Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) vom 16.10.2024 wurde gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) eine Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 4 FPG iVm § 9 BFA-VG erlassen (Spruchpunkt I.), gemäß § 52 Abs. 9 FPG festgestellt, dass die Abschiebung des BF gemäß § 46 FPG nach Albanien zulässig ist (Spruchpunkt II.), gemäß § 53 Abs. 1 iVm Abs. 3 Z 5 FPG gegen den BF ein au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am XXXX .2025von einem Beamten des Bezirkspolizeikommandos (BPK) XXXX im Auftrag des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) zur beabsichtigten Erlassung einer Rückkehrentscheidung wie eines Einreiseverbotes befragt. 1. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) wurde am römisch 40 .2025von einem Beamten des Bezirkspolizeikommandos (BPK) römisch 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger vom Armenien. Er reiste mit seiner Mutter illegal in das Bundesgebiet ein und stellte, vertreten von seiner Mutter, am 30.03.2007 ein Antrag auf internationalen Schutz. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge kurz als „BF“ bezeichnet), ist ein Staatsangehöriger vom Armenien. Er reiste mit seiner Mutte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Erstbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF1) ist die Mutter der volljährigen Zweit- und Dritt- sowie der minderjährigen Viertbeschwerdeführerin (im Folgenden: BF2 bis BF4). 2. Am XXXX ehelichte die BF1 den Vater der BF2 bis BF4. 2. Am römisch 40 ehelichte die BF1 den Vater der BF2 bis BF4. 3. Die BF reisten ab dem Jahr 2015 bzw. 2017 wiederholt in das Bundesgebiet ein. Eigenen Angaben zu Folge liegt ihr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) weist seit dem Jahr 2021 wiederholt Wohnsitzmeldungen im Bundesgebiet auf und war im Besitz eines vom 28.05.2023 bis zum 24.05.2025 gültigen slowakischen Aufenthaltstitels. 2. Bereits im Jahr 2023 leitete das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) aufgrund der damaligen Überschreitung der sichtvermerkfreien Aufenthaltsdauer ein Verfahren zur Erlassung e... mehr lesen...