Begründung: Das Erstgericht erhöhte die vom Vater zu zahlenden Unterhaltsbeträge je Kind für die Zeit vom 15. September 1983 bis 22. Oktober 1984 von S 1.500,-- auf S 2.700,-- und ab 23. Oktober 1984 auf S 3.000,-- monatlich. Das Begehren des Vaters auf Herabsetzung der Unterhaltsbeträge auf S 1.250,-- wies das Erstgericht ab. Außerdem bestimmte es die Gebühren des Buchsachverständigen. Das Rekursgericht bestätigte die Unterhaltserhöhung ab 15. September 1983 auf je S 2.500,--, ho... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Resch, Dr. Schobel, Dr. Riedler und Dr. Schlosser als Richter in der Familienrechtssache S*****, vertreten durch Dr. Emil Schreiner, Rechtsanwalt in Eisenstadt, und M*****, vertreten durch Dr. Eugen Radel, Rechtsanwalt in Mattersburg, wegen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens infolge der Revisionsrekurs... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Eine sachlich Rücksichtnahme auf den nach Ablauf der Rekursfrist erhobenen Revisionsrekurs der Witwe ist ausgeschlossen, wenn Mitglieder der 2. Parentel als Mitbewerber um die Hofübernahme aus de... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Hat der besuchsberechtigte Vater durch die bekämpfte Verfügung bereits das Recht auf Anwendung von Zwangsmitteln zur Durchsetzung seines Besuchsrechts erlangt, läßt sich der erstinstanzliche Besc... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3 JWG §22 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 JWG § 22 gültig von 01.07.1999 bis 30.04.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 69/2013 JWG § 22 gültig von 01.07.1989 bis 30.06.1999 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §804 AußStrG §11 Abs2 B2 ABGB § 804 heute ABGB § 804 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 804 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 AußStrG § 11 heute ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Keine (verfahrensrechtliche) Verschlechterung der Stellung eines Dritten durch die Berücksichtigung eines Rekurses iSd § 11 Abs 2 AußStrG, wenn jemand selbst und nicht durch seinen Sachwalter tä... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3EntmO §25 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Aus der Einleitung des Entmündigungsverfahrens durch die Anordnung der gerichtsärztlichen Untersuchung lassen sich Rechte Dritter nicht ableiten, soferne das Verfahren nicht auf Antrag, ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3DSt 1872 §44 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Durch die Beseitigung der Bestellung eines über Antrag des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer für ein Disziplinarverfahren bestellten Zustellkurators würde in bereits erworbene ... mehr lesen...
Beim Bezirksgericht für ZRS Graz ist ein Entmündigungsverfahren betreffend den Rekurswerber anhängig. Dieser lehnte den mit dieser Rechtssache befaßten Richter Dr. Kurt W ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz wies den Ablehnungsantrag zurück. Dagegen erhob der Ablehnungswerber schriftlich Rekurs, der nicht mit der Unterschrift eines Rechtsanwaltes versehen war. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes für ZRS Graz trug dem Ablehnungswerber die Beseitigung dieses Mangels binn... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Keine Anwendung des § 11 Abs 2 AußStrG, wenn der Erlagsgegnerin durch den angefochtenen Beschluß bereits Rechte erwachsen sind. Keine Anwendung des Paragraph 11, Absatz 2, AußStrG, wenn der Erla... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 GOG §85 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 GOG § 85 heute GOG § 85 gültig ab 25.05.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG §247 AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §127 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 247 gültig von 01.07.1984 bis 31.12.2004 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 111/2003 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die im § 165 ABGB geregelte Namensführung des unehelichen Kindes begündet ein Recht des Kindes auf Führung des dort genannten Namens. Dieses Recht würde durch eine Bedachtnahme auf den verspätet... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG §18 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 18 heute AußStrG § 18 gültig ab 20.07.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2023 ... mehr lesen...
Das Erstgericht ordnete durch den Rechtspfleger die Eintragung der Firma X, Liegenschafts-Gesellschaft m. b. H. & Co., Kommanditgesellschaft (Spalte 2 a), mit dem Sitz in Wien (Spalte 2 b), der persönlich haftenden Gesellschafterin X, Liegenschaften-Gesellschaft m. b. H., Traun (Spalte 3), und der Einzelprokuristin Helga P, Ulm (Spalte 4), als Kommanditgesellschaft mit dem Gesellschaftsbeginn 17. Oktober 1972 und den Kommanditisten Ing. Alois W, Kaufmann und Landwirt, Groß-Glob... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §71 Abs4 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach § 11 Abs 2 AußStrG liegen nicht vor, wenn es sich um eine Zuweisung eines minderjährigen Kindes i... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 AußStrG §11 Abs2 B3 AußStrG §46 Abs3KartG 1972 §94 Abs3 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2AußStrG 2005 §46 Abs3 C2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Keine sachliche Erledigung eines verspäteten Rekurses, wenn unterhaltsberechtigte Kinder durch den Zuspruch von Unterhalt bereits Rechte erworben haben. ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B3 LiegTeilG §32 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 LiegTeilG § 32 heute LiegTeilG § 32 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3AußStrG 2005 §71 Abs4AußStrG 2005 §207h AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Diese Bestimmung gilt auch für Revisionsrekurse. Entscheidungstexte 5 Ob 301/69 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §71 Abs4 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Beschlüsse des Außerstreitverfahrens, durch die Dritte Rechte erworben haben, können nach Ablauf der Rekursfrist auch dann nicht angefochten werden, ... mehr lesen...
Die am 11. November 1949 verstorbene Rosa G. hinterließ eine letztwillige Verfügung, in der sie ihren Ehegatten Vinzenz G. zum Alleinerben eingesetzt hatte. Vinzenz G. verstarb am 5. Juni 1950, bis zu welchem Zeitpunkt er zum Nachlaß der Rosa G. keine Erbserklärung abgegeben hatte. Er hinterließ eine letztwillige Verfügung, laut der das ihm von seiner Gattin hinterlassene Vermögen zur Gänze auf eine "minderjährige Enkelin Stefanie G." übergeben sollte. Die beiden Nachlässe wurden g... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1EntmO §49 Abs3 ZPO §468 ZPO §523 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 ZPO § 468 heute ZPO § 468 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1 AußStrG §17 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 17 heute AußStrG § 17 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Ist der Beschluß auf Bestellung eines Dritten zum Vormund formell in Rechtskraft erwachsen, käme eine Abänderung einem Rechtsverlust des Dritten gleich.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B1AußStrG 2005 §46 Abs3 C1AußStrG 2005 §46 Abs3 C2AußStrG 2005 §46 Abs3 C3 LiegTeilG §32 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005 LiegTeilG § 32 heute LiegTeilG § 32 gültig ab 01.05.2012 ... mehr lesen...
Der am 15. März 1957 verstorbene Karl F. hinterließ außer seiner Witwe Anna F. einen am 13. Mai 1925 geborenen ehelichen Sohn namens Franz Karl F., der voll entmundigt ist. Franz Karl F. hat einen unehelichen Sohn, den am 3. Februar 1947 geborenen mj. Helmut L., nunmehr durch Namensgebung K.; sein Vormund ist Walter K., Schulleiter in Graz. Der Erblasser hinterließ auch einen Neffen und eine Nichte, Stefan B. und Elisabeth J., geborene B. Der Nachlaß wurde mit Einantwortungsurkund... mehr lesen...
Norm: AußStrG §11 Abs2 B2 AußStrG § 11 heute AußStrG § 11 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz:
Die zur besonderen Sachwalterin für ihre Kinder bestellte Mutter hat als Dritte durch diese Bestellung Rechte erworben, die die Anwendung des § 11 Abs 2 AußStrG ausschließen. Die zur besonderen ... mehr lesen...
Das Erstgericht sprach mit seinem Beschluß vom 5. Februar 1965 gemäß § 1 (2) EntmO. die beschränkte Entmündigung des 77jährigen Volksschulhauptlehrers i. P. Rudolf W. aus. Gemäß § 65 (3) EntmO. bestellte es unter einem den Rechtsanwalt Dr. Franz Z. zum Zustellkurator des Entmundigten und sah von der Zustellung des Entmündigungsbeschlusses an Rudolf W. ab. Das Erstgericht sprach mit seinem Beschluß vom 5. Februar 1965 gemäß Paragraph eins, (2) EntmO. die beschränkte Entmündigung des... mehr lesen...