt 1.): § 118 Abs 1 Z 2 Steiermärkisches Baugesetz 1995 (Stmk BauG), ? 500,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 10 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Punkt 2.): § 118 Abs 1 Z 6 iVm § 38 Abs 3 Stmk BauG, ? 1.200,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 24 Tage Ersatzfreiheitsstrafe). Punkt 3.): § 118 Abs 2 Z 11 Stmk BauG, ? 800,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 16 Ta... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Gast in einem Beherbergungsbetrieb Unterkunft nimmt, ist nach § 5 Abs 1 MeldeG ohne Rücksicht auf die Unterkunftsdauer unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden nach seinem Eintreffen, durch Eintragung in ein Gästeblatt anzumelden. Eine Ausnahme von der in Abs 1 normierten Meldepflicht hat der Gesetzgeber im Abs 3 getroffen. Diese Ausnahme setzt voraus, dass es sich um Reisegruppen mit mindestens 8 Menschen handelt, die maximal eine Woche gemeinsam im selbe... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die schriftlichen Weisungen, welche nach Unterabschnitt 5.4.3.2 ADR vom Absender bereitzustellen sind und ua die Art der Gefahr, die von diesen Gütern ausgeht, sowie die vom Fahrzeuglenker zu treffenden Maßnahmen und die von ihm zu verwendende Schutzausrüstung zu beinhalten haben, von Gefahrgut zu Gefahrgut verschieden sind, ist es erforderlich, im Tatvorwurf eines Straferkenntnisses das betreffende Gefahrgut, welches befördert wurde und hinsichtlich dessen die schriftliche ... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: „1. Sie haben am 10.09.2006 um 22.10 Uhr in H, A 14 Rheintalautobahn, Rtg. Deutschland, Höhe km XXX als verantwortlicher (handelsrechtlicher Geschäftsführer) der Firma B T + L GmbH in H, Bstraße, diese ist Beförderer von Gefahrgut, sich nicht im Rahmen des § 7 Abs.1 GGBG vergewissert, dass die in den schriftlichen Weisungen für den Lenker vorgeschriebene Ausstattung im Fahrzeug mit dem Kennzeic... mehr lesen...
Mit dem erstinstanzlichen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten spruchgemäß nachstehender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Tatzeit: 20.07.2007 23.24 Uhr Tatort: Inntalautobahn A 12, km 0024.300 Kontrollstelle Kundl, Fahrtrichtung Innsbruck Fahrzeug: Sattelzugfahrzeug, XY, Anhänger XY 1. Sie haben als Zulassungsbesitzer des angeführten KFZ nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw die Ladung des genannten KFZ den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes entspricht. Das Fahrzeug wurde zu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird der Beschuldigten eine Übertretung der Sbg. Feuerpolizeiordnung vorgeworfen. Der
Spruch: lautet: "Frau Brigitte P., geb. XXX, hat zu verantworten, dass zumindest am 8.6.2007 ein Kasten im Stiegenhaus vor Ihrer Wohnung im Objekt G.-Straße 29, Gst. Nr. .., KG M. in Salzburg aufgestellt war, obwohl Sachen, die wegen ihrer leichten Brennbarkeit geeignet sind das Weitergreifen von Bränden zu fördern, nicht so zu lagern sind, dass Ver... mehr lesen...
Index: L44105 Feuerpolizei Kehrordnung Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Salzburger Feuerpolizeiordnung 1973 §5 Abs1 VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz:
§ 5 Abs 1 Feuerpolizeiordnung regelt die Lagerung und Verwahrung brandg... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn W. zur Last gelegt, er habe am 02.11.2007 in der Zeit von ca 11.00 bis 11.45 Uhr eine Feuerstelle auf einem Wanderweg mitten im Wald, ca 10 bis 15 m von der Gemeindestraße, im Bereich des Weilers S. errichtet, indem er mit Benzin überschüttetes Abfallholz verbrannte. Zwischen 11.30 bis 11.45 Uhr habe er die Feuerstelle verlassen, diese sei dann unbeaufsichtigt gewesen. Er habe dadurch 1. gegen § 40 Forstgesetz 1975 und 2. gegen § 15 Abs 3 Abfa... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber von der Erstbehörde Folgendes angelastet: ?Tatzeit: 11.01.2007, um 07.44 Uhr Tatort: Imst, Kreuzung Karl-Von-Lutterotto-Straße/Hinterseberweg Fahrzeug: PKW 1. Sie haben als Lenker im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder gehalten. 2. Sie haben als Lenker innerhalb von 5 m vor einem nicht durch Lichtzeichen geregelten Schutzweg, aus der Sicht des ankommenden Verkehrs, gehalte... mehr lesen...
Gegen den Berufungswerber behängt bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck ein Verwaltungsstrafverfahren, dem eine Anzeige der Polizeiinspektion Mutters vom 10.12.2007 zugrunde liegt. In diesem Strafverfahren wurde am 18.12.2007 ein Straferkenntnis mündlich verkündet und gemäß § 44 Abs 3 lit b VStG protokolliert, wobei der Tatvorwurf wörtlich lautet: ?Der Beschuldigte lenkte am 09.12.07 um 22.55 Uhr ein KFZ, wobei er sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befand (0,61 mg/l)?.... mehr lesen...
Rechtssatz: Im
Spruch: eines wegen Übertretung des §103 Abs2 KFG erlassenen Straferkenntnisses muss nicht enthalten sein, dass die Auskunft unrichtig war bzw. welchen Wortlaut die erteilte Auskunft hatte. Zuletzt aktualisiert am 31.12.2008 mehr lesen...
Rechtssatz: Die Vorschrift des Unterabschnittes 5.4.1.1.6.2 ADR, nach welcher bei Tankfahrzeugen die Bezeichnung im Beförderungspapier zu lauten hat: "Leeres Tankfahrzeug, letztes Ladegut" mit den in Absatz 5.4.1.1.1 a) bis d) vorgeschriebenen Angaben gilt nur für ungereinigte leere Tankfahrzeuge. Dies bedeutet, dass es sich beim Wort "ungereinigt" um ein wesentliches Tatbestandsmerkmal handelt, das dem Beschuldigten innerhalb der sechsmonatigen Verfolgungsverjährungsfrist vorzuwerfen ist.... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: "Fahrzeug: XXX, YYY "Fahrzeug: römisch 30 , YYY Sie haben die Beförderungseinheit gelenkt, ohne sich, obwohl es Ihnen zumutbar war, vor Antritt der Fahrt davon zu überzeugen, dass die Vorschriften des Gefahrengutbeförderungsgesetzes (GGBG) eingehalten werden. Sie haben Folgendes Gefahrgut befördert: Leeres Tankfahrzeug, Letztes Ladegut UN 1202 Dieselkraftstoff 3, III Sie haben Folgendes Gef... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO §9 Abs4StVO §52 litc Z24StVO §99 Abs3 lita VStG §44a Z1 VStG § 44a heute VStG § 44a gültig ab 01.02.1991
Rechtssatz: In ständiger Judika... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes angelastet: ?Anhaltezeit: 14..06.2007 um 17.56 Uh Anhalteort: A 12 Inntalautobahn, km 28,310, Gde Radfeld, FR Osten Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug XY, Anhänger XY Hinweis: Alle Zeitangaben in UTC-Zeit 1. Sie haben als Lenker des angeführten Kraftfahrzeuges, welches zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höchst zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen er habe 1.) am 06. Februar 2006 gegen 14.16 Uhr in der Gemeinde L bei F, auf der L Freiland, StrKm 4.170, in Richtung F, den PKW gelenkt und habe als Lenker des angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen mög... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 2 Abs 1 VersammlungsG muss die Versammlung von ihrem Veranstalter wenigstens 24 Stunden vor ihrer beabsichtigten Abhaltung unter Angabe des Zweckes, des Ortes und der Zeit der Versammlung der Behörde schriftlich angezeigt werden. In diesem Sinne müssen die Angaben über den Zweck, den Ort und die Zeit der Versammlung ausreichend präzisiert sein Vfslg 11.866/1988, VwGH 23.9.1988, 97/01/1065). Daher stellt bei einer Unterlassung nach § 2 Abs 1 VersammlungsG die falsche Anga... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kufstein vom 11.10.2007, Zl KS-6809-2007, wurde Herrn M. F., D-G., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Anhaltezeit: 20.5.07, 21:56 Uhr Anhalteort: A 12 Inntalautobahn, km 24,3, Gde Kundl, FR Westen Fahrzeug: Sattelkraftfahrzeug XY, XY Hinweis: Alle Zeitangaben in UTC 1. Sie haben als Lenker des angeführten KFZ, welches zur Güterbeförderung im innergemeinschaftlichen Straßenverkehr eingesetzt ist und dessen höc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als Bürgermeister der Gemeinde F und somit als gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufener zu verantworten, dass bis 22.2.2005 keine Daten des Indirekteinleiterkatasters der Gemeinde für das Jahr 2004 der Wasserrechtsbehörde übermittelt wurden. Er habe dadurch §§ 32b Abs. 4 und 137 Abs. 1 Z 1 WRG 1959 verletzt und wurde über ihn eine Geldstrafe in Höhe von ? 70,--, im Un... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach § 6 IEV hat das Kanalisationsunternehmen den Indirekteinleiterkataster zwar jährlich zu aktualisieren, jedoch über seine Führung nur in dreijährlichen Intervallen der Wasserrechtsbehörde zu berichten. Ein jährlicher Bericht ist lediglich über die in Anlage E der IEV genannten Vorgänge (zB Nichteinhaltung von Vorgaben, Überschreitung von Schwellenwerten) zu erstatten. Somit war die Gemeinde als Kanalisationsunternehmen nicht verpflichtet, einen jährlichen Bericht über die D... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes zur Last gelegt: "Angaben zu den Taten: Zeit der Begehung: am 2.12.2006 gegen 10:30 und 14:20 Uhr Ort der Begehung: Gemeinde H., GP 214/2 und 217/2 Ort der Begehung: Gemeinde H., Gesetzgebungsperiode 214/2 und 217/2 beide KG E. 1. Sie sind gemäß § 7 VStG 1991 i.d.g.F. durch vorsätzliche Beihilfe verantwortlich, dass trotz Aufklärung durch den GP H. und Einstellung gemäß ... mehr lesen...
Index: 40/01 VerwaltungsverfahrenL82005 Bauordnung Salzburg
Norm: VStG §7 VStG §44a Z1BauPolG 1997 §16 Abs1BauPolG 1997 §16Abs2BauPolG 1997 §16 Abs7 VStG § 7 heute VStG § 7 gültig ab 01.02.1991 VStG § 44a heute ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Fa. G Produktions GmbH zu verantworten, dass bis 18.7.2006 die Ergebnisse der jährlich durchzuführenden Fremdüberwachung der in die Kanalisation des Abwasserverbandes K eingebrachten Abwässer des Unternehmens für den Überwachungszeitraum bis 12.7.2005 nicht übermittelt worden sind. Er habe dadurch § 137 Abs. 1 Z 22 WRG 1959 iVm § 5 Abs... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 32b Abs 3 WRG 1959 hat der Indirekteinleiter dem Kanalisationsunternehmen in Abständen von längstens zwei Jahren einen Nachweis über die Beschaffenheit der Abwässer durch einen Befugten zu erbringen. Gemäß § 5 Abs 4 Z 3 Indirekteinleiterverordnung (IEV) hat der mitteilungspflichtige Indirekteinleiter dem Kanalisationsunternehmen die Ergebnisse der durchgeführten Eigen- und Fremdüberwachung in einem Zeitraum von zwei Jahren zu berichten, sofern das Kanalisationsunternehm... mehr lesen...