RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

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Veröffentlicht am 23.12.2004
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Rechtssatz

Bereits nach der allgemeinen Lebenserfahrung pflegen nächtliche Anlieferungen zu Supermarktfilialen über die ihrem Lagerraum nächstgelegene (hier: rückwärtige) Zufahrt zu erfolgen, ist doch das Lieferpersonal speziell in der Nacht geneigt, den kürzesten Arbeitsablauf zu wählen.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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