RS OGH 1971/9/8 6Ob197/71, 7Ob252/73, 7Ob16/74, 3Ob104/75, 2Ob338/74, 6Ob71/75, 7Ob619/76, 1Ob689/76

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Veröffentlicht am 08.09.1971
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Norm

AußStrG §11 Abs2 B2
AußStrG 2005 §46 Abs3 C2

Rechtssatz

Keine sachliche Erledigung eines verspäteten Rekurses, wenn unterhaltsberechtigte Kinder durch den Zuspruch von Unterhalt bereits Rechte erworben haben.

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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