Entscheidungen zu § 44a VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 331-360 von 1.634

TE UVS Steiermark 2002/09/30 30.6-59/2002

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe am 11.07.2001, um 10.10 Uhr, auf der B 319, Richtung R, Bereich Gemeindegebiet F, Bezirk F; Lenkerkontrolle bei StrKm. 54,8, betreffend des LKW als handelsrechtliche Geschäftsführerin und daher als gemäß § 9 Abs 1 VStG Verantwortliche in ihrer Funktion der Firma S T GesmbH., G diese sei Zulassungsbesitzerin des angeführten Kraftfahrzeuges nicht dafür Sorge getragen, dass der Zustand bzw. die L... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.09.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/09/30 Senat-MD-01-0127

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom ** ** ****, Zl. 3-****-01, wurde über den Berufungswerber eine Geldstrafe in der Höhe von S 600,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 16 Stunden) wegen Übertretung des § 4 Abs 1 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes verhängt. Es wird ihm angelastet, als Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten mehrspurigen Kraftfahrzeuges der Bezirkshauptmannschaft X über deren schriftliche Anfrage vom ** ** **** nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung am *... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 30.09.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/09/30 Senat-MD-01-0127

Rechtssatz: § 4 Abs 1 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes (Auskunftspflicht) kann nur von Zulassungsbesitzern von Fahrzeugen, für deren Halten oder Parken eine Abgabe zu entrichten war, übertreten werden. Es handelt sich dabei nicht um ein Merkmal der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit im Sinne des § 9 VStG, sondern um ein Tatbestandsmerkmal der verletzten Verwaltungsvorschrift. Dem
Spruch: des Straferkenntnisses muss daher zu entnehmen sein, dass für das Fahrzeug die Kurzparkzon... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 30.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/30 30.6-59/2002

Rechtssatz: Der Vorhalt, wonach das Scheibenwischerblatt eines LKW "abgenutzt" gewesen sei, reicht für die Umschreibung einer Übertretung nach § 21 KFG nicht aus. Aus einer (nicht konkretisierten) Abnutzung der Scheibenwischer kann nämlich noch nicht geschlossen werden, dass die Scheibenwischer nicht mehr in der Lage waren, dem Lenker selbsttätig auf der Windschutzscheibe ein ausreichendes Blickfeld freizuhalten. Vergleiche
Rechtssatz: UVS Steiermark 26.09.2002, 30.11-88/2001-14, wonach (er... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/30 30.6-59/2002

Rechtssatz: Dem Tatvorwurf, wonach der linke Nebelscheinwerfer eines LKW verstellt gewesen sei, fehlt eine klare Wiedergabe des Tatbestandsmerkmales der Übertretung nach § 20 Abs 2 KFG, wonach der Nebelscheinwerfer nicht so angebracht war, dass seine Lichtaustrittsfläche nicht höher liegt als der höchste Punkt der Lichtaustrittsfläche der Scheinwerfer, mit denen Abblendlicht ausgestrahlt werden kann. Schlagworte Nebelscheinwerfer verstellen Höhe Lichtaustrittsfläche Abblendlicht Tatbe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/30 30.6-72/2002

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 60 Abs 3 Stmk JagdG ist, dass Hundebesitzer ihre Hunde im fremden Jagdgebiet "wiederholt" herumstreifen lassen. Ein solches wiederholtes Herumstreifen geht aus der Vorhalt, wonach ein Hundehalter seinen Labrador-Mischling zu einer bestimmten Zeitpunkt  "auf einem Acker außerhalb seiner Liegenschaft in einem (fremden) Jagdrevier frei herumlaufen ließ, wo der Hund jagend beim Anfallen bzw Reißen einer beschlagenen Rehgeiß a... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.2002

TE UVS Steiermark 2002/09/26 30.11-88/2001

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe als verantwortlicher Fuhrparkleiter der Firma H Z GmbH mit Sitz in W nicht dafür gesorgt, dass der LKW (Sattelzugfahrzeug) MAN, unbeschadet allfälliger Ausnahmegenehmigungen oder -bewilligungen den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der aufgrund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen entsprochen habe, weil das Fahrzeug am 29.3.2001 um 10.00 Uhr (Anhaltung), in L, auf der S 6, auf Höhe de... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 26.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/26 30.11-88/2001

Rechtssatz: Der Vorhalt, wonach die Scheibenwischergummi eines LKW "stark verschlissen" waren, reicht für die Umschreibung einer Übertretung nach § 21 KFG aus. Aus diesem Vorhalt kann nämlich grundsätzlich geschlossen werden, dass das mehrspurige Kraftfahrzeug nicht mehr mit Scheibenwischern ausgerüstet war, die dem Lenker selbsttätig auf der Windschutzscheibe ein ausreichendes Blickfeld freihalten (Schlierenbildung, wenn Wasser aus der Scheibenwaschanlage hinaufgesprüht wird und die Schei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 26.09.2002

TE UVS Steiermark 2002/09/20 30.4-46/2002

Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 28.3.2002 war über Herrn M H wegen Übertretung des § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 eine Verwaltungsstrafe von ? 218,--, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag, verhängt worden, da er laut Anzeige der... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 20.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/20 30.4-46/2002

Rechtssatz: Auch eine unbefugte Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO muss nach Ort und Zeit unverwechselbar feststehen. Daher ist vom Fehlen des Tatortes auszugehen, wenn in den Verfolgungshandlungen lediglich ausgeführt wird, dass der Berufungswerber das KFZ-Mechanikergewerbe insofern ohne erforderliche Gewerbeberechtigung ausgeübt habe, als er am 11. und 13.12.2001 "bei einem bestimmten PKW des H. K. einen Keilriemen gegen einen Betrag von ATS 3.000,-- erneuert hätte". (So wird mit ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 20.09.2002

RS UVS Oberösterreich 2002/09/15 VwSen-300478/2/Gf/An

Rechtssatz: Gemäß § 10 Abs.1 Z.3 und Abs.2 iVm § 3 Abs.1 Z.4 Oö. SpielapparateG begeht ua. derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von 2.000 bis 20.000 Euro zu bestrafen, der als Verfügungsberechtigter über einen Aufstellungsort das Aufstellen von Spielapparaten oder die Verwendung von Spielprogrammen ohne die dafür erforderliche Spielapparatebewilligung duldet. Nach § 10 Abs.1 Z.8 und Abs.2 iVm § 7 Abs.1 Oö. SpielapparateG begeht ua. derjenige eine Verwaltungsüb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.09.2002

TE UVS Steiermark 2002/09/11 30.9-98/2002

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 10.6.2002, GZ.: 15.1 5442/2000, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen Berufener der Firma H S, mit Sitz in St. L/S nicht dafür Sorge getragen, dass das Sattelkraftfahrzeug und der Sattelanhänger- unbeschadet allfälliger Ausnahmegenehmigungen oder -bewilligungen - den Vorschriften dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Vero... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.09.2002

RS UVS Steiermark 2002/09/11 30.9-98/2002

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 17 Abs 1 GütBefG verpflichtet den Güterbeförderungsunternehmer nicht zur Übergabe des Frachtbriefes an den Fahrer, sondern macht den Unternehmer für die Mitführung des Frachtbriefes bei Güterbeförderungen ab 50 km Entfernung oder über die Grenze verantwortlich. So könnte der Fahrer den Frachtbrief vor der Güterbeförderung auch selbst ausfüllen. Daher ist eine Übertretung nach § 17 Abs 1 GütBefG nicht hinsichtlich sämtlicher Tatbestandsmerkmale nach § 44a Z ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.09.2002

RS UVS Kärnten 2002/08/27 KUVS-1317/2/2002

Rechtssatz: Wird dem Beschuldigten angelastet, er habe zu den näher bestimmten Tatzeiten als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges den Gehsteig der A-Straße in B benützt, so entspricht dieser Vorhalt nicht dem Konkretisierungsgebot, da beim Tatvorwurf nach § 8 Abs. 4 StVO es erforderlich ist, anzuführen, "dass ........ das Kraftfahrzeug auf dem Gehsteig abgestellt und dieser dadurch vorschriftswidrig benützt wurde." (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Gehwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.08.2002

RS UVS Vorarlberg 2002/08/27 1-0401/02

Rechtssatz: Es liegt kein Verstoß gegen den § 44a Z 2 VStG vor, wenn bei der Übertretungsnorm nicht jene Ziffern des § 17 Abs 3 des Güterbeförderungsgesetzes angeführt sind, welche die einzelnen Angaben, die ein Frachtbrief zu enthalten hat und welche hier gefehlt haben, enthalten. Vielmehr genügt bei der Angabe der Übertretungsnorm in einem Fall wie diesem die Zitierung des § 23 Abs 1 Z 7 iVm § 17 Abs 3 des Güterbeförderungsgesetzes, zumal nach Ansicht des Verwaltungssenates auch dann nur... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 27.08.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/08/09 Senat-BN-01-0088

Die Bezirkshauptmannschaft X verhängte über den Berufungswerber mit Straferkenntnis vom 16.7.2***, Zl 3-****-**, zwei Geldstrafen in der Höhe von je S 1.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafen: jeweils 30 Stunden) wegen Übertretung der Z 4 und 6 des § 37 Abs 1 der NÖ Bauordnung 1996. Es wird ihm angelastet, dafür verantwortlich zu sein, dass hinsichtlich eines Bauwerks (Dampfkesselanlage und Laugentank)   1. die Bekanntgabe des Bauführers gemäß § 25 Abs 3 NÖ Bauordnung 1996 unterlassen und 2. das B... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 09.08.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/08/09 Senat-BN-01-0088

Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs 2 der NÖ Bauordnung 1996 sind die Arbeiten für Vorhaben nach § 14 Z 1, 2, 4, 5, 7 und 8 durch einen Bauführer zu überwachen. Spätestens wenn der Bauherr der Baubehörde den Baubeginn meldet, hat er nach Abs 3 gleichzeitig den Bauführer bekannt zu geben.   Eine Verwaltungsübertretung begeht gemäß § 37 Abs 1 der NÖ Bauordnung 1996 in der zur Tatzeit geltenden Fassung, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden Handlung bild... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 09.08.2002

TE UVS Niederösterreich 2002/08/01 Senat-MI-01-0034

Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 31. Mai 2001, Zl 3-****-99, wurde über den Beschuldigten A******** W****** wegen einer Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 iVm § 205 GewO gemäß § 366 Abs 1 GewO eine Geldstrafe von S 5000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 60 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in Höhe von S 500,-- auferlegt.   In diesem Straferkenntnis wird dem Beschuldigten die Verwaltungsübertretung wie folgt ang... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 01.08.2002

RS UVS Niederösterreich 2002/08/01 Senat-MI-01-0034

Rechtssatz: Gemäß § 201 Abs 1 GewO unterliegen die Tätigkeiten der Baumeister (§ 202 Abs 1) Zimmerermeister (§ 205 Abs 1), Steinmetzmeister einschließlich Kunststeinerzeuger und Terrazzomacher (§ 206 Abs 1) und Brunnenmeister (§ 208 Abs 1) der Bewilligungspflicht. Gemäß § 201 Abs 4 GewO sind die in Abs 1 angeführten Gewerbetreibenden berechtigt, in geringem Umfang mit der Ausführung eigener Arbeiten in unmittelbaren Zusammenhang stehende Arbeiten anderer Gewerbe auch selbst auszuführen. Im... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 01.08.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/25 30.3-49/2002

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, er habe am 12.08.2000 in T, im und vor dem Gastgewerbebetrieb "Diskothek M", gemeinsam mit T E Gäste angestänkert und dadurch den öffentlichen Anstand verletzt. Der Berufungswerber habe dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 1 erster Halbsatz Stmk LGBl 158/75 begangen. Hiefür wurde gemäß § 3 Abs 1 leg cit eine Geldstrafe von ? 21,-- (im Uneinbringlichkeitsfall 2 Tage und 8 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt und ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 25.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/25 30.3-49/2002

Rechtssatz: Eine Anstandsverletzung nach § 1 erster Fall Stmk LGbl 158/75 ist durch den Vorhalt, in einer Diskothek Gäste "angestänkert" zu haben, noch nicht ausreichend konkretisiert. Um das Tatbild der Anstandsverletzung im Sinne des § 44a Z 1 VStG zu umschreiben, müsste im
Spruch: enthalten sein, in welcher Art und Weise das Anstänkern vor sich ging. Schlagworte Anstandsverletzung Konkretisierung Tatbestandsmerkmal stänkern mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 25.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/11 30.9-87/2001

Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 30.5.2001 wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe am 18.9.2000 um 15.00 Uhr in G, B - E als Lenker des Taxi 1. obwohl er im Fahrdienst des Taxigewerbes tätig gewesen sei, kein gepflegtes Äußeres aufgewiesen, 2. während des Fahrdienstes der Taxilenkerausweis nicht deutlich sichtbar bzw von außen deutlich sichtbar, innerhalb der Windschutzscheibe angebracht, 3. keine ordnungsgemäße Rechnung ausgefolgt, da das behördliche Kennzeichen des Fah... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 11.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/11 30.9-87/2001

Rechtssatz: Wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung nach § 19 Abs 1 Stmk BO für den nicht linienmäßigen Personenverkehr ist nicht nur die Feststellung, dass ein im Fahrdienst befindlicher Taxilenker kein gepflegtes Äußeres aufgewiesen habe, sondern auch die Konkretisierung der betreffenden
Gründe: . Schlagworte Taxilenker Äußeres ungepflegt Konkretisierung mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 11.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/09 30.15-82/2001

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber die umseitig wiedergegebene Übertretung der Grazer Straßenmusikverordnung zur Last gelegt und über ihn eine Geldstrafe von S 500,-- (? 36,34) verhängt. In seiner dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung machte der Berufungswerber Spruchmängel geltend. Der Tatort sei im angefochtenen Straferkenntnis nicht präzise umschrieben, er habe nicht direkt vor dem Juweliergeschäft W gespielt, sondern in dem GVB-Wartehäuschen vor dem Ge... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 09.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/09 30.15-82/2001

Rechtssatz: Um musikalische Darbietungen auf der Straße für die betroffenen Anrainer in einem zumutbaren Ausmaß zu halten, bestimmt § 3 Abs 2 Grazer StraßenmusikVO, dass Straßenmusiker ihren Spielort spätestens nach einer Stunde wechseln müssen, wobei der neue Spielort vom alten zumindest 50 m entfernt sein muss. Zwar regelt die Verordnung nicht exakt, wann der Straßenmusiker nach einem Ortswechsel wieder auf den früheren Spielort zurückkehren kann. Unter Bedachtnahme auf den Schutzzweck k... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 09.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/04 30.10-100/2001

Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zu Punkt 2.) zur Last gelegt, er habe als bestellter Beauftragter für den Bereich Fuhrpark usw und somit Verantwortlicher für die Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen der S-T GesmbH mit Sitz in G, nicht dafür gesorgt, dass vor Fahrtantritt der LKW mit amtlichen Kennzeichen der Marke V, den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen entsprochen habe, weil vorbezeichneter LKW am 14.3.2001, um 09.50 Uhr, in L, a... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 04.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/04 30.10-100/2001

Rechtssatz: Die Verfolgungshandlungen, wonach "das Cellon des rechten Rückfahrscheinwerfers gebrochen gewesen sei und daher nicht vor äußeren Witterungseinflüssen ausreichend geschützt war", lässt keinen konkreten Tatvorwurf im Sinne der vorgeworfenen Übertretung nach § 14 Abs 2 KFG erkennen, wonach der Rückfahrscheinwerfer nicht funktioniert bzw nicht weißes Licht ausgestrahlt hätte. Vergleiche hiezu zB die zu § 19 KFG und § 15a KDV für verbindlich erklärte Regelung Nr. 6 BGBL Nr. 176/197... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 04.07.2002

TE UVS Steiermark 2002/07/02 30.1-6/2002

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, sie habe im Außenbereich in G durch Verwenden eines lauten Staubsaugers am 2.7.2001 in der Zeit von 19.50 bis 20.30 Uhr lärmerzeugende Arbeiten durchgeführt. Sie habe dadurch §§ 4 und 1 der Grazer Immissionsschutzverordnung 1998 verletzt und wurde über sie eine Geldstrafe von ? 37,--, im Uneinbringlichkeitsfall 12 Stunden Ersatzfreiheitsstrafe, verhängt. Der Unabhängige Verwaltungssenat... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 02.07.2002

RS UVS Steiermark 2002/07/02 30.1-6/2002

Rechtssatz: Nach § 1 der Grazer ImmissionsschutzVO sind alle im Hauswesen anfallenden lärmerzeugenden Arbeiten zu bestimmten Zeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden verboten. In einem Straferkenntnis wurde als Ort der verbotenen Verwendung eines lärmerzeugenden Staubsaugers der "Außenbereich in Graz, B.Weg 15" angeführt. Jedoch kennt die Verordnung den Begriff "Außenbereich" nicht, sodass sie Arbeiten in diesem Bereich nur dann untersagt, sofern es sich um Höfe oder Gärten handelt. Der Außenb... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 02.07.2002

RS UVS Kärnten 2002/06/27 KUVS-404/4/2002

Rechtssatz: Wird jemand der Anstiftung zu einer Verwaltungsübertretung schuldig erkannt, so ist im
Spruch: auch konkret - unter Angabe von Zeit, Ort und Inhalt der Handlung - das als Anstiftung gewertete Verhalten zu umschreiben. Der
Spruch: hat somit, um den Anforderungen des § 44a Z 1 VStG gerecht zu werden, die Tatzeit hinsichtlich der Regelung der Anstiftung anzuführen. Es empfiehlt sich allerdings auch eine zeitliche Konkretisierung der vom unmittelbaren Täter begangenen Tat. Der Tatort... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.06.2002

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