Rechtssatz: In Anbetracht der Eigenart des Getränkeausschankes und der Verabreichung von Speisen, die ansich Tätigkeiten von kurzer Dauer darstellen, weist schon der festgestellte Zeitraum von ca 20 Uhr bis zu den Morgenstunden des Folgetages eine solche Dauerhaftigkeit auf, dass das Merkmal der Regelmäßigkeit als erfüllt anzusehen ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als gewerberechtlicher Geschäftsführer der Real Consultants A GmbH mit dem Standort in B durch ständige Ankündigungen bis zum 25.6.2002 in Schaufenstern und Geschäftsfeldern am vorangeführten Standort der Betriebsstätte dieser Gesellschaft, wie z.B. Real Consultants Reorganisation, Internationales Projektmanagement, Ertrags-Liquiditätssicherung, Finanzmanagement und Treuhand" den Gegenstand von Gewerben darstellende Tätigkeiten anbietet, bietet Tätigkeiten an, für welche da... mehr lesen...
Rechtssatz: Erschöpft sich die erstinstanzliche Tatanlastung darin, dass der Berufungswerber ?als gewerberechtlicher Geschäftsführer... zu verantworten (habe), dass Organen .... die für die Gewerbeausübung maßgebenden behördlichen Urkunden nicht vorgewiesen und zur Einsichtnahme ausgefolgt wurden" und fehlt jeglicher Hinweis, worin das Nichtvorweisen bzw. die Nichtausfolgung zur Einsichtnahme entsprechend den Tatbestandsmerkmalen der Bestimmung des § 338 Abs 1 GewO bestanden haben soll bz... mehr lesen...
Rechtssatz: Entsprechend der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur darf das Merkmal des gesetzlichen Ausnahmetatbestandes, dass die Beschäftigung eine "häusliche" sei, nicht zu eng ausgelegt werden und ist jedenfalls dann gegeben, wenn die Beschäftigung im eigenen Haus ausgeübt wird und es sich um Räume handelt, die dem Wohnbedürfnis des Vermieters oder dessen Hausgenossen dienen oder gedient haben. Nach § 2 Abs. 1 Z 9 GewO kommt es hinsichtlich der häuslichen Nebenbeschäftigung im Wesen... mehr lesen...
Rechtssatz: Lagert der Beschuldigte auf einer Fläche von ca. 50 m x 50 m ca. 2.000 m³ Asphaltaufbruch und Betonabbruch in groben Stücken haufenförmig auf aufgeschüttetem Boden und stellt Fahrzeuge und Baumaschinen ab und damit eine genehmigungspflichtige gewerberechtliche Betriebsanlage betreibt, die geeignet ist, Nachbarn u.a. insbesondere durch Lärm und Staub zu belästigen, obwohl er nicht im Besitz einer gewerberechtlichen Genehmigung dafür war, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortl... mehr lesen...
Rechtssatz: Die bloße Überlassung von Wohnräumen zum Gebrauch fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung. Wird allerdings - wie gegenständlich - nicht nur Wohnraum überlassen, sondern stellt der Rechtsmittelwerber ein vollständig eingerichtetes Wohnhaus - mit Wohnräumen, Schlafzimmern, Sanitärräumen und eingerichteter Küche - zur Verfügung, ist von einer gewerbsmäßigen Gästebeherbergung auszugehen. Dies umso mehr, als das Haus zu bestimmten Preisen vermietet wird, die End... mehr lesen...
Mit angefochtenem Straferkenntnis der belangten Behörde vom 26.02.2002, GZ.: A4-St 832/2001/304, wurde dem Berufungswerber angelastet, er habe es laut Anzeige der Bundespolizeidirektion G vom 05.07.2001 als gewerberechtlicher Geschäftsführer der R OEG in Ausübung seines Gastgewerbes in der Betriebsart "Stehcafe" am Standort G zu verantworten gehabt, dass am 04.07.2001 um 00.10 Uhr in seinem Lokal so laut Musik gespielt worden sei, dass die einschreitenden Polizisten den Musiklärm schon vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterschiedliche Tatvorwürfe liegen vor, wenn das lautstarke Abspielen von Musik beim Gastgewerbebetrieb im Ladungsbescheid als "genehmigungspflichtige Änderung der Betriebsanlage" nach § 366 Abs 1 Z 3 GewO vorgehalten wurde, während dieselbe Handlung im Straferkenntnis als "Verletzung einer Auflage des Konzessionserteilungsbescheides" nach § 367 Z 25 GewO bezeichnet wird, wonach "musikalische Darbietungen nur in Zimmerlautstärke gestattet sind und die Wohnungsnachbarn nicht un... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer einen Alleinvermittlungsauftrag unter der Firmenbezeichnung A über den Verkauf des Grundstückes der Frau B, mit den Grundstücken 646/1, 651, 652 und 656/1 übernimmt und sohin das Immobilienmaklergewerbe ausübt, ohne im Besitz der hiefür erforderlichen Gewerbeberechtigung zu sein, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht die Tätigkeit eines Immobilienmaklers darin, dass der Vermittler Personen zum Zweck ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: Sie haben betreffend das ?Sägewerk R.? auf Gp XY, KG E., dadurch ohne die hierfür erforderliche Betriebsanlagenänderungsgenehmigung eine genehmigungspflichtige Änderung vorgenommen, als Sie 1. im Oktober 2001 an der Grenze zur Gemeindestraße Gp XY, KG E., eine ?Rundholzaufgabe? errichtet haben und 2. diese zumindest am 19.12.2001, 3.1.2002 und 8.1.2002 (zum Zwecke von Einstellungsarbeiten) in Betri... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachfolgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 27.12.2001, 14.00 ? 15.00 Uhr Tatort: Schirmbar, Gst. xxxx/yy Sonnfeldweg, Jochberg Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29.11.2000, Zahl 2.1 A-944/7, und Änderungsbescheid vom 14.12.2001, Zahl 2.1 A-944/19, erhielten sie die Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schirmbar in Jochberg auf Gst. Nr xxxx/yy. Darin wurde die tägliche Aussperrstunde... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Nachfolgendes vorgeworfen: ?Tatzeit: 27.12.2001, 14.00 ? 15.00 Uhr Tatort: Schirmbar, Gst. xxxx/yy Sonnfeldweg, Jochberg Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 29.11.2000, Zahl 2.1 A-944/7, und Änderungsbescheid vom 14.12.2001, Zahl 2.1 A-944/19, erhielten sie die Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schirmbar in Jochberg auf Gst. Nr xxxx/yy. Darin wurde die tägliche Ausspe... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft x vom ******** 2001, 3-****-01, wurde über den Beschuldigten K S wegen einer Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO gemäß § 366 Abs 1 GewO eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 5 Tage) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in Höhe von S 500,-- auferlegt. In diesem Straferkenntnis wird dem Beschuldigten die Verwaltungsübertretung wie folgt zur Last gelegt. ?Sie haben al... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 366 Abs 1 Z 1 GewO begeht eine Verwaltungsübertretung, wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Gemäß § 1 Abs 1 Kraftfahrliniengesetz 1952 (KflG 1952) ist Kraftfahrlinienverkehr die regelmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen durch Personenkraftverkehrsunternehmer in einer bestimmten Verkehrsverbindung, wobei Fahrgäste an vorher festgesetzten Haltestellen aufgenommen oder abgesetzt werden können. Der Kraftfahrlini... mehr lesen...
Auf Grundlage des der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde vorliegenden Verfahrensaktes der Verwaltungsstrafbehörde erster Instanz ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 28.3.2002 war über Herrn M H wegen Übertretung des § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 eine Verwaltungsstrafe von ? 218,--, im Uneinbringlichkeitsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 1 Tag, verhängt worden, da er laut Anzeige der... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch eine unbefugte Gewerbeausübung nach § 366 Abs 1 Z 1 GewO muss nach Ort und Zeit unverwechselbar feststehen. Daher ist vom Fehlen des Tatortes auszugehen, wenn in den Verfolgungshandlungen lediglich ausgeführt wird, dass der Berufungswerber das KFZ-Mechanikergewerbe insofern ohne erforderliche Gewerbeberechtigung ausgeübt habe, als er am 11. und 13.12.2001 "bei einem bestimmten PKW des H. K. einen Keilriemen gegen einen Betrag von ATS 3.000,-- erneuert hätte". (So wird mit ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die angelastete Sperrstundenüberschreitung hat der Berufungswerber, wie aus dem Strafakt ersichtlich, schon in seiner Rechtfertigung vom 25. Juli 2002 vor der Strafbehörde zugegeben jedoch ausgeführt, dass es sich dabei um eine einmalige Überschreitung gehandelt habe und er diesbezüglich unbescholten sei, sodass in diesem Fall mit einer Ermahnung iSd § 21 VStG das Auslangen gefunden werden müsse. Die vorliegende Berufung zieht jedoch auch dieses Faktum dem Grunde nach in die An... mehr lesen...
Rechtssatz: Erlässt der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt gegen den Berufungswerber als Geschäftsführer einer GmbH die Aufforderung iSd § 360 Abs 1 iVm § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idgF, wonach innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt dieses Schreibens ein der Rechtsordnung entsprechender Zustand, das ist die Einstellung jeglicher unbefugter Tätigkeit betreffend die Ausübung des Gastgewerbe in der Betriebsart Restaurant im Standort A, herzustellen ist, so handelt es sich dabei um eine "... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Beschuldigte als Gewerbeinhaberin ist berechtigt, eine Hintergrundmusikanlage zu betreiben. Dadurch, dass zum fraglichen Zeitpunkt eine laute Hintergrundmusik gespielt wurde, lag der Betrieb einer zwar genehmigten, aber ohne Genehmigung geänderten Betriebsanlage vor. Damit hat die Beschuldigte das Tatbild des § 366 Abs 1 Z 3 2. Fall GewO verwirklicht. Die Erstinstanz wäre verhalten gewesen, gegen die Rechtsmittelwerberin einen Tatvorwurf in der Hinsicht zu erheben, dass sie... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Sondernormen des Gewerberechts (siehe § 370 Abs. 2 Gewerbeordnung) ist im Hinblick auf die in § 9 Abs. 1 VStG normierte Subsidiarität für den Bereich des Gewerberechts § 9 Abs. 2 VStG nicht anwendbar. Die Gewerbeordnung trifft im § 370 Abs. 2 selbständige Regelungen hinsichtlich der Delegierung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der nach außen zur Vertretung berufenen Organe juristischer Personen für den Bereich des Gewerberechts und ist daher nach § ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus dem Wortlaut des § 366 Abs 1 Z 3 GewO ergibt sich, dass diese Gesetzesstelle zwei alternative Straftatbestände enthält. Die Umschreibung der Tat muss erkennen lassen, ob einem Beschuldigten der genehmigungslose Betrieb einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage oder der Betrieb einer zwar genehmigten, aber ohne Genehmigung geänderten Betriebsanlage zum Vorwurf gemacht wird. Ist gegenständlich der Gewerbeinhaber berechtigt, eine Hintergrundmusikanlage zu betreiben und wur... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 5. Jänner 2***, 3-****-**, wurde über den Beschuldigten L****** S********* wegen einer Übertretung nach § 366 Abs 1 Z 2 GewO gemäß § 366 Abs 1 GewO eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 48 Stunden) verhängt und ihm die Tragung eines anteiligen Kostenbeitrages zum erstinstanzlichen Verfahren in Höhe von S 500,-- auferlegt. In diesem Straferkenntnis wird dem Beschuldigten als dem gewerberechtlichen Geschäftsführer der *.... mehr lesen...
Rechtssatz: Nicht jede gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs 1 GewO ist genehmigungspflichtig, es muss einer der Tatbestände des § 74 Abs 2 vorliegen. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Eisenstadt-Umgebung vom 23 02 2001, Zl 300-130-2000, wurde dem Beschuldigten unter Punkt I) vorgeworfen, selbständig, regelmäßig und in Gewinnerzielungsabsicht vom 01 01 2000 bis zum 30 05 2000 am Standort ***, das Sicherheitsgewerbe eingeschränkt auf das Gewerbe der Berufsdetektive gemäß § 127 Z 18 GewO 1994 ausgeübt zu haben, ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben (die befristete Gewerbeberechtigung sei mit 31 12 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn Kunden von Berufsdetektiven ohne Gewerbeberechtigung in Geschäftslokalen beobachtet werden (§ 249 Abs 1 Z 5 GewO 1994) so ist dieses Verhalten als Tathandlung der unerlaubten Ausübung des Gewerbes nach § 127 Z 18 iVm § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 iZm § 44a Z 1 VStG zu bezeichnen. Tatort dieses Begehungsdeliktes ist das Geschäftslokal, wo beobachtet wurde. Der (ehemalige) Standort der erloschenen Gewerbeberechtigung ist nicht der Tatort. Die insoweite alte "Standort"-Behörde is... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe am 9.8.2001 um ca. 16.22 Uhr, wie von Organen des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich im Zuge einer Kontrolle auf der A 4 ? Ostautobahn, auf Höhe Strkm 22,3 im Gemeindegebiet von F, Autobahnparkplatz Richtungsfahrbahn Ungarn, festgestellt wurde, mit dem Sattelkraftfahrzeug ? bestehend aus dem Sattelzugfahrzeug, amtliches Kennzeichen SL 625 EU, samt Sattelanhänger, amtliches Kennzeichen... mehr lesen...
Rechtssatz: Allein aus der Befugnis des Beschuldigten, in Österreich gewerbliche Gütertransporte für das jugoslawische Unternehmen seines Vaters zu disponieren und der Vollmacht, dieses Unternehmen in Österreich zu vertreten, lässt sich nicht zwangsläufig ableiten, dass er dadurch selbst das Güterbeförderungsgewerbe auf eigene Rechnung und Gefahr ausübt, was gemäß § 1 GewO 1994 für eine Gewerbeausübung zwingend gefordert wird. Der alleinige Umstand einer Weisungsbefugnis lässt noch nicht a... mehr lesen...
Rechtssatz: Hängt der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer einer Firma, die keine Gewerbeberechtigung zur Durchführung von Zimmermeister-, Dachdecker- und Spenglerarbeiten besitzt, ein Plakat aus, durch welches die Errichtung eines Kaltdaches mit Isolierung, Spenglerarbeiten und Dacheindeckung durch die vom Beschuldigten vertretene Firma angeboten wurde, so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Entsprechend der ständigen höchstgerichtlichen Judikatur handelt es si... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe in der Zeitung ?S? vom 14.2.2001 auf der Seite 36 das Inserat ?Tischler sucht Arbeit, Bodenlegen, Renovieren, prompt und zuverl. Tel 0? und vom 21.2.2001 auf der Seite 35 das Inserat ?Gelernter Tischler sucht Arbeit, Bodenlegen, Renovieren. Tel. 0? geschaltet und damit eine dem Gegenstand des Gewerbes a) Tischler und b) Bodenleger bildende Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen angeboten, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte beginnend ab 31.10.2000 bis Sommer/Herbst 2001 immer wieder gleich bzw ähnlich lautende Anzeigen in diversen Gratiszeitungen schaltete, in denen er Tätigkeiten, die den Gegenstand des Tischler- und des Bodenlegergewerbes bildeten, einem größeren Kreis von Personen anbot. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft S vom 15.5.2001 wurde er hinsichtlich solcher Ankündigungen in Zeitungsinseraten am 31.10.2000, 1.11.2000 und 15.11.200... mehr lesen...