RS OGH 1988/11/15 2Ob561/83, 2Ob625/84, 7Ob613/86, 4Ob609/88

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Veröffentlicht am 13.09.1983
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Rechtssatz

Durch die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum Sachwalter nach § 22 JWG hat der Minderjährige das Recht erworben, durch sie vertreten zu werden. Daher keine Bedachtnahme auf einen verspäteten Rekurs.Durch die Bestellung der Bezirksverwaltungsbehörde zum Sachwalter nach Paragraph 22, JWG hat der Minderjährige das Recht erworben, durch sie vertreten zu werden. Daher keine Bedachtnahme auf einen verspäteten Rekurs.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0007376

Dokumentnummer

JJR_19830913_OGH0002_0020OB00561_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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