Entscheidungen zu § 366 Abs. 1 GewO 1994

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 91-120 von 580

RS UVS Burgenland 2005/03/15 074/13/05001

Rechtssatz: Der Tatvorwurf, einen gewerbs- mäßigen Personentransport über die Grenze ohne die nach §11 Abs1 GelverkG erforderliche Bewilligung durchgeführt zu haben erfordert sachverhaltsmäßige Hinweise darauf, dass vom Täter eine Beförderung gemäß § 11 GelverkG ohne die nach dieser Vorschrift erforderliche Bewilligung durchgeführt wurde. Die heranzuziehende Strafnorm ist §15 Abs1 Z4 GelverkG, denn § 366 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 betrifft die (gänzlich) unbefugte Ausübung eines Gewerbes, unabh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 15.03.2005

RS UVS Burgenland 2005/03/15 015/11/05004

Rechtssatz: Soll das Abweichen vom Genehmigungsbescheid unter Strafe gestellt werden, müssen die entsprechenden Bestimmungen im Genehmigungsbescheid so klar und eindeutig gefasst sein, dass der Rechtsunterworfene genau weiß, welches Verhalten von ihm erwartet wird bzw. welches Verhalten bestraft werden wird. Daher ist die hier vorgeworfene rechtswidrige, weil trotz Genehmigungspflicht ohne Genehmigung erfolgte Änderung der Betriebsanlage nur dann strafbar, wenn der zur Anwendung gelangende... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 15.03.2005

RS UVS Oberösterreich 2005/02/22 VwSen-221979/8/Kl/Pe

Beachte Beschwerde gegen vorstehende Entscheidung wurde abgelehnt. VwGH vom 18.05.2005, Zl.: 2005/04/0069-3 Rechtssatz: Der Bewilligungsbescheid eines Bürgermeisters hinsichtlich Sperrstundenverlängerung (für Barbetrieb) setzt einen strengeren Betriebsanlagengenehmigungsbescheid nicht außer Kraft. Die Verlängerung der Betriebszeit bedeutet eine Änderung der Betriebsanlage. Schlagworte Bewilligung der Sperrstundenverlängerung, Betriebszeit im Betriebsanlagenbescheid, Verschulden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.02.2005

TE UVS Tirol 2005/01/25 2004/22/153-9

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt:   Der Beschuldigte Herr S. G., geb XY, vertreten durch RA Dr. E. E. in XY, hat in der Zeit vom 23.05.2001 bis mindestens 17.06.2004 unbefugt das Gewerbe Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition gemäß § 178 Abs 1 Z 1 lit b (seit 01.08.2002 § 139 Abs 1 Z 1 lit b) GewO 1994 im Standort 6111 Volders, XY, ausgeübt, indem er selbständig und in der Absicht... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 25.01.2005

TE UVS Salzburg 2005/01/20 4/10431/6-2005th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Sie haben als betreibende Gewerbeinhaberin zu verantworten, dass am Standort in Salzburg, .., die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 31.7.2002, Zl. 5/01/29863/2002/013, gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage eines mobilen Kebap-Imbiss-Anhängers im Zeitraum 27.11.2003 bis 2.5.2004 insofern in genehmigungspflichtiger Form nach Änderung betrieben wurde, als an ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 20.01.2005

RS UVS Salzburg 2005/01/20 4/10431/6-2005th

Rechtssatz: Nach § 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994 ist eine Genehmigungspflicht nach § 81 Abs 1 GewO 1994 jedenfalls nicht gegeben bei Änderungen, die das Emissionsverhalten der Anlage nicht nachteilig beeinflussen. Im vorliegenden Fall stützt die erstinstanzliche Behörde die Genehmigungspflicht der vorliegenden Betriebsanlagenänderung (Errichtung eines hölzernen Anbaues an einem mobilen Imbissstand) auf Belange des Kundenschutzes (Beeinträchtigung des Brandschutzes). Feststellungen, dass durch die... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 20.01.2005

TE UVS Wien 2005/01/05 04/G/34/7565/2004

Die Berufungswerberin ist als persönlich haftende Gesellschafterin der S-KEG wegen unbefugten Anbietens einer den Gegenstand des Immobilientreuhändergewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen seitens der genannten KEG durch das Ausstellen mit dem Firmenstempel ?S-KEG, Immobilienverwaltung" versehener Meldezettel im Zeitraum vom 11.8.2004 bis 12.8.2004 bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet: ?Sie haben es als persönlich haftende Gesellschafterin der... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 05.01.2005

RS UVS Wien 2005/01/05 04/G/34/7565/2004

Rechtssatz: Da dem Wort ?Immobilienverwaltung" in Verbindung mit dem jeweiligen Firmenwortlaut im Rahmen eines Firmenstempels die objektive Eignung zukommt, den Eindruck zu erwecken, durch diese Firma würden den Gegenstand des Immobilientreuhändergewerbes bildende Tätigkeiten (der Immobilienverwaltung) entfaltet, dürfen derartige Firmenstempel, soweit sie nicht eindeutig auf die bloße Verwaltung eigenen Vermögens hindeuten, nur unter solchen Umständen - wie etwa bei der Unterfertigung von ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.01.2005

RS UVS Wien 2005/01/05 04/G/34/7565/2004

Rechtssatz: Bereits aus der Bestimmung des § 117 Abs 6 GewO 1994 über die Befugnis der Immobilientreuhänder zum Ausfüllen formularmäßig gestalteter Verträge ergibt sich deren weitere Befugnis, im Namen des sie beauftragenden Bestandgebers entsprechende Verträge auch zu unterfertigen. Nicht unter die Ausübung des (Immobilientreuhänder-) Gewerbes fällt das Ausfüllen und Unterfertigen von Bestandverträgen im Rahmen der Verwaltung des eigenen Vermögens (im eigenen Namen), zählt doch die Nutzun... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 05.01.2005

TE UVS Tirol 2004/12/27 2004/16/156-1

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt:   ?Der Beschuldigte, Herr P. H., geb XY, hat von ca 03.01.2004 bis 27.01.2004, zumindestens jedoch am 27.01.2004 ca zwischen 13.45 Uhr und 14.30 Uhr im Standort L., XY (Berggasthaus S.) durch den entgeltlichen, selbständigen und regelmäßigen Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken und die Verabreichung von Speisen das Gastgewerbe gemäß § 94 Z 26 GewO iVm § 111 Abs 1 Z 2 GewO in ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 27.12.2004

TE UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Die Berufungswerberin ist als verantwortliche gewerberechtliche Filialgeschäftsführerin wegen nicht genehmigter Änderung der Betriebsanlage B-Filiale in Wien, L-Straße im Zeitraum vom 8. bis 28.5.2004 durch Vornahme von Warenanlieferungen von der Be-gasse durch die Garage in den Lagerraum zur gegenständlichen Betriebsanlage außerhalb der genehmigten Zeiten von 6 Uhr bis 22 Uhr bestraft worden. Der Spruch: des Straferkenntnisses lautet: "Sie haben als gewerberechtliche Filialgeschäftsführeri... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Bilden den Gegenstand einer Bestrafung wegen genehmigungsloser Änderung einer Betriebsanlage (Delikt nach § 366 Abs 1 Z 3 2.Fall GewO 1994) unzulässige Nachtanlieferungen zu einer Supermarktfiliale im Mai 2004, handelt es sich bei dem diesbezüglich von der Behörde in der
Begründung: ihres Straferkenntnisses angeführten Anzeigedatum ?9.2.2004" um eine sofort erkennbare, unbeachtliche Unrichtigkeit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Das in der Anzeige einer Amts- oder auch Privatperson geschilderte Faktum von Nachtanlieferungen ist als solches einer nachträglichen Untersuchung durch Amtssachverständige weder bedürftig noch zugänglich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Hinsichtlich der Zurechnung von Liefertätigkeiten zu einer gewerblichen Betriebsanlage spielt es keine Rolle, ob die Lieferfahrzeuge in die Betriebsanlage einfahren oder die Belieferung von einer direkt vor der Garageneinfahrt der Anlage gelegenen öffentlichen Verkehrsfläche aus durchführen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung pflegen nächtliche Anlieferungen zu Supermarktfilialen über die ihrem Lagerraum nächstgelegene (hier: rückwärtige) Zufahrt zu erfolgen, ist doch das Lieferpersonal speziell in der Nacht geneigt, den kürzesten Arbeitsablauf zu wählen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Ist eine gewerberechtliche Filialgeschäftsführerin zwar in Kenntnis der Unzulässigkeit von nächtlichen Anlieferungen, mit denen sie sich aber trotz in objektiver Hinsicht unzureichender Abhilfemaßnahmen (hier: bloßes Schild neben der Garageneinfahrt) in subjektiver Hinsicht (noch) nicht abgefunden zu haben scheint, fällt ihr Vorsatz nicht zur Last. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Bei den Lieferanten einer Betriebsanlage handelt es sich um Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 74 Abs 3 GewO 1994 (etwa VwGH vom 2.6.1999, 98/04/0099), deren Verhalten dem Betriebsgeschehen nicht bloß in der Betriebsanlage selbst, sondern auch noch in ihrem engen örtlichen Bereich (etwa VwGH vom 12.7.1994, 92/04/0067) zuzurechnen ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Eine gewerberechtliche Filialgeschäftsführerin, die bloß aufgrund eines angebrachten Hinweisschildes und ohne ausreichende Kontrollen auf eine - zur Vermeidung einer Lärmbelästigung von Nachbarn auch nur möglicherweise ausreichende - Vornahme von nächtlichen Liefertätigkeiten ausschließlich bei geschlossenem Garagentor (durchaus zu Unrecht) vertraut, zeigt ungewöhnliche, auffallende Sorglosigkeit und verantwortet grobe Fahrlässigkeit. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Wird in der Beschreibung eines Betriebsanlagen-Genehmigungsbescheids (Supermarktfiliale) zwar bloß eine ?Warenanlieferung" erwähnt, im Auflagenteil des betreffenden Bescheides jedoch ausdrücklich das ?Be- und Entladen" der Lieferfahrzeuge geregelt (Auflagenpunkt 61), umfasst der Begriff der ?Warenanlieferung" jedes mit einer Warenanlieferung auch nur mittelbar im Zusammenhang stehende Abholen von Waren (Gegenständen), wodurch für die Anlieferung von Neuware Platz geschaffen wir... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des § 9 VStG liegt vorsätzliche Tatbegehung dann vor, wenn der verwaltungsstrafrechtlich Verantwortliche eine entweder von ihm selbst oder von ihm zurechenbaren, regelmäßig beauftragten Dritten unmittelbar herbeigeführte Tatbildverwirklichung ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 23.12.2004

TE UVS Wien 2004/12/14 04/G/34/756/2004

Der Magistrat der Stadt Wien erließ gegen die Berufungswerberin ein Straferkenntnis mit folgendem Spruch: ?Sie haben als gewerberechtliche Geschäftsführerin gemäß § 370 Abs 1 Gewerbeordnung 1994 der D-ges.m.b.H. zu verantworten, dass I) in der Betriebsanlage dieser Gesellschaft von 11.08.2003 bis 15.12.2003 in Wien, S-straße, Auflagen des rechtskräftigen Genehmigungsbescheides vom 6.8.2001, Zahl: MBA 20 ? BA 884/01 nicht eingehalten waren, als 1) entgegen Auflagenpunkt Nr. 4 des oa. Besche... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 14.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/14 04/G/34/756/2004

Rechtssatz: Eine von einer gewerberechtlichen Geschäftsführerin geschilderte drückende, an eine Notlage heranreichende private finanzielle Situation bildet im Verwaltungsstrafverfahren wegen Nichteinhaltung von Bescheidauflagen bzw. genehmigungsloser Änderung ihrer Betriebsanlage dann keinen speziellen Milderungsgrund im Sinne des § 34 Abs 1 Z 10 StGB (?drückende Notlage"), wenn dem rechtmäßigen Alternativverhalten nicht überwiegend finanzielle
Gründe: entgegengestanden sind und die versäum... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.12.2004

RS UVS Wien 2004/12/14 04/G/34/756/2004

Rechtssatz: Der auf einen besonderen, augenblicklichen Willensimpuls abstellende Strafmilderungsgrund der Tatbegehung aus ?Unbesonnenheit" (§ 34 Abs 1 Z 7 StGB) kommt im Bereich des Verwaltungsstrafrechts, soweit dort nicht ausnahmsweise Vorsatzdelikte zu ahnden sind, nicht zur Anwendung. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 14.12.2004

TE UVS Tirol 2004/12/06 2004/16/131-4

Unter einer Information der Landesinnung der Maler, Lackierer und Schilderhersteller führte das Erhebungsamt der Stadt Innsbruck einen Augenschein am tatgegenständlichen Standort des Malereibetriebes A. im Dezember 2003 durch.   Dabei wurde folgendes festgestellt: Laut Angabe des Gewerbetreibenden verfügt die Firma A. seit September 2003 in I., XY-Gasse, über ein nach außen hin gekennzeichnete Büroräumlichkeiten und über ein sogenanntes Warenlager.   Die dortigen Räumlichkeiten sind untert... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 06.12.2004

RS UVS Oberösterreich 2004/11/24 VwSen-221970/30/Kl/Pe

Rechtssatz: Gemäß § 366 Abs.1 Z1 GewO 1994 begeht eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu 3.600 Euro zu bestrafen ist, wer ein Gewerbe ausübt, ohne die erforderliche Gewerbeberechtigung erlangt zu haben. Schalungs- und Betonierarbeiten sind dem Baumeistergewerbe gemäß § 94 Z5 GewO zuzuordnen. Erdbauarbeiten wurden an der gegenständlichen Baustelle nicht durchgeführt. Der Beschuldigte verfügt lediglich über eine Gewerbeberechtigung für das Teilgewerbe Erdbau seit 4.12.2001. E... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 24.11.2004

TE UVS Salzburg 2004/11/22 4/10414/5-2004th

Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten folgender Tatvorwurf zur Last gelegt:   ?Sie haben als Obmann und somit als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ des Vereines S. ?in Salzburg, .. zu verantworten, dass von 06.05.2003 ? 26.05.2003 im Internet unter www.oeh.jobfinder.at (ÖH-Jobbörse-Stellenmarkt für Studenten) das Inserat: Servicemitarbeiter Zur Verstärkung unseres Teams für die gehobene Gastronomie. Gute Bezahlung bei flexiblen A... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Salzburg | 22.11.2004

RS UVS Salzburg 2004/11/22 4/10414/5-2004th

Rechtssatz: Inserate in Internetbörsen stellen jedenfalls eine an einen größeren Kreis von Personen gerichtete Ankündigung dar. Die Inserateneinschaltung im Internet unter www.oeh.jobfinder.at (Ö-Jobbörse-Stellenmarkt für Studenten) Inserat: ?Servicemitarbeiter Zur Verstärkung unseres Teams für die gehobene Gastronomie. Gute Bezahlung bei flexiblen Arbeitszeiten und wechselnden Einsatzorten. Servicekenntnisse von Vorteil. Tel:   oder Hr. M.? ist nach Ansicht der Berufungsbehörde objektiv j... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Salzburg | 22.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/18 2004/16/136-6

Mit dem erstgenannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt:   ?Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 07.01.1999, Zahl 2.1A-233/9, und Änderungsbescheid vom 21.12.2000, Zahl 2.1A-233/58, erhielt der Gewerbeinhaber K. A. die Betriebsanlagengenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Schirmbar bzw eines Pavillons in Holz-Glas-Konstruktion auf der Gst Nr XY der KG K., XY-Straße, K.   Sie haben es als der gewerberechtliche Geschäftsführer des ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 18.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/15 2003/26/119-5

Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 25.08.2003, Zl II-STR-00378e/2003, wurde Herrn E. K., K., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt:   ?Für die gastgewerbliche Betriebsanlage in Innsbruck, XY-Gasse, wurde mit dem Konzessionsbescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck (als Bezirksverwaltungsbehörde) vom 12.5.1958, Zahl 1-3689/1958, Herrn J. H. eine Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes in der Betr... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 15.11.2004

TE UVS Tirol 2004/11/08 2004/16/107-6

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt:   ?Der Beschuldigte, Herr A. W., geb. XY, hat ca. 11.11.2003 bis 25.11.2003, zumindestens jedoch am 25.11.2003 in den Räumen seines Betriebes (bis 24.11.2003 im Verkaufsraum und am 25.11.2003 im Lagerraum) im Standort XY pyrotechnische Artikel der Klasse II gelagert und im Schaufenster zum Verkauf angeboten und dadurch 1. selbständig, regelmäßig und in der Absicht, einen wirtschaftlichen Vorteil zu e... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Tirol | 08.11.2004

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