Begründung: : Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?Sie haben als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 9 Verwaltungsstrafgesetz 1991 zur Vertretung nach außen berufene Organ der G. Projektierung-Bauträger Ges.m.b.H. zu verantworten, dass von dieser Gesellschaft von 1.9.2005 bis 18.1.2006 am Standort in Salzburg, A.straße 48 die mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 15.9.1992, Z1.1 /02/65860/... mehr lesen...
Rechtssatz: In Ansehung des Tatverhaltens des Betreibens gemäß §366 Abs1 Z2 bzw. Z3 GewO kommt nur der Inhaber des betreffenden Standortes als unmittelbarer Täter in Betracht (vgl VwGH 20.12.2005, 2003/04/0137 mwN). Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass die nunmehrige G.P.-B. GmbH für die gesamte Betriebsanlage des ?Z.H.? im Jahre 1992 eine (einheitliche) Betriebsanlagengenehmigung erwirkt hat und diese Betriebsanlage als maßgeblicher Miteigentümer auch weiterhin betreibt, wie ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 17.08.2006, Zl SG-84-2006, wurde Frau P. K., T., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Herr K. K. betreibt T., XY 28, einen Gastgewerbebetrieb (Brauereigaststätte - Schaugastronomie), der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte vom 4.10.2004, Zahl 2.1 A 882/37, gewerberechtlich genehmigt wurde. Der Betrieb wurde ohne Musikdarbietungen genehmigt. Unter Auflagenpunkt B) c) wurden folgende Aufträge ... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Frau W. zur Last gelegt, sie habe am 29.07.2006 gegen 02.00 Uhr die mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft Lienz vom 13.08.2002, Zl 2.1 A-196/02-5, vom 14.01.2004, Zl 2.1. A-196/02-44, und vom 01.07.2005, Zl 2.1 A-196/02-67, und vom 29.05.2006, Zl 2.1 A-196/02-90, genehmigte Betriebsanlage nämlich einen Gastgewerbebetrieb in der Betriebsart Stehcafe in L., XY-Gasse 1, durch die Erhöhung der Verabreichungsplätze von 8 auf 16 in geänderter Form bet... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 16.08.2006, Zl SG-41-2006-HAM, wurde Herrn M. K. B., D-C., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Der Beschuldigte, Herr M. K. B., geboren am XY in L., wohnhaft in C. (D), XY-Weg 41a, hat im Standort S. i.Z., Haus Nr XY, Festsaal, zumindest am 03.10.2005 um 08.00 Uhr das freie Gewerbe ?Warenpräsentator? ausgeübt, indem er eine Verkaufsveranstaltung durchgeführt hat ohne im Besitze einer hiefür erford... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat nun in zahlreichen Erkenntnissen dargelegt, dass der Verwaltungsstraftatbestand des § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 ua das Tatbestandselement enthält, dass jemand ?ein Gewerbe ausübt?. Zur Verwirklichung dieses Tatbestandes genügt es also nicht, dass eine Tätigkeit ausgeübt wird, die dem Tätigkeitsbereich eines Gewerbes vorbehalten ist, sondern es müssen zudem auch die Merkmale der Gewerbsmäßigkeit im Sinne des § 1 Abs 2 GewO 1994 vorliegen. Folgerichti... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 23.08.2006, Zl SG-62-2006, wurde Herrn J. H., T., folgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Sie haben am 05. Mai 2006 vormittags im Bezirk Kitzbühel im Umherziehen von Ort zu Ort, und zwar von Jochberg nach 6372 Oberndorf, die in dem Lkw, Kennzeichen XY mitgeführten Naturblumen (Balkonblumen) zum Verkauf feilgeboten, somit das freie Gewerbe des Feilbietens von Naturblumen ausgeübt, ohne jedoch die hierfü... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten Folgendes vorgeworfen: ?1. Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer und somit als das gemäß § 370 Gewerbeordnung verantwortliche Organ der F. Elektronische GerätebauGes.mbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft am 27.2.2006, am 28.2.2006, am 9.3.2006 durch Schneeablagerungen und jeweils am 4.1.2006 und am 29.3.2006 durch einen abgestellten PKW die Ladezone für Zulieferungen bei ihrer gewerbebehördlich gen... mehr lesen...
Rechtssatz: Ladetätigkeiten innerhalb einer gewerblichen Betriebsanlage, die nicht in dem projektgemäß vorgesehenen (genehmigten) Bereich durchgeführt worden sind, sind nicht als Übertretung gemäß §368 GewO zu werten, sondern allenfalls verwaltungsstrafrechtlich unter dem Aspekt einer genehmigungspflichtigen Änderung der Betriebsanlage (Straftatbestand des §366 Abs1 Z3 GewO) zu prüfen,. Dabei hätte der Tatvorwurf auch jene Tatumstände zu enthalten gehabt, die eine Beurteilung der Genehmigu... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?I. Sie haben während des Zeitraumes vom 01. Dezember 2005 bis einschließlich 01. Jänner 2006 im Standort XY, XY, gewerbsmäßig, dh selbständig, regelmäßig, und in der Absicht, einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen an Gäste Speisen jeder Art verabreicht sowie Getränk ausgeschenkt, somit dort das Gastgewerbe in der Betriebsart ?Restaurant" ausgeübt, ohne jedoch die hierfür... mehr lesen...
Im Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 24.03.2006, SG-115-2005, wurde Herrn I. H. in Spruchpunkt II. Folgendes zur Last gelegt und er dafür bestraft: ?II. Die ?H. Kamin- und Ablufttechnik GmbH und Co KG" mit Sitz in XY ist seit dem 03.04.1998 zur Ausübung des Baumeistergewerbes im Standort XY, berechtigt, wobei der damals bestellte gewerberechtliche Geschäftsführer P. R. N. mit 31. Jänner 2000 aus seiner Funktion bzw als Dienstnehmer aus der Pflichtversicherung zum ... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Innsbruck vom 05.10.2005, Zl II-STR-00659e/2004 wurde Frau E. R., D-B., nachfolgender Sachverhalt zur Last gelegt: ?Faktum 1) (Verstoß gegen die Gewerbeordnung, § 5 Abs 1: Unbefugte Ausübung eines sogenannten freien Gewerbes) Gemäß § 5 Abs 1 Gewerbeordnung, (GewO), BGBl Nr 194/1994, dürfen - von hier nicht zutreffenden Ausnahmen abgesehen - Gewerbe bei Erfüllung der allgemeinen und gegebenenfalls vorges... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn A. zur Last gelegt, er habe im Zuge der Ausübung des Maler- und Anstreichergewerbes in der Zeit vom 13.08.2004 bis 14.04.2005 im Erdgeschoss des Hauses XY-Gasse in I. eine im Sinn des § 74 Abs 2 Z 1 und Z 2 GewO genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebsanlage, nämlich ein sich auf zwei Räumlichkeiten erstreckendes Lager für Lacke, Farben, Farbverdünnungen, Terpentin und Terpentinersatz sowie Baumaterialien, betrieben, ohne die dafür erforder... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der W. und D. GmbH, XY-Straße, M., zu vertreten, dass in der Zeit von der letzten Augustwoche 2005, sohin jedenfalls am 29.08.2005, bis jedenfalls zum 19.01.2006, 1. auf dem Gst Nr XY, KG G., eine bewilligungspflichtige Betriebsanlage in Form eines Lebensmittelmarktes errichtet worden war und in der Zeit vom 23.12.2005 bis jedenfalls zum 19.01.2006 betrieben wurde... mehr lesen...
Auf Grund des von der gemäß § 51 Abs 1 VStG sachlich und örtlich zuständigen Berufungsbehörde durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere auf Grundlage der in Anwesenheit des Berufungswerbers, seines bevollmächtigten Vertreters und unter Beiziehung des erforderlichen Zeugen am 22.03.2006 vorgenommenen öffentlichen, mündlichen Verhandlung, ergeben sich folgende Feststellungen: Mit dem im Spruch: dieses Bescheides näher bezeichneten Straferkenntnis vom 02.06.2005 war über Herrn F H weg... mehr lesen...
Rechtssatz: Der dinglich Berechtigte einer Betriebsanlage, die entgegen § 366 Abs 1 Z 3 GewO ohne Betriebsanlagengenehmigung betrieben wird, kann nicht schon deshalb als strafbarer Betreiber der Anlage nach § 366 Abs 1 Z 2 GewO angesehen werden, weil er die Genehmigung beantragt hatte. Im konkreten Fall war zwar vereinbart worden, dass der Berufungswerber am dortigen Standort zusammen mit anderen Teilhabern eine Betriebsanlage zur Fertigung von Lichtpaneelen betreiben werde und als dinglic... mehr lesen...
Mit dem nunmehr angefochtenen Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 08.09.2005, Zahl SG-646-2004, wurde gegen Herrn T. B., K. i.T., nachfolgender Tatvorwurf erhoben: ?Der Beschuldigte B. T., geb. XY, übte gewerbsmäßig in der Zeit vom 18.06.2004 bis 19.06.2004 vom Standort K. in Tirol, XY-Weg, HNr XY, aus das Bewachungsgewerbe gemäß § 129 Abs 4 und Abs 5 iVm § 94 Z 62 GewO 1994, beschränkt auf die Bewachung von Grundstücken und bewegliche Sachen (KFZ) sowie die Regelung... mehr lesen...
1. Im angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer für die von der B AG, I, am Standort Hstraße in L im Rahmen der Ausübung des Handelsgewerbes betriebene weitere Betriebsstätte (Verkaufsmarkt) zu verantworten, dass dieses Unternehmen die mit Bescheiden der Bezirkshauptmannschaft D vom 12.9.2001 in der Fassung des Berufungsbescheides des Landeshauptmannes vom 2.7.2002 und vom 5.6.2003 genehmigte Betriebs... mehr lesen...
Rechtssatz: Die in Rede stehende als Parkfläche geeignete Grundfläche entlang der Zufahrt des Einkaufsmarktes bildet unstrittig einen Teil der Betriebsanlage. Soweit Kunden des Einkaufsmarktes ihre Fahrzeuge auf dieser Grundfläche abgestellt haben, ist dies als ein im Sinne des § 74 Abs 3 GewO 1994 zu qualifizierendes Verhalten von Personen anzusehen, die die Anlage der Art des Betriebes gemäß in Anspruch nehmen. Nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens konnten die Kunden des Einkaufsma... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Lager- und Manipulationsplatz ist geeignet, bei den nächsten Nachbarn Lärm- und Geruchsbelästigungen bzw Belästigungen durch Staub hervorzurufen. Ebenso ist er geeignet, grundsätzlich Einwirkungen auf die Beschaffenheit der Gewässer herbeizuführen. Es ist damit augenscheinlich, dass es einer Betriebsanlagengenehmigung bedarf. Bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte der gewerberechtliche Geschäftsführer der M. Erdbewegung und Transport GmbH sich nach den erforderlichen Bewilligun... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck vom 21.07.2003, Zl SG-61-2003, wurde Herrn E. K., wohnhaft in XY, im Wesentlichen zur Last gelegt, er habe in der Zeit vom 30.09.2001 bis 21.01.2003 im Standort XY, ohne gewerbebehördliche Genehmigung das Fleischergewerbe gemäß § 94 Z 19 GewO 1994 (bis 01.08.2002 § 94 Z 31 GewO 1994) ausgeübt. Über den Beschuldigten wurde daher eine Geldstrafe von Euro 1.800,00, Ersatzfreiheitsstrafe 7 Tage, verhängt. Die Kosten des erstinstanzlichen... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin Folgendes zur Last gelegt: ?Sie haben zumindest während des Zeitraumes vom 25. Oktober 2003 bis 29. Juni 2004 gemeinsam bzw im Auftrag Ihres Lebensgefährten A. B. in einer Werkstätte beim landwirtschaftlichen Betrieb ?Sonnhof? in R., XY-Weg, über Kundenbestellungen regelmäßig für diverse Begräbnisse Grabgestecke und Kränze angefertigt, wobei das hiefür notwendige Material laufend von Lieferfirmen zugestellt worden war, die... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Straferkenntnis wurde der Berufungswerberin zur Last gelegt, dass die P. Vermittlung von Dienstleistungen und Sanierungsverträgen GmbH, die im Standort XY, das freie Gewerbe Vermittlung von Dienstleistungs und Werkverträgen, unter Ausschluss der den Reisebüros, Spediteuren einschließlich der Transportagenten, Versicherungsagenten, Versicherungsmaklern, Immobilientreuhändern und dem Gewerbe der Vermittlung von Personalkrediten, Hypothekarkrediten und Vermögensberatung (ei... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnissen wurde dem Berufungswerber spruchgemäß folgender Sachverhalt zur Last gelegt: I. Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 08.03.2005, Zl SB-47-2004 (gleich uvs-2005/22/0859): Mit Bescheid der BH Kitzbühel vom 20.03.2000, Zahl 3.1 A-89/23, erhielt die Flugschule K. GesmbH, Sitz XY, die Betriebsanlagengenehmigung für eine Schirmbar am Drachenflug und Paragleiterlandeplatz XY in XY, wobei als Betriebszeit für diese Schirmbar bzw dies... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Rahmen einer Überprüfung der gegenständlichen Betriebsanlage des Berufungswerbers am 27.02.2003 wurde einerseits festgestellt, dass vom Anlageninhaber mehrere Auflagen eines Genehmigungsbescheides aus dem Jahre 1997 nicht eingehalten werden; in diesem Zusammenhang wird zur Erfüllung des Auflagepunktes 31 festgestellt: "Durch Einbau eines Kratzförderers wurde der Einbau des Zyklons hinfällig." Der Berufungswerber wurde aufgefordert, den vorliegenden Antrag auf die Erweiterung... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein Verkaufsstand für pyrotechnische Artikel ist eine gewerbliche Betriebsanlage, wenn er für einen längeren Zeitraum (11 Tage) aufgestellt wird und bedarf einer Genehmigung. Schlagworte örtlich gebundene Einrichtung, regelmäßige gewerbliche Tätigkeit, Genehmigungspflicht mehr lesen...
Rechtssatz: Wer durch die Errichtung einer ?Diskothek" bzw. ?Tanzbar" und deren regelmäßigen Betrieb seit zumindest Anfang Oktober 2004 ohne die aufgrund der Eignung zur Belästigung der Nachbarn durch Lärm erforderliche Genehmigung geändert und zumindest in den Nächten vom 3.11.2004 auf den 4.11.2004 und vom 8.1.2005 auf den 9.1.2005 verbotenerweise betrieb, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gewerbe, Gewerbebewilligung, Gastgewerbebewilligung, Diskothek, Tanzba... mehr lesen...
Rechtssatz: Das bloße Mitführen von mehreren Bund Rosen durch den Beschuldigten auf dem Gepäckträger eines Motorfahrrades kann nicht unter den Begriff des ?Feilbietens" iSd § 53 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 subsumiert werden. Der Beschuldigte ist weiters als Zeitungsverkäufer nicht dem Ordnungsregime der Gewerbeordnung unterworfen, weshalb er ex lege über keine Gewerbeberechtigung iS der Gewerbeordnung verfügt und ist daher als Strafbestimmung § 366 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 (Übertretung durch eine Pe... mehr lesen...
Im bekämpften Straferkenntnis wurde Herrn H. K. zur Last gelegt, er betreibe seit zumindest Juni 2004 bis zumindest 03.08.2004 im Standort XY, F. (Fischerhütte am S. Stausee auf Gst XY, KG F.) das Gastgewerbe in vollem Umfang, in dem im oben angeführten Standort Speisen wie geräucherter Fisch, Zillertaler Krapfen, Speckbrot, Kaminwurzen, verabreicht sowie Bier, Schnaps, Kaffee und Tee ausgeschenkt werden, ohne im Besitz einer Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gastgewerbes im Standort F.... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber Folgendes zur Last gelegt: ?1. Sie haben in der Nacht vom 15.01. auf 16.01.2005 Ihren Gastgewerbebetrieb ?Pizzeria M. L.? in H. bis 04.30 Uhr morgens offen gehalten, obwohl Sie das Lokal laut Sperrzeitenverordnung des Landeshauptmannes nur bis 02.00 Uhr offen halten dürfen. 2. Sie haben weiters in dieser Nacht Ihre Karaokeanlage betrieben, obwohl die von Ihnen diesbezüglich beantragte Betriebsanlagenänderung (Ihr Ansuchen ... mehr lesen...