Rechtssatz
Die Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach § 11 Abs 2 AußStrG liegen nicht vor, wenn es sich um eine Zuweisung eines minderjährigen Kindes in die Pflege und Erziehung eines Elternteiles handelt.Die Voraussetzungen für eine Ermessensausübung nach Paragraph 11, Absatz 2, AußStrG liegen nicht vor, wenn es sich um eine Zuweisung eines minderjährigen Kindes in die Pflege und Erziehung eines Elternteiles handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0007175Zuletzt aktualisiert am
02.06.2009