Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss nach § 261 Abs 6 Satz 4 ZPO gilt auch für einen Beschluss des Rekursgerichts, mit dem es eine Überweisung an das vom Kläger genannte, nicht offenbar unzuständige Gericht deshalb nachholt, weil das Erstgericht entgegen § 261 Abs 6 Satz 3 ZPO zwar seine Unzuständigkeit aussprach, aber die Überweisung unterließ. Entscheidungstexte 8 Ob 1... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die von der beklagten Partei 703,04 EUR sA begehrt, brachte eine Mahnklage beim Bezirksgericht Innsbruck ein. Zur Zuständigkeit brachte die klagende Partei vor, Innsbruck sei als Erfüllungsort vereinbart worden. Das Bezirksgericht Innsbruck erließ am 3. 11. 2010 einen Zahlungsbefehl. Die beklagte Partei erhob rechtzeitig Einspruch. Darin erhob sie die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Die Parteien hätten keinen Erfüllungsort vereinbart; Sitz der... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 1. 2010 ereignete sich in Waidring ein Schiunfall, an dem der Kläger und der Beklagte beteiligt waren. Der Kläger begehrt die Zahlung des unfallkausalen Schadens sowie Feststellung der Haftung für künftige Schäden aus dem Schiunfall. Die Zuständigkeit des angerufenen Landesgerichts Innsbruck stützte der Kläger auf Art 5 Nr 3 EuGVVO. Der Beklagte erstattete eine Klagebeantwortung und einen weiteren Schriftsatz mit Vorbringen in der Sache. In der ersten mündlichen S... mehr lesen...
Begründung: Der in Österreich wohnhafte Kläger, der die Klage beim Landesgericht Klagenfurt anhängig machte, hat nach den Klagsbehauptungen mit der beklagten Schweizer Gesellschaft als „Verbraucher“ iSd LGVÜ eine Vermittlungsvereinbarung über Warentermingeschäfte abgeschlossen, wobei dem Vertragsabschluss ein ausdrückliches Anbot und eine telefonische Werbung in Österreich vorangegangen sei. Das Vertragsanbot sei dem Kläger in Österreich unterbreitet und von diesem auch in Österreic... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten 34.961,34 EUR zuzüglich einer Nebenforderung. Vom genannten Betrag entfallen 31.823,24 EUR auf die Lieferung von Confiserieware durch die Klägerin auf Basis des zwischen den Streitteilen abgeschlossenen Franchisevertrags. Die Klage wurde zunächst beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. In der Klagebeantwortung erhob die Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Über Antrag der Klägerin wurde die Rechtssache an das Lande... mehr lesen...
Begründung: Mit Abänderungsantrag vom 1. 12. 2006 begehrte der Antragsteller die Neufestsetzung einer ihm mit Beschluss des Bezirksgerichts Graz (nunmehr Ost) vom 26. 2. 2005 rechtskräftig zuerkannten Enteignungsentschädigung mit einem um 55.816,35 EUR höheren Betrag. Dieser beim Bezirksgericht Graz Ost eingebrachte Abänderungsantrag wurde vom angerufenen Gericht als verspätet zurückgewiesen. Aus Anlass des dagegen vom Antragsteller erhobenen Rechtsmittels hob das Rekursgericht den ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Betriebsrat begehrt in den beiden vom Erstgericht verbundenen Verfahren die in den Klagen gemäß § 54 Abs 1 ASGG jeweils ersichtlichen Feststellungen. Die örtliche Zuständigkeit des Erstgerichts beruhe darauf, dass zumindest drei der vom klagegegenständlichen Sachverhalt betroffenen Arbeitnehmer ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Sinn des § 4 Abs 1 Z 1 lit a ASGG in Wien haben. Die Beklagte erhob in beiden Verfahren die Einrede der örtlichen Unzust... mehr lesen...
Begründung: Die gegenständliche Werklohnklage gegen die beklagte Gesellschaft, die ihren Sitz im Sprengel des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz hat, wurde beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz eingebracht. Dieses wies die Klage wegen fehlender örtlicher Zuständigkeit mit der
Begründung: zurück, es liege eine Gerichtsstandsvereinbarung für Wien vor. Infolge rechtzeitigen Überweisungsantrags des Klägers hob das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Zurückweisung ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, 1) es ohne vorherige Zustimmung der klagenden Partei in Form einer Betriebsvereinbarung zu unterlassen a) die Zu- und Abfahrt vom Parkhaus 7 am Flughafen ***** ab 31. 3. 2008 nur mehr mittels persönlicher ID-Karte zuzulassen, b) den von der klagenden Partei vertretenen Arbeitnehmern die Anweisung zu geben oder geben zu lassen, zur Zu- und Abfahrt zum Parkhaus 7 am Flughafen ***** ausschließlich die ID-Karte zu verw... mehr lesen...
Norm: JN §28ZPO §230aZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Weist der Oberste Gerichtshof einen Ordinationsantrag ab, ist eine Überweisung an ein nicht offenbar unzuständiges Gericht erster Instanz im Sinn des § 261 Abs 6 ZPO in Verbindung mit § 230a ZPO nicht möglich, auch wenn der Schriftsatz bereits die Klage enthielt. Entscheidungstexte 4 Nc 24/06a Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Nc ... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6ZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Dort, wo ein Rekurs gegen einen Überweisungsbeschluss (ausnahmsweise) zulässig ist, ist das Rekursverfahren in Analogie zu § 521a Abs 1 Z 3 ZPO zweiseitig. Entscheidungstexte 8 Ob 45/05h Entscheidungstext OGH 30.05.2005 8 Ob 45/05h 6 Ob 188/06z Entscheidungstext OGH 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §230aZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Im Gegensatz zur eingeschränkten Bindungswirkung des Überweisungsbeschlusses nach § 230a ZPO entfaltet ein über Einrede des Beklagten gefasster Überweisungsbeschluss nach § 261 Abs 6 ZPO die Bindungswirkung, dass das Gericht, an das überwiesen wurde, an den Ausspruch des überweisenden Gerichts über dessen Unzuständigkeit gebunden ist. Die Bindung gilt auch bei einer inhaltlich falschen Lösung der Zuständ... mehr lesen...