Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.195... mehr lesen...
Begründung: Gegen das beim Handelsgericht Wien erhobene Klagebegehren auf Bezahlung von S 2,000.000,-- sA und auf Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle Schäden aus der Nichteinhaltung des von der Erstbeklagten am 9.7.1990 und am 8.8.1990 abgegebenen unwiderruflichen Kaufanbots, wendeten die beklagten Parteien die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein, weil sie ihren Sitz in Graz hätten. Die klagende Partei replizierte, daß sie ihre Klage au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft A*****. Die Beklagten waren in den Jahren 1979 und 1980 Gesellschafter der Jagdgesellschaft L*****, die den klägerischen Grund bejagte. 1979 und 1980 machten die Kläger jeweils unter Einhaltung der im oberösterreichischen JagdG vorgesehenen Meldefrist gegenüber dem Erstbeklagten als dem Jagdleiter der Jagdgenossenschft L***** Wildschäden geltend. Die Jagd- und Wildschadenskommission L***** stellte mit Besc... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §261 Abs6 JN §45 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zuhaltung eines Vertrages bezüglich eines Liegenschaftskaufes durch Einwilligung in die Eigentumseinverleibung und bewertete den Streitgegenstand mit S 60.000. Bereits in dem vor der ersten Verhandlung eingebrachten vorbereitenden Schriftsatz wendete die beklagte Verkäuferin die sachliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein, weil ein obligatorischer Anspruch geltend gemacht werde, für den der Gerichtss... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wendete die örtliche Unzuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landesgerichtes für ZRS Wien ein; er halte sich zwar berufsbedingt häufig in Wien auf, habe aber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichtes für ZRS Graz. Hierauf beantragte die Klägerin für den Fall der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes die Überweisung der Rechtssache an das Landesgericht für ZRS Graz. Mit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22. Mai 1985 ging die damals 5 Jahre alte Klägerin mit ihrem Vater zur Bundesstraße 312, um diese zu überqueren. Die beiden blieben wegen des herrschenden Verkehrs am Fahrbahnrand stehen. Ein Gehsteig war nicht vorhanden. Der Vater ging einige Schritte zurück, um mit der nachkommenden Großmutter der Klägerin zu sprechen, während die Klägerin allein am Fahrbahnrand stehen blieb. Der Erstbeklagte lenkte ein bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversiche... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung der restlichen Baukosten für dessen Eigentumswohnung Wien 14, Felbigergasse 62/11, im Betrag von S 94.039,80 s.A.. In der ersten Tagsatzung erhob der Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit, weil sein Wohnort Wien-Döbling sei. In der Verhandlungstagsatzung am 22.September 1986 ergänzte der Beklagte sein Einredevorbringen noch vor Einlassung in die Verhandlung dahin, daß er in der genan... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 261 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stellte gegen die beklagte Partei ein Feststellungsbegehren gemäß § 54 Abs. 1 ASGG. Er brachte vor, daß die Firma Mag. B*** Gesellschaft mbH im Mai 1987 in die beklagte Partei eingegliedert und anläßlich dieser Zusammenlegung der Betriebe der Betriebssitz nach Wien 20., Jägerstraße 80, verlegt worden sei. Bisher hätten die Auslieferungsfahrer mit den Firmen-LKW nach Arbeitsschluß nach Hause fahren und am nächsten Arbeitstag ihre Tätigkeit von dort aus for... mehr lesen...
Begründung: Die vom Kläger erhobene Klage auf Feststellung des Zurechtbestehens einer Provisionsforderung von 600.000 S im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde in allen drei Instanzen, zuletzt mit Entscheidung des Obersten Gerichteshofes vom 30. September 1986, 14 Ob 138/86, abgewiesen. Gegen diese Entscheidung erhebt der Kläger mit der Behauptung, es lägen Wiederaufnahmsgründe vor, unmittelbar beim Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahmsklage und bringt vor, d... mehr lesen...
Begründung: Ein Schiedsgericht erkannte die Klägerin schuldig, der Beklagten S 1,155.594,70 samt Zinsen und die mit S 1,045.229 (darin enthalten S 19.839 Umsatzsteuer und S 827.000,-- Barauslagen) bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen. Die Klägerin begehrte in ihrer beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage den Ausspruch, daß dieser Schiedsspruch aufgehoben werde und unwirksam sei. Sie führt zur
Begründung: aus, ein Schiedsvertrag sei nicht wirksam zustandegekommen. Bei den im K... mehr lesen...
Norm: JN §41 Abs1 JN §43 Abs1 ZPO §261 Abs6 JN § 41 heute JN § 41 gültig ab 01.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2010 JN § 41 gültig von 01.01.1898 bis 31.07.2010 JN § 43 heute ... mehr lesen...
Norm: JN §43 Abs1 ZPO §261 Abs6 JN § 43 heute JN § 43 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 JN § 43 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 JN § 43 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer zunächst beim Bezirksgericht Kitzbühel eingebrachten Klage begehrt die Klägerin vom Beklagten die Zahlung von 239.250 DM samt Anhang. Der Beklagte sei Eigentümer der 126/546-Anteile der Liegenschaft EZ 109 II KG Niederau, mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung top. Nr. 3 a verbunden sei. Um der Klägerin daran das Eigentum zu verschaffen, hätten die Streitteile am 21. Juli 1980 einen Optionsvertrag, einen Treuhandvertrag und einen Vertrag über die Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und die Zweitbeklagte sind auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes St. Veit an der Glan vom 19. Februar 1973, des zwischen dem Kläger und den beiden Beklagten abgeschlossenen Kaufvertrages vom 6. Februar 1973, des Kaufvertragsnachtrages vom 30. April 1974 und des notariellen Schenkungsvertrages vom 7. Juni 1974 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 19 KG Launsdorf. Zur Sicherstellung der im Kaufvertrag vom 6. Februar 1973 bedungenen Le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von S 622.297,-- s.A. und bringt vor, er habe im Jahre 1980 von der B*** DER Ö*** S*** den Auftrag erhalten, eine Umschuldung von Verbindlichkeiten der Eheleute S*** in der Weise durchzuführen, daß mit einem Darlehen der B*** von S 622.297,-- die auf der Liegenschaft der Eheleute S*** bücherlich sichergestellten Forderungen der R*** R*** UND W*** bezahlt und die diese Forderungen sichernden Pfandrechte gelöscht werden. Das Pfandr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt wegen eines Verkehrsunfalles, den ein Versicherungsnehmer der G*** W*** V*** verschuldet hat, Schadenersatz. Die Klage ist gegen die G*** W*** V***, Filialdirektion Wien, Lobkowitzplatz 1, 1010 Wien, gerichtet. Die Beklagte wendete örtliche Unzuständigkeit ein. Sie habe ihren Sitz in Graz, in Wien befinde sich lediglich eine Filialdirektion. Die "Verwaltung des Versicherungsvertrages" sei durch die Generaldirektion in Graz erfolgt. Eine Zuständ... mehr lesen...
Norm: JN §45 ZPO §261 Abs6 Satz5 JN § 45 heute JN § 45 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist eine Wiener Bank. Die Klägerin hat ihr Räume ihres Grazer Hauses zum Betrieb einer Bankfiliale vermietet. Sie gestattete der Mieterin umfangreiche Umbauten des Bestandgegenstandes, bedingte sich aber in diesem Zusammenhang die Erbringung von Bauleistungen aus, die nicht das Bestandobjekt betreffen und im ausschließlichen wirtschaftlichen Interesse der Klägerin selbst liegen. Die Klägerin behauptete einen Mietzinsentgang aus einem von der Bekl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hatte die Klage auf Zahlung eines Betrages von 68.024,62 S samt Nebenforderungen gegen die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wiener Neustadt unter Geltendmachung der Gerichtsstände nach § 88 und § 104 JN beim Bezirksgericht Salzburg angebracht. Die Beklagte hatte in der ersten Tagsatzung die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit angemeldet und in der Folge sachlich ausgeführt. Das Prozeßgericht ordnete zunächst eine abgesonderte Verhandlung über die... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 261 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bracht die Klage auf Zahlung des Restbetrages von S 138.068,80 samt Zinsen für auf Bestellung an die Beklagte ausgelieferte Maschinenteile am 11.November 1985 beim Bezirksgericht Wolfsberg ein und berief sich auf eine ausdrückliche Vereinbarung der Parteien nach § 104 Abs.1 JN. Er legte der Klagsschrift die Ablichtung seines Lieferscheines vom 18.Juli 1985 Nr.285 mit dem Vordruck "Gerichtsstand A-9400 Wolfsberg" bei. Der Kläger bracht die Klage auf Zahlun... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 261 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §261 Abs6 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 261 heut... mehr lesen...
Norm: ZPO §230a ZPO §261 Abs6 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 261 heut... mehr lesen...
Begründung: Das Begehren auf Zahlung von rund S 73.700,-- sowie auf eidlich zu bekräftigende Vermögensangabe wurde durch die am 26.März 1979 erfolgte Anbringung der Klage bei einem ordentlichen Gericht anhängig. Das Vorliegen der arbeitsgerichtlichen Zuständigkeit war im erstinstanzlichen Verfahren weder Gegenstand einer Prozeßeinrede noch einer amtswegigen Erörterung. Gegen das teils klagsstattgebende und teils klagsabweisende Urteil der ersten Instanz vom 15.6.1983 erhoben bei... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §5 ZPO §230a ZPO §261 Abs6 ZPO § 230a heute ZPO § 230a gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 230a gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6 ZPO § 261 heute ZPO § 261 gültig ab 04.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 94/2015 ZPO § 261 gültig von 01.01.2003 bis 03.08.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 76/2002 ZPO § 261 gültig von 01.01.1998 bis 31.12.2002 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §224 Abs2 ZPO §261 Abs6 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.04.2011 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 224 gültig von 01.01.2005 bis 30.11.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ZPO § 224 gültig von 01.12.2004 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 ... mehr lesen...