Begründung: Die Erblasserin, deren Verlassenschaft nunmehr die Exekution betreibt, hatte beim Erstgericht gegen den Verpflichteten als Beklagten die Klage mit dem Begehren eingebracht, den mit ihm am 17. April 1981 über die Liegenschaft EZ 1026 der KG Landstraße geschlossenen Kaufvertrag als nichtig aufzuheben und ihn schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klage wurde im März 1982 in der Einlage, in der damals ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Liegenschaft EZ 43 II KG Innsbruck, bestehend aus der Bauparzelle 429 mit dem Haus Innsbruck, Hofgasse 4, steht zu 1/3 im Eigentum des Klägers und zu 1/3 im Eigentum der Erstbeklagten. Hinsichtlich des restlichen 1/3-Anteiles ist festzuhalten, daß im Grundbuch noch das Eigentumsrecht für die am 6.Dezember 1982 verstorbene Irene B*** einverleibt ist. Gemäß rechtskräftiger Einantwortungsurkunde vom 26.Jänner 1983, A 249/82-7 des Bezirksgerichtes Reutte, i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der beklagte Rechtsanwalt brachte am 23. November 1978 im Auftrag des Klägers beim Erstgericht eine Klage gegen Hubert K*** auf Zustimmung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers ob der dem Hubert K*** gehörigen Liegenschaft EZ 4 KG St. Peter am Karlsberg aufgrund eines mündlich abgeschlossenen Kaufvertrages ein. Mit der Klage verband der Beklagte den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Form eines Veräußerungs- und Belastungsverb... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz:
Eine Klage auf Zuhaltung eines Realteilungsvertrages kann nicht im Grundbuch angemerkt werden.
Entscheidungstexte 1 Ob 619/86 Entscheidungstext OGH 03.09.1986 1 Ob 619/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0060499 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist zu einem Achtel, die Erstbeklagte zu einem Viertel und die Zweitbeklagte zu fünf Achteln Eigentümer der Liegenschaft EZ 237 KG Pergern der OÖ. Landtafel "Rosenegg, das Schloß im Traun-Viertel". Die Klägerin begehrt die Verurteilung der beiden Beklagten zur Einwilligung in die Unterteilung des Grundstückes 32/1 gemäß dem Lageplan des Dipl.Ing. Oswald D*** vom 16. DezembeBo1985 in das Grundstück 32/1 und das gelb angelegte mit "1" bezeichnete Trennstü... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger verkaufte dem Beklagten im Jahre 1983 einen Widder mit der Abstammungsnummer 25.711 des TIROLER S*** um S 30.000. Das Tier wurde dem Beklagten gegen Bezahlung des Kaufpreises an den Kläger übergeben. Der Kläger begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihm den Widder zu einem Kaufpreis von S 30.000 zum Kauf anzubieten. Der Verkauf des Tieres sei unter Vorbehalt des Wiederkaufes (§ 1068 ABGB) erfolgt. Sofern diese Vereinbarung nicht als Wieder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei war im Jahre 1939 grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** KG *****, bestehend aus dem Grundstück 58, Baufläche, mit dem Haus *****, nunmehr *****. Sie war und ist auch Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****. Zu dieser Liegenschaft gehörten im Jahre 1939 die Grundstücke 61/1 und 66/1. Das Grundstück 58 hat ein Ausmaß von 188 m2, das Grundstück 66/1 ein solches von 113 m2, das Grundstück 61/1 ein solches von 1.700 bis 1.800 m2. A... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B4
Rechtssatz:
Zur Sicherung eines behaupteten Eigentumsübertragungsanspruches auf Grund eines behaupteten Eigentumserwerbstitels stehen einstweilige Verfügungen nach den §§ 381 ff EO zur Verfügung. Zur Sicherung eines behaupteten Eigentumsübertragungsanspruches auf Grund eines behaupteten Eigentumserwerbstitels stehen einstweilige Verfügungen nach den Paragraphen 381, ff EO zur Verfügung.
Entschei... mehr lesen...
Begründung: In der auf "Zuhaltung" eines zwischen den Parteien angeblich am 28. April 1979 geschlossenen schriftlichen Kaufvertrages über die der Beklagten gehörende Hälfte der Liegenschaft EZ 1486 KG Oberlaa-Stadt und Einwilligung zur Einverleibung des Eigentumsrechtes des Klägers an dieser Liegenschaftshälfte gerichteten Klage beantragte der Kläger auch deren Anmerkung. Mit Beschluß vom 28. Dezember 1979, 5 Cg 452/79-2, ordnete das Erstgericht diese Anmerkung an. Weil das Urteil... mehr lesen...
Begründung: Mit übergabsvertrag vom 27. Juli 1977 hat die Klägerin den beiden Beklagten die Liegenschaft EZ 171 II Katastralgemeinde Uderns gegen eine Leibrente, Einräumung des lebenslangen Wohnrechtes sowie Holzlieferungs- und andere Verpflichtungen übergeben; das Eigentum der Beklagten und die als Gegenleistung eingeräumten Rechte der Klägerin wurden auch verbüchert. Mit übergabsvertrag vom 27. Juli 1977 hat die Klägerin den beiden Beklagten die Liegenschaft EZ 171 römisch zwei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von den Beklagten die Bezahlung eines Betrages von S 420.000,-- samt Anhang. Gleichzeitig stellte sie ein Eventualbegehren, wonach der zwischen Roman W*, dem Rechtsvorgänger der Klägerin und den Beklagten am 22. Jänner 1974 abgeschlossenen Kaufvertrag über die Grundstücke 336/1, 336/2 und 293/1, je der EZ *, Katastralgemeinde * aufgehoben ist. Die Beklagten seien schuldig, der Klägerin diese Grundstücke geräumt von ihren Fahrnissen und unter Wiederher... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1 ZPO §226 V ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Auch auf Grund eines Eventualbegehrens kann eine Streitanmerkung erfolgen.
Entscheidungstexte 8 Ob 513... mehr lesen...
Norm: ABGB §823 GBG §61 B1 ABGB § 823 heute ABGB § 823 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 823 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz:
Liegt mangels Erbeneigenschaft des Beklagte... mehr lesen...
Norm: EO §382 Z6 II6GBG §61 A EO § 382 heute EO § 382 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 382 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 382 gültig von 01.05.1997 bis 30.06... mehr lesen...
Begründung: Dr. Ewald Briem, Rechtsanwalt in St. Johann in Tirol, brachte als Verlassenschaftskurator in der Verlassenschaftssache nach Dr. Kurt O***** gegen die beklagte Partei eine Klage mit dem Begehren ein, der zwischen der beklagten Partei und Dr. Kurt O***** am 10. 7. 1981 abgeschlossene Kaufvertrag über (5/6-Anteile der) Liegenschaft EZ 311 II KG Kitzbühel-Stadt werde Zuge um Zug gegen Rückstellung der hiefür erbrachten Leistungen aufgehoben; mit Rechtskraft gelte die Einw... mehr lesen...
Norm: AußStrG §21 GBG §61 A IPRG §1 Abs1 IPRG §35 ff AußStrG § 21 heute AußStrG § 21 gültig ab 01.01.2005 IPRG § 1 heute IPRG § 1 gültig ab 01.01.1979 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz:
Auch einer Agrargemeinschaft, die dadurch in ihren bücherlichen Rechten verletzt wurde, daß eine mangels ihrer Bewilligung ungültige Übertragung eines Anteilsrechtes an ihrer Liegenschaft erfolgte, steht die Löschungsklage zu.
Entscheidungstexte 5 Ob 54/82 Entscheidungstext OGH 21.12.1982 5 Ob 54/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1079 ABGB §1295 Ia4GBG §61 B4 ABGB § 1079 heute ABGB § 1079 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1295 heute ABGB § 1295 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: EO §213 III EO §213 VGBG §32GBG §61 AGBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 E EO § 213 heute EO § 213 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 213 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 ... mehr lesen...
Die Klägerin, die Republik Österreich, brachte vor, Lutz K schulde ihr an rückständigen öffentlichen Abgaben den Betrag von 234 201 S. Der Abgabenschuldner sei zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 320 KG K. Dieser Liegenschaftsanteil sei auf Grund einer unentgeltlichen Vereinbarung vom 4. Juli 1977 mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Beklagten belastet, welches den exekutiven Zugriff auf den Liegenschaftsanteil hindere. Die klagende Partei fecht... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3GBG §61 B4 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A ZPO §226 IIB9 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz:
Das Begehren auf Löschung der einverleibten Reallast des Ausgedinges ist in erster Linie gegen die Ausgedingsberechtigte zu richten, denn ohne deren Zustimmu... mehr lesen...
Norm: ABGB §431 ABGB §440 ABGB §442 GBG §61 AGBG §63 ZPO §503 Z4 E4c17 ABGB § 431 heute ABGB § 431 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 440 heute ABGB § 440 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2
Rechtssatz: Die rechtskräftige Streitanmerkung nach § 61 GBG hat die Wirkung, dass das über die Klage ergehende Urteil nicht bloß gegen denjenigen, für den die angefochtene Einverleibung eingetragen ist, und dessen Singularsukzessor, sondern auch gegen diejenigen Personen, die erst nach dem Zeitpunkt, in welchem das Gesuch um Streitanmerkung an das Grundbuchsgericht gelangt ist, bücherliche Rechte erlangt haben, seine ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2
Rechtssatz:
Bezüglich der Ungültigkeit der Einverleibung unterscheidet § 61 GBG nicht, ob die Einverleibung aus dem Grund der ursprünglichen Nichtigkeit des Tabularaktes oder aus dem Grunde des nachträglichen Wegfalles des rechtlichen Titels, auf dem sie beruht, als ungültig angefochten wird. Bezüglich der Ungültigkeit der Einverleibung unterscheidet Paragraph 61, GBG nicht, ob die Einverleibung aus dem Grund der urs... mehr lesen...
Norm: EO §384 Abs3GBG §61 B2 EO § 384 heute EO § 384 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 384 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000 EO § 384 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz: Voraussetzung für eine Streitanmerkung ist, dass derjenige, der diese Anmerkung anstrebt, in einem bücherlichen Recht verletzt worden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 634/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 7 Ob 634/77 5 Ob 585/78 Entscheidungstext OGH 23.05.1978 5 Ob 585/78 Veröff: ImmZ 1978,256 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1 WEG 1975 §25 Abs3 WEG 1975 § 25 gültig von 01.01.1983 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002
Rechtssatz:
Die Streitanmerkung nach § 25 Abs 3 WEG 1975 ist nur dann zulässig, wenn auf Einverleibung des Eigentumsrechtes am Mindestanteil und des Wohnungseigentums geklagt wird. Die Streitanmerkung nach Paragraph 25, Absatz 3, ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1GBG §63
Rechtssatz:
Daraus, dass dem Antrag die Voraussetzungen des § 61 GBG fehlen (keine wenigstens gleichzeitig mit dem Antrag auf Streitanmerkung eingebrachte Löschungsklage), ist nicht zwingend abzuleiten, dass der Antrag auf den § 63 GBG gestützt werde. Hiezu hätte vielmehr ausdrücklich oder doch durch den Hinweis auf diese Bestimmung erklärt werden müssen, die Einverleibung auch gegen dritte Personen bestreiten... mehr lesen...