Begründung: Die Entscheidung der zweiten Instanz, in welcher ausgesprochen worden war, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist (ON 17), wurde dem Vertreter der zur einstweiligen Sachwalterin bestellten Gattin des Betroffenen, Erika G*****, am Montag, dem 4.12.1995, zugestellt (AS 46). Der hiegegen (nach Vertreterwechsel) erhobene außerordentliche Revisionsrekurs wurde nicht an das Erstgericht, sondern direkt an den Obersten Gerichtshof gerichtet, wo er am Montag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Antragsteller begehrte zunächst im Verwaltungsverfahren die Zuerkennung einer Enteignungsentschädigung gemäß § 18 Abs 6 Oö BauO. Nach rechtskräftiger Abweisung dieses Begehrens beantragte der Rechtsmittelwerber gemäß § 13 Abs 7 Oö BauO die gerichtliche Festsetzung einer Enteignungsentschädigung von 913.500 S sA im Verfahren außer Streitsachen. Der Antragsteller begehrte zunächst im Verwaltungsverfahren die Zuer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes wurde dem Betroffenen am 28.6.1995 zugestellt. Sein Revisionsrekurs wurde erst am 25.7.1995 - sohin nach Ablauf der 14-tägigen Rechtsmittelfrist des § 11 Abs 1 AußStrG - zu Protokoll gegeben. Bei Sachwalterbestellungen kann keine Bedachtnahme auf verspätete Rekurse iS des § 11 Abs 2 AußStrG erfolgen (9 Ob 1516/95; SZ 60/103 ua). Auch bei Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung ist ein ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Hat das Erstgericht unter Bedachtnahme auf das Kindeswohl verfügt, dass die Obsorge für die beiden Minderjährigen jedenfalls nicht beiden Elternteilen gemeinsam zugeteilt werden darf, dann ist au... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Markus S*****, und des mj. Philipp S*****, infolge Revisionsrekurses der Eltern Gabriele S*****, und Thomas S*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes wurde der Betroffenen am 9.1.1995 zugestellt. Ihr Revisionsrekurs wurde erst am 24.1.1995 - abgesehen davon, daß er an das Rekursgericht gerichtet war und erst am 26.1.1995 beim Erstgericht einlangte - somit nach Ablauf der 14-tägigen Rechtsmittelfrist des § 11 Abs 1 AußStrG zur Post gegeben. Bei Sachwalterbestellungen kann keine Bedachtnahme auf verspätete Rekurse iS des § 11 Abs 2... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage betragende Rekursfrist endete am 10.8.1994. Gemäß § 11 Abs 2 AußStrG kann zwar auch auf verspätete Rekurse Bedacht genommen werden, dies aber nur dann, wenn sich die angefochtene Entscheidung noch ohne Nachteil für einen Dritten abändern läßt. Da das Kind bereits das Recht auf Empfang des durch den angefochtenen Beschluß bestätigten Unterhaltsbeitrages erlangt hat, kann auf die ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG §73 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 73 heute AußStrG § 73 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß wurde dem Rechtsmittelwerber am 10.1.1994 zugestellt. Der Revisionsrekurs wurde am 7.2.1994, somit nach Ablauf der 14tägigen Rechtsmittelfrist des § 11 Abs 1 AußStrG, zur Post gegeben. Verspätete Rechtsmittel sind im Außerstreitverfahren nicht sofort zurückzuweisen; es bleibt vielmehr dem Ermessen des Gerichtes überlassen, auch nach verstrichener Frist auf Vorstellungen und Beschwerden in ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 22.Juni 1990, Zl. 8W-WVA-425/2/1990, wurden gemäß § 34 WRG zum Schutz des E*****-Brunnens für die Trinkwasserversorgung der beklagten Gemeinde gegen Verunreinigung und eine Beeinträchtigung seiner Ergiebigkeit Schutzgebiete bestimmt und besondere Anordnungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke innerhalb dieser Schutzzonen getroffen. In der hier maßgeblichen Schutzzone II gilt unter anderem für die Gru... mehr lesen...
Begründung: Rudolf K***** war zuletzt auf Grund des Beschlusses des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 17.8.1987, 2 P 139/86-44, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von je S 555,-- für seine beiden aus geschiedener Ehe stammenden, bei ihrer Mutter aufwachsenden Kinder Michael und Manuela verpflichtet. Am 16.6.1992 stellte der Vertreter der Minderjährigen den Antrag, die monatlichen Unterhaltsbeiträge ab 1.1.1992 auf S 3.200,-- für Michael und S 2.400,-- für Manuela zu erhöhen. R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Manfred F*****, geboren am 1. November 1973, infolge ao. Revisionsrekurses des Vaters Manfred F*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 13.Februar 1... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3 KartG 1988 §43 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 KartG 1988 § 43 gültig von 01.01.1989 bis 31.12.2005 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2005
Rechtssatz:
Die 1... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wurden auf Antrag der Amtspartei Republik Österreich die Mitglieder der Vertriebsbindung "M*****", nämlich 1. der Vertriebsbinder M***** GesmbH in Klagenfurt und 2. die gebundenen Mitglieder der Vertriebsbindung, darunter die Rekurswerberin, aufgefordert, als Mitglieder eines Wirkungskartells (§ 10 Abs.1 KartG) binnen einem Monat ab Zustellung des Beschlusses beim Kartellgericht die Genehmigung des Kartells zu beantragen, und iS des § 57... mehr lesen...
Begründung: Die am ***** 1952 geborene Dr.Ursula M***** leidet seit mindestens 1971 an einer schizophrenen Psychose. Sie wurde am 4.5.1991 auf eigenes Verlangen zum 9. Mal in die ***** Landesnervenklinik G***** aufgenommen. Am 8.5.1991 entwendete sie ein Fahrrad vom Kinderhaus und wurde sodann am Mittelstreifen der Bundesstraße radfahrend und verwirrt auffällig von der Gendarmerie aufgegriffen und in die Anstalt zurückgebracht. Da nach den fachärztlichen Untersuchungen Grund für ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3AußStrG 2005 §46 Abs3 C3AußStrG 2005 §71 Abs4 UbG §28 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 UbG § 28 heute UbG § 28 gültig ab 01.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte die vorläufige Unterbringung des minderjährigen Markus W***** in der geschlossenen Abteilung des W*****-Krankenhauses gemäß § 20 Abs.2 UbG für unzulässig. Das Erstgericht erklärte die vorläufige Unterbringung des minderjährigen Markus W***** in der geschlossenen Abteilung des W*****-Krankenhauses gemäß Paragraph 20, Absatz 2, UbG für unzulässig. Das Rekursgericht wies den dagegen vom Abteilungsleiter dieses Krankenhauses erhobenen Rekurs zu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes HonProf. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Warta, Dr. Klinger und Dr. Angst als weitere Richter in der Vormundschaftssache der mj. Michaela H*****, und des mj. Othmar H*****, infolge ao. Rekurses der Eltern Karin und Othmar H*****, gegen den Beschluß des Jugendgerichtshofes Wien als Rekursgerichtes vom 25.März 1991, GZ 22 R 2/91-16... mehr lesen...
Begründung: Der Ablehnungswerber stellte verschiedene Ablehnungsanträge, die vom Erstgericht mit zwei Beschlüssen (ON 7 und ON 14) zurückgewiesen wurden. Zur Erhebung von Rekursen stellte er Verfahrenshilfeanträge, die das Erstgericht mit zwei weiteren Beschlüssen (ON 9 und ON 15) ablehnte. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs als verspätet zurück und sprach aus, daß der Rekurs an den Obersten Gerichtshof, soweit er sich gegen die Beschlüsse ON 9 und ON 12 (richtig:... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin erlegte zugunsten des Alois R***** am 31. Juli und 30. August 1990 je S 84.400 zu Gericht und beantragte die Annahme der Erläge mit der
Begründung: , der Erlagsgegner behaupte aufgrund einer mit der Antragstellerin geschlossenen Vereinbarung Forderungen auf Pensionszahlungen in der Höhe von S 84.400 monatlich. Die Antragstellerin bestreite diesen Pensionsanspruch vorläufig, da die Pensionsvereinbarung nach Ansicht des Verfassungsdienstes des Bundeska... mehr lesen...
Begründung: Franz O*** hat mit Adoptionsvertrag vom 8. November 1989 die Ehegatten Hubert und Annemarie T***, seinen Neffen und dessen Ehegattin, an Kindes Statt angenommen. Mit notariellem Übergabsvertrag vom selben Tag hat Franz O*** den beiden Wahlkindern seinen landwirtschaftlichen Betrieb in Waidhofen an der Ybbs übergeben; die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages wurde von der Bewilligung der Annahme an Kindes Statt abhängig gemacht. Wahlvater und Wahlkinder stellten am 15. ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 20.5.1988, ON 14, hat das Erstgericht der Behinderten einen Sachwalter für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten (§ 273 Abs 3 Z 3 ABGB) bestellt. Nunmehr ist Evelyne S*** Sachwalterin (Beschluß vom 15.12.1988, ON 31). Auf ihren Antrag genehmigte das Erstgericht mit Beschluß vom 4.7.1989, ON 45, die Unterbringung der Behinderten im "Heim am Hofgarten", Innsbruck, Kaiserjägerstraße 11, sachwalterschaftsgerichtlich, weil sich die Versorgung und Beu... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Nach § 11 Abs 2 Satz 2 AußStrG ist zwar die Zurückweisung der "höheren Behörde" vorbehalten, doch haben die Rekurswerber kein Rechtsschutzinteresse daran, daß der - inhaltlich richtige - Zurückw... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht untersagte den Antragsgegnern, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im "Säger-Center" in Dornbirn, Marktstraße 67, Mohrenbier "Spezial" in Kisten zu je 20 Flaschen, eine Flasche zu 0,5 Liter, zum oder unter dem Einstandspreis zuzüglich Umsatzsteuer und aller sonstigen Abgaben, die beim Verkauf anfallen, zu verkaufen oder zum Verkauf anzubieten, und wies das Mehrbegehren, den Antragsgegnern darüber hinaus zu untersagen, alle dem NVG (aF) unterliegen... mehr lesen...
Begründung: I. Mit Punkt I des Beschlusses vom 3.7.1989 (ON 62) genehmigte das Pflegschaftsgericht den zwischen dem Minderjährigen als Geschenknehmer und Stefan H*** als Geschenkgeber über die Liegenschaft EZ 324 Grundbuch Trasdorf am 20.10.1986 geschlossenen Schenkungsvertrag sowie den zwischen dem Minderjährigen (vertreten durch den Kollisionskurator Dr. Walter Z***) und Josef P*** am 23.5.1989 über dieselbe Liegenschaft geschlossenen Kaufvertrag. Mit dem angefochtenen, noch ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber schloß am 24.7.1986 für den Fall der gemeinsam mit seiner Ehefrau beantragten Scheidung seiner Ehe vor dem hiefür zuständigen Gericht eine Vereinbarung, in der er sich ua verpflichtete, vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung für seinen am 2.8.1973 geborenen Sohn einen monatlichen Unterhalt von 2.000 S und - im Fall der Erhöhung der Familienbeihilfe - einen um den selben Betrag erhöhten Unterhalt zu bezahlen. Außerdem verpflic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die zuletzt mit S 1.540,- monatlich festgesetzte Unterhaltsverpflichtung des Vaters ab 1. März 1987 um S 460,- auf S 2.000,- monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluß. Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung der zweiten Instanz wurde dem Revisionsrekurswerber am 28. November 1989 zugestellt. Der von ihm am 21. Februar 1990 verspätet zur Post gegebene Revisionsrekurs ist zurückzuweisen, weil die Minderj... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3OrthG §12 Abs2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Dem mit dem Vollzug des Orthodoxengesetzes betrauten Bundesministerium kommt in einem nach § 12 Abs 2 OrthG eingeleiteten gerichtlichen Pflegschaftsverfahren nicht nur eine allgeme... mehr lesen...
Begründung: Für die im § 4 Abs 1 Orthodoxengesetz (BGBl. Nr. 229/1967) an erster Stelle genannte Kirchengemeinde ist gemäß § 12 Abs 2 OrthG ein Rechtsanwalt zum Kurator bestellt. (Einzelheiten können der Sachverhaltsdarstellung der Entscheidung vom 6.November 1986, 6 Ob 666/86 = ON 49 a entnommen werden.) Unter den Mitgliedern der Kirchengemeinde bestehen Gruppierungen mit unterschiedlichen Auffassungen über die innerkirchlich wirksamen Statuten und demgemäß über die innerkirch... mehr lesen...
Begründung: Das Stadtjugendamt Salzburg stellte den Antrag, der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise zu entziehen (ON 16). Der Minderjährige gab hiezu an, der Antrag sei ganz in seinem Sinne, er wolle auf keinen Fall zu seiner Mutter zurück (ON 18). Das Erstgericht hat der Mutter die Obsorge für den Minderjährigen teilweise entzogen und dem Stadtjugendamt Salzburg übertragen. Die für die Mutter bestimmte Beschlußausfertigung wurde am 26. September 1989 beim Posta... mehr lesen...