Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Zu den Kriterien der Ermessensentscheidung, ob in außerstreitigen Angelegenheiten ein verspätetes Rechtsmittel berücksichtigt, also inhaltlich erledigt wird, gehören die Erf... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 4. 8. 1998 hat das Erstgericht in Stattgebung eines Einbücherungsantrages der Republik Österreich die bisher in keinen Grundbuch eingetragenen Grundstücke 1189, 1190/1, 1190/2, 1197/1, 1197/2, 1198/1, 1198/2, 1199/1, 1199/2, 1199/3, 1219, 1220, 1222, 1223 und 1232 der KG B***** der Einlage EZ ***** mit Wirksamkeit vom 14. 8. 1998 zugeschrieben. Insoweit blieb die Entscheidung unangefochten. Der erwähnte Beschluß enthält darüberhinaus in einer Wi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1: Auch der Revisionsrekurs des Betroffenen ist verspätet, weil die Rekursentscheidung am 5. 8. 1997 zugestellt wurde und das Rechtsmittel erst am 2. 9. 1997 zur Post gegeben wurde. Durch die Bestellung eines Sachwalters verliert der davon Betroffene Rechte, nach neuerer Rechtsprechung (vgl 9 Ob 382/97k) kommt jedoch der Bestellung eines einstweiligen Sachwalters nicht die Wirkung der endgültigen Bestellung ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 A AußStrG §14a AußStrG idF WGN 1997 §16 DAußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §63 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 14a gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ... mehr lesen...
Begründung: Die Mutter der Minderjährigen ist Eigentümerin einer Liegenschaft in Dienten. Ihr Eigentumsrecht ist durch eine fideikommissarische Substitution zugunsten ihrer minderjährigen Tochter beschränkt. Mit Beschluß vom 18.März 1998 verweigerte das Erstgericht als Pflegschaftsgericht die vom Kollisionskurator der Minderjährigen beantragte Zustimmung zur Veräußerung bestimmter Grundstücksteile dieser Liegenschaft durch Abwicklung eines Tauschgeschäfts mit der Gemeinde Dien... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Rekursgericht den Rekurs des Vaters gegen den Beschluß des Erstgerichtes vom 21.2.1997, mit welchem die Anträge des Vaters auf Übertragung der Obsorge und auf Festsetzung eines näher bestimmten Besuchsrechtes gegenüber der Minderjährigen abgewiesen worden waren, als verspätet zurück, weil der Rekurs erst nach Ablauf der vierzehntägigen Rekursfrist erhoben wurde und sich die erstinstanzliche Entscheidung nicht mehr ohne Nacht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der vormals mj. Kinder 1.) Walter R*****, geboren am 18.August 1971, und 2.) Eva R*****, geboren am 6.Dezember 1972, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Oskar F*****, gegen den Beschluß des Landes... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am 21.Jänner 1996 verstorbenen Peter J*****, wegen Erteilung eines Auftrags an den Verlassenschaftskurator, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des erbserklärten Erben Wolfgang K*****, vertreten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde der Vertreterin der Revisionsrekurswerber am 30.12.1997 zugestellt, sodaß die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 13.1.1998 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs der erbserklärten Erben wurde aber erst am 16.1.1998 zur Post gegeben und ist daher verspätet (EvBl 1991/91; 9 Ob 136/97h; 9 Ob 311/97v... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 6.12.1994 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller hinsichtlich seiner Grundstücke ***** und ***** aus der EZ ***** KG *****, zum Zweck der Errichtung der B 139 Kremstalstraße ("Umfahrung Traun") rechtskräftig enteignet. Der Antragsteller erachtete die bescheidmäßig festgelegten Entschädigungsbeträge für unangemessen und stellte beim Außerstreitgericht den Antrag auf Bestimmu... mehr lesen...
Begründung: Gegen den Betroffenen als Verpflichteten sind sowohl beim Erstgericht als auch beim BG Donaustadt Exekutionsverfahren anhängig. Die Exekutionsabteilung des Erstgerichtes übermittelte Kopien von Exekutionsakten mit der Bitte um Überprüfung, ob gemäß § 6 a ZPO die Bestellung eines Sachwalters für den Verpflichteten notwendig sei, an die Pflegschaftsabteilung desselben Gerichtes, wobei darauf hingewiesen wurde, daß der Verpflichtete mehrmals auffällige Verfahrenshand... mehr lesen...
Norm: ABGB §287 ABGB §1460 oö StrG 1991 §1 Abs1oö StrG 1991 §6 Abs1oö StrG 1991 §10oö StrG 1991 §11 Abs2 ABGB § 287 heute ABGB § 287 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1460 heute ABGB § 1460 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 125 des Grundbuches R*****, zu der auch das Grundstück Nr 435 LN gehört. Die Beklagten sind je zur Hälfte grundbücherliche Eigentümer der Liegenschaft EZ 470 desselben Grundbuches, zu der auch das Grundstück Nr 426 LN gehört, welches sie mit Kaufverrag vom 3.10.1990 von Thomas E***** erworben haben. Im Grundbuch ist eine Dienstbarkeit zugunsten des Grundstückes 435 der Klägerin nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 11 Abs 1 AußStrG dauert die Rekursfrist im außerstreitigen Verfahren 14 Tage. Diese Frist gilt auch für Revisionsrekurse (9 Ob 136/97h). Da die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz am 4.8.1997 zugestellt wurde, endete sie hier - zumal in Außerstreitsachen die Gerichtsferien nicht zur Anwendung kommen (Art XXXVI erster Satz EGZPO; Ris-Justiz RS0006083) - am 18.8.1997. Der außerordentliche Revisionsr... mehr lesen...
Begründung: Im erstgerichtlichen Firmenbuch ist die Raiffeisenkasse M***** reg. Genossenschaft mbH (eine Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft; im folgenden Genossenschaft) mit dem Sitz in M***** eingetragen. Am 22. August 1996 legte die Genossenschaft dem Erstgericht ihren Jahresabschluß zum 31.Dezember 1995 samt Bestätigungsvermerk, den Lagebericht und das Belegblatt über die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 1995 in der "Raiffeisen-Zeitung" vor. Mit Beschluß vom 30.Au... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser hinterließ drei großjährige Kinder, und zwar Franz B*****, geboren am 1.5.1952, Ingrid S***** und Brigitte J*****. Eine eigenhändig verfaßte letztwillige Verfügung des Erblassers vom 11.3.1989 hat folgenden Wortlaut: "Ich, B***** Franz, geb. am 3.VI.1922, vererbe meinen gesamten Besitz mit Inventar meinem Enkelsohn (von meinem Sohn Franz). Herr H***** Franz, geb. 13.V.1954, darf den Besitz bis zu seiner Pension bewirtschaften und nutzen. Sollt... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem eine als Rekurs zu wertende Eingabe der Betroffenen gegen die Bestellung einer "Dringlichkeitssachwalterin" zur Beantragung der Berufsunfähigkeitspension als verspätet zurückgewiesen wurde, wurde der Genannten am Mittwoch, den 30.4.1997, durch Hinterlegung zugestellt. Ihre als ordentlicher Rekurs zu wertende Eingabe vom 19.5.1997 wurde an diesem Tag zur Post gegeben, somit ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluß vom 9.1.1997 erhöhte das Erstgericht die Unterhaltsverpflichtung des ehelichen Vaters ab 1.1.1995 auf 3.000 S monatlich. Dieser Beschluß wurde dem Vater am 23.1.1997 zugestellt. Das Rekursgericht wies den am 10.2.1997 zur Post gegebenen Rekurs des Vaters als verspätet zurück. Da sich die Entscheidung nicht mehr ohne Nachteil für das Kind abändern ließe, könne auf den verspäteten Rekurs nicht mehr Rück... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung der zweiten Instanz wurde am 4.3.1997 zugestellt, sodaß die gemäß § 11 Abs 1 AußStrG 14 Tage dauernde Rekursfrist, die auch für Revisionsrekurse gilt, am 18.3.1997 endete. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Vaters wurde aber erst am 1.4.1997 zur Post gegeben und ist daher verspätet (vgl EvBl 1991/91 ua; zuletzt 10 Ob 65/97z mwH). Eine Bedachtnahme auf das verspätete Rechtsmittel ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj.Christoph E*****, geboren am *****, infolge außerordentlichen Revisionsrekurses des Vaters Mag.Manfred E*****, gegen den Beschluß des Landesgerichtes Linz als Rekursgerichtes vom 16.Jänner 1997, GZ 13 R 465... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie wurde dem Vater die Obsorge für seinen Sohn Mark entzogen und dem Jugendwohlfahrtsträger (gemäß § 176a ABGB) übertragen. Der Rekurs des Vaters blieb erfolglos. Auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie wurde dem Vater die Obsorge für seinen Sohn Mark entzogen und dem Jugendwohlfahrtsträger (gemäß Paragraph 176 a, ABGB) übertragen. Der Rekurs des Vaters blieb erfolglos. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte die weitere Unterbringung der Kranken für drei Monate bis zum 2.8.1996 für zulässig erklärt (ON 17). Mit Beschluß vom 5.8.1996 änderte das Rekursgericht auf Rekurs der Patientenanwältin diese Entscheidung dahin ab, daß die Unterbringung für unzulässig erklärt und ihre Aufhebung angeordnet wurde (ON 20). Diese Entscheidung wurde dem Abteilungsleiter des Psychiatrischen Krankenhauses am 19.8.1996 zugestellt (RS zu ON 21). Mit dem in der Tagsatzu... mehr lesen...
Begründung: Den drei mj.Kindern wurde mit Testament ihres Urgroßvaters ***** vom 25.2.1992, der am 3.2.1995 verstorben ist, je ein Geldlegat in der Höhe von 20.000 S vermacht. Mit dem am 19.8.1996 eingelangten Schreiben beantragte die Mutter und gesetzliche Vertreterin namens der Kinder, ihr die vermachten Beträge zur rechnungsfreien Verwendung freizugeben, weil eine mündelsichere Veranlagung der eher als geringfügig zu bezeichnenden Legate unzweckmäßig und dem Kindeswohl ni... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Pflegschaftssache der 1.mj. Heidelinde F*****, und 2. mj. Richard F*****, beide vertreten durch die Bezirkshauptmannschaft Zwettl, wegen "Nichtigkeitsklage" gegen die Verhängung einer Ordnungsstrafe im Ablehnungsverfahren infolge außer... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 11 Abs 2 AußStrG: Die angefochtene Entscheidung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu Paragraph 11, Absatz 2, AußStrG: Nach dieser Bestimmung kann nur dann auf ein verspätetes Rechtsmittel Bedacht genommen werden, wenn sich die angefochtene Entscheidung noch ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß wurde dem Revisionsrekurswerber am 10.9.1996 gemäß § 8 Abs 2 ZustG durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch zugestellt. Dies war zulässig. Mit Schreiben vom 25.8.1995, ON 868, teilte der Rechtsmittelwerber dem Erstgericht mit, daß ab September 1995 nur mehr die Zustellanschrift Niederndorf, Postfach 12 gültig sei. Ein Postfach ist aber keine Abgabestelle im Sinn des § 4 ZustG ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung der zweiten Instanz, mit welcher jene des Erstgerichtes auf Abweisung des Antrages auf Enthebung des bestellten Sachwalters bestätigt und ausgesprochen worden war, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei, wurde der Betroffenen am Freitag, den 4.10.1996, durch Hinterlegung zugestellt. Letzter Tag der 14-tägigen Rechtsmittelfrist wäre damit Freitag, der 18.10.1996, gewesen. Der hiegegen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem ua die Bestellung einer einstweiligen Sachwalterin für die Betroffene bestätigt worden war, wurde dieser am Mittwoch, den 3.4.1996, zugestellt. Ihre als außerordentlicher Revisionsrekurs zu wertende Eingabe vom 23.4.1996 wurde an diesem Tag zur Post gegeben, somit nach Ablauf der 14-tägigen Rechtsmittelfrist des § 11 Abs 1 AußStrG. Bei Sachwalterbestellungen kann jedoch nac... mehr lesen...
Begründung: Der Beschluß des Rekursgerichtes, mit dem dem Rekurs der Mutter gegen die Genehmigung der Fremdunterbringung der Minderjährigen durch das Erstgericht nicht Folge gegeben wurde, wurde dem Vertreter der Mutter am 30.November 1995 zugestellt. Am 28.Dezember 1995 wurde der außerordentliche Revisionsrekurs zur Post gegeben. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs ist verspätet. Gemäß § 11 Abs 1 AußStrG beträgt die Re... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der angefochtene Beschluß - mit welchem den Rekursen beider Kindeseltern betreffend die Rückübertragung der Obsorge an den jeweiligen Elternteil hinsichtlich des seit 22.5.1992 bei Pflegeeltern in V***** untergebrachten Minderjährigen keine Folge gegeben worden war (ON 119) - wurde dem damaligen Vertreter der Mutter am Freitag, dem 22.12.1995, zugestellt (Rückschein in AS 234 Band II). Letzter Tag der vierzehntägig... mehr lesen...