RS UVS Oberösterreich 2005/05/18 VwSen-222005/14/Kl/Pe

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Veröffentlicht am 18.05.2005
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Rechtssatz

Ein Verkaufsstand für pyrotechnische Artikel ist eine gewerbliche Betriebsanlage, wenn er für einen längeren Zeitraum (11 Tage) aufgestellt wird und bedarf einer Genehmigung.

Schlagworte
örtlich gebundene Einrichtung, regelmäßige gewerbliche Tätigkeit, Genehmigungspflicht
Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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