1 1. Mit Bescheid vom 16. Juli 2021 stellte die Bezirkshauptmannschaft Mödling (belangte Behörde, Amtsrevisionswerberin) fest, „dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des [von der mitbeteiligten Partei] am 04.06.2021 angemeldeten Gewerbes Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent in Nebentätigkeit (Haupttätigkeit: KFZ-Handel), eingeschränkt auf die Versicherungszweige Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) (VZ03) und Haftpflicht für Landfahrzeuge ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137b Abs1 GewO 1994 §39 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 137b heute GewO 1994 § 137b gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137b gültig von 29.03.2016 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137b Abs1 GewO 1994 §39 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 137b heute GewO 1994 § 137b gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137b gültig von 29.03.2016 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid vom 11. August 2020 stellte die belangte Behörde fest, „dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des von [der mitbeteiligten Partei] am 02.03.2020 angemeldeten Gewerbes Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent in Nebentätigkeit (Haupttätigkeit: KFZ-Handel)“ an näher genanntem Standort nicht vorlägen, und untersagte die Ausübung dieses Gewerbes gemäß §§ 339 Abs. 3 iVm. 340 GewO 1994. Unter anderem wurde von der belangten Behörde begründe... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137b Abs1 GewO 1994 §39 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 137b heute GewO 1994 § 137b gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137b gültig von 29.03.2016 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137b Abs1 GewO 1994 §39 Abs1 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 137b heute GewO 1994 § 137b gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137b gültig von 29.03.2016 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137b Abs1 GewO 1994 §39 GewO 1994 §39 Abs2 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 137b heute GewO 1994 § 137b gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137b gültig von 29.03.2016 bis 27.01.2019 zuletzt geändert... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137b Abs1 GewO 1994 §39 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 137b heute GewO 1994 § 137b gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137b gültig von 29.03.2016 bis 27.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht - in Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - den Antrag der revisionswerbenden Partei auf Vergütung von für den Zeitraum von 16. März bis 30. März 2020 geltend gemachten Verdienstentgang nach § 32 Epidemiegesetz 1950 (EpiG) ab. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Verwaltungsgericht - in Bestätigung eines entsprechenden Bescheids der belangten Behörde - den Antrag der revisionswerbend... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §32 Abs1 GewO 1994 §12 GewO 1994 §38 Abs1 GewO 1994 §38 Abs2 GewO 1994 §38 Abs5 GewO 1994 §39 Abs1 GewO 1994 §41 Abs1 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 12 heute GewO 1994 § 12 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2002 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: EpidemieG 1950 §32 Abs1 Z5 GewO 1994 §12 GewO 1994 §38 GewO 1994 §39 Abs1 GewO 1994 §9 GewO 1994 §9 Abs1 GewO 1994 § 12 heute GewO 1994 § 12 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2002 GewO 1994 § 12 gül... mehr lesen...
1 Nach den (unstrittigen) Feststellungen des Verwaltungsgerichts Wien (Verwaltungsgericht) wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 11. September 2015 über das Vermögen des R H, der seit 1. Jänner 2011 am näher genannten Standort in Wien als Gewerbeinhaber das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses ausgeübt hat, das Insolvenzverfahren eröffnet und die Revisionswerberin zur Insolvenzverwalterin bestellt. Das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Gasthauses wurde ... mehr lesen...
Index: 23/01 Insolvenzordnung50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 GewO 1994 §41 Abs4 GewO 1994 §41 Abs5 GewO 1994 §9 Abs1GewRNov 2002 IO §83 Abs1 GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig von 14.09.2012 bis ... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 19. März 2018 wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, es als handelsrechtlicher Geschäftsführer zu verantworten zu haben, dass seitens der S GmbH (in Hinblick auf näher dargestellte Umstände) das Gewerbe der „Immobilientreuhänder in der Form Bauträger“ ausgeübt worden sei, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein. Dadurch habe der Revisionswerber § 9 Abs. 1 VStG in Verbindung mit § 366 Abs. 1 Z ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §9 Abs1; GewO 1994 §9 Abs2;VwRallg; GewO 1994 § 9 heute GewO 1994 § 9 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 161/2006 GewO 1994 § 9 gültig von 02.12.2006 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durc... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der "E KG" die Frist für die weitere Ausübung des Gewerbes "Kraftfahrzeugtechnik verbunden mit Karosseriebau- und Karosserielackierertechnik (verbundenes Handwerk)" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 9 Abs. 2 GewO 1994 bis zum 15. Dezember 2011 verkürzt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der "E KG" die Frist für die weitere Ausübung des Gewerbes "Kraftfahrzeugtechnik verbunden mit ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39; GewO 1994 §9 Abs1; GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig von 14.09.2012 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs2; GewO 1994 §74 Abs1; GewO 1994 §9 Abs1; GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig von 14.09.2012 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 8... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung ergibt sich Folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin im Instanzenzug und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zur Last gelegt, sie hätte es als gewerberechtliche Geschäftsführerin der A GmbH zu verantworten, dass in der Betriebsanlage dieser Gesellschaft in B, in welcher das Gewerbe "Fußpflege, Kosmetik (Schönheitspflege)" ausgeübt werde, am 16. November 2009 fol... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §39 Abs4; GewO 1994 §9 Abs1; GewO 1994 §9 Abs2; GewO 1994 § 39 heute GewO 1994 § 39 gültig ab 01.01.2020 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2018 GewO 1994 § 39 gültig von 14.09.2012 bis 31.12.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85... mehr lesen...
1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft K (BH) vom 13. November 2006 wurde dem Beschwerdeführer folgender Sachverhalt zur Last gelegt (Anonymisierung durch den Verwaltungsgerichtshof): "A) Die C F GmbH mit Sitz in K ist seit dem 07.11.1985 zur Ausübung des Gewerbes 'Tischler' im Standort … berechtigt und hat zumindest am 10.01.2006 auf einer Werbetafel an dem Firmengebäude der Tischlerei in … sowie im Gästeinformationsblatt 'S' für Jänner-Februar 2006, erschienen Anfang... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs7; GewO 1994 §9 Abs1; GewO 1994 § 13 heute GewO 1994 § 13 gültig ab 23.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 13 gültig von 29.03.2016 bis 22.07.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 155/2015 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine juristische Person, hat am 26. Februar 2009 das Gewerbe "Sammeln von nicht gefährlichen Abfällen im Sinne des AWG" angemeldet und als Geschäftsführer J.K., geboren 1976, bekannt gegeben. Die Bezirkshauptmannschaft Y (BH) stellte mit Bescheid vom 3. April 2009 gemäß § 340 Abs. 3 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 fest, dass bei der Beschwerdeführerin die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung dieses Gewerbes nicht vorlägen, wobei gleichzeitig die Ausübung dieses... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 373c Abs. 1 GewO 1994 idF BGBl. I Nr. 88/2000 iVm § 2 Abs. 1 der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Erteilung der Nachsicht vom vorgeschriebenen Befähigungsnachweis für Staatsangehörige von Mitgliedsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, BGBl. Nr. 775/1993, (im Folgenden: EWR-NachsichtsV) die Nachsicht vom vorgeschr... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)50/01 Gewerbeordnung
Norm: BefNwV EWR 1993 §2 Abs1 Z2;B-VG Art140;B-VG Art7 Abs1;GewO 1994 §373c Abs1;GewO 1994 §8;GewO 1994 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall § 373c Abs. 1 GewO 1994 in der Fassung vor der Gewerberechtsnovelle 2002, BGBl. I Nr. 111, anzuwenden ist, und zwar in der Fassung BGBl. I Nr. 88/2000. Soweit dies für den Beschwerdefal... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: BefNwV EWR 1993 §2 Abs1;GewO 1994 §373c Abs1;GewO 1994 §8;GewO 1994 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der persönlich haftende Gesellschafter einer offenen Erwerbsgesellschaft übt nach den gewerberechtlichen Vorschriften das Gewerbe nicht selbst aus, sondern die Gesellschaft. Insofern bestimmt eben § 9 Abs. 1 GewO 1994, dass (u.a.) eingetragene Erwerbsgesellschaften Gewerbe ausüben können (jedo... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 12. Oktober 2000 wurde die Beschwerdeführerin (unter Berücksichtigung der aus den erstinstanzlichen Straferkenntnissen des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Graz vom 21. April 1999 und vom 15. Mai 2000 übernommenen Spruchteilen) der Begehung von zwei Verwaltungsübertretungen nach § 367 Z 2 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und Abs. 2 GewO 1994 dahingehend schuldig erka... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §367 Z2;GewO 1994 §9 Abs1;VStG §9;
Rechtssatz: Die gewerberechtliche Wirkung des Bestellungsvertrages (mit einem gewerberechtlichen Geschäftsführer) entsteht nicht durch den Vertragsabschluss, sondern erst durch einen weiteren Rechtsakt, der im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Unter einem "gewerberechtlichen Geschäftsführer" ist bei einem bew... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk) vom 5. Juli 2001 wurden gegenüber der "I KEG" für deren Betriebsanlage zur Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart einer Imbissstube am näher bezeichneten Standort gemäß § 79 GewO 1994 mehrere Auflagen vorgeschrieben. Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk) vom 5. Juli 2001 wurden gegenüber der "I KEG" für deren Betriebsa... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/07 Sonstiges Handelsrecht50/01 Gewerbeordnung
Norm: EGG §1;EGG §4 Abs1;GewO 1994 §79;GewO 1994 §9 Abs1;
Rechtssatz: Mit der Firma einer juristischen Person wird - im Gegensatz zu jener eines Einzelkaufmannes, welche nur Kennzeichen des Unternehmens ist, dessen Rechtsträger der Kaufmann als physische Person ist - das betreffende mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattete Gebilde beze... mehr lesen...