Norm: ABGB §547GBG §61 B1
Rechtssatz: Der Erbe des Vertragspartners des bücherlichen Scheineigentümers kann nach der Einantwortung als außerbücherlicher Eigentümer die auf Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts gegründete Löschungsklage erheben; als Ergebnis seines Prozesserfolgs kann er zufolge der Löschung des Eigentumsrechts des Scheineigentümers im Grundbuch eingetragen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §37 LEO §37 PEO §42 Abs1 Z5 I5ABGB §308ABGB §879 AVGBG §61 AGBG §63
Rechtssatz: Eine Exszindierungsklage, in der die Kläger behaupten, infolge Nichtigkeit des Kaufvertrages mit der verpflichteten Partei seien sie weiterhin Eigentümer der zu versteigernden Liegenschaft, die im Rang vor der Streitanmerkung ihrer Löschungsklage gegen die verpflichtete Partei stehende Hypothekargläubigerin als betreibende Partei sei schlechtgläubig, ist sc... mehr lesen...
Norm: ZPO §192 B1GBG §61 A
Rechtssatz: Die in bestimmten Sondergesetzen zwingend angeordnete Verfahrensunterbrechung ist auf eine Klage gemäß § 61 GBG nicht analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 2430/96w Entscheidungstext OGH 02.04.1997 7 Ob 2430/96w European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107253 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 61 GBG A Löschungsklage B Streitanmerkung 1. Zulässigkeit (welche Klagen können angemerkt werden, welche nicht?) 2. Rechtswirkungen 3. Verfahren, insbesondere Löschung 4. Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102216 Im RIS seit 15.06.1997 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Norm: GBG §40GBG §61 B3GBG §87GBG §130
Rechtssatz: §§ 130 ff GBG bieten keine taugliche Grundlage dafür, eine eingetragene Vormerkung (samt Folgeeintragungen) nach Abweisung des Rechtfertigungsgesuches von Amts wegen zu löschen (hier: nicht entschieden wurde darüber, ob die gegenständliche Vormerkung auf Antrag in unmittelbarer oder analoger Anwendung des § 46 Abs 2 GBG bücherlich zu beseitigen wäre, wie dies die Rechtsmittelwerber für richtig ... mehr lesen...
Norm: BauRG §5GBG §60GBG §61 B1
Rechtssatz: Eine Streitanmerkung der Bauzinsklage ist mangels einer dafür bestehenden Rechtsgrundlage nicht möglich. Weder § 60 GBG noch § 61 GBG böte einem Analogieschluß eine tragfähige Grundlage. Es fehlt aber als Voraussetzung eines solchen schon an einer planwidrigen Unvollständigkeit des Baurechtsgesetzes. Entscheidungstexte 1 Ob 2133/96z Entscheidun... mehr lesen...