Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1.Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) reiste im Rahmen der Familienzusammenführung im Jahr 1991 legal in das Bundesgebiet ein. Zuletzt war er im Besitz einer Rot-Weiß-Rot-Karte plus, zuletzt gültig bis 08.06.2019. Ein entsprechender Verlängerungsantrag wurde am 17.03.2021 – verspätet – beim Magistrat Steyr eingebracht. 2. Der BF weist im Bundesgebiet im Zeitraum zwischen Jänner ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF), ein serbischer Staatsangehöriger ohne österreichischen Aufenthaltstitel, wurde am 18.06.2025 im Zuge einer polizeilichen Amtshandlung beim unrechtmäßigen Aufenthalt angetroffen. 2. Mit Bescheid vom 01.07.2025 erteilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (kurz: BFA) dem BF keine Aufenthaltsberechtigung gemäß § 57 AsylG (Spruchpunkt I.), erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) legte dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) die Beschwerde vom 07.04.2025 gegen den oben angeführten Bescheid vor. Damit wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz nicht erteilt (Spruchpunkt I.), gegen den Beschwerdeführer eine Rückkehrentscheidung erlassen (Spruchpunkt II.), die Zulässigkeit der Abschiebung nach Serbien festgestellt (Spruchpunkt III.), gemäß § 55 Abs 4 FPG keine Frist für die ... mehr lesen...