RS UVS Wien 2004/12/23 04/G/34/7567/2004

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Veröffentlicht am 23.12.2004
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Rechtssatz

Bei den Lieferanten einer Betriebsanlage handelt es sich um Erfüllungsgehilfen im Sinne des § 74 Abs 3 GewO 1994 (etwa VwGH vom 2.6.1999, 98/04/0099), deren Verhalten dem Betriebsgeschehen nicht bloß in der Betriebsanlage selbst, sondern auch noch in ihrem engen örtlichen Bereich (etwa VwGH vom 12.7.1994, 92/04/0067) zuzurechnen ist.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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