Norm: GBG §61 A ZPO §533 ZPO § 533 heute ZPO § 533 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Wenn mittels Klage die Nichtigerklärung des Urteiles begehrt wird, das die Grundlage für die erfolgte Löschung (eines Pfandrechtes) bildet, so kann diese Klage in analoger Anwendung der Bestimmung des §... mehr lesen...
Norm: ABGB §548 GBG §61 B1 ABGB § 548 heute ABGB § 548 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 548 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz:
Zulässigkeit der Streitanmerkung von Klagen... mehr lesen...
Die Klägerin behauptet in der Klage, daß ihre verstorbene Mutter, deren Nachlaß ihr zu drei Viertel eingeantwortet worden ist, die Hälfte der Liegenschaften EZ. 89 und 143, Grundbuch K., an ihren Ehegatten, den Beklagten, um 48.000 RM und Übernahme von Hypotheken von zusammen 70.000 S übertragen habe. Der Nachlaß ihrer Mutter sei zu drei Viertel ihr, zu einem Viertel dem Beklagten eingeantwortet worden. Da der Vertrag zwischen ihrer Mutter und dem Beklagten nicht mit Notariatsakt a... mehr lesen...
Norm: ABGB §948 GBG §61 B1 ABGB § 948 heute ABGB § 948 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Keine Streitanmerkung für eine Klage gegen den Erben auf Widerruf wegen groben Undankes des Erben dem Erblasser gegenüber.
Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1 ABGB §830 B5GBG §61 B1 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 Rec... mehr lesen...
Während das Erstgericht die grundbücherliche Anmerkung der auf § 830 ABGB. gestützten Teilungsklage bewilligte, wies das Rekursgericht den Antrag auf Anmerkung mit der Begründung: ab, daß ein Teilungsanspruch nur ein obligatorischer Anspruch sei und daß in Übereinstimmung mit der neueren Lehre und Rechtsprechung die Anmerkung der Teilungsklage unzulässig sei. Während das Erstgericht die grundbücherliche Anmerkung der auf Paragraph 830, ABGB. gestützten Teilungsklage bewilligte, wies... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2GBG §65 Abs2GBG §122
Rechtssatz:
Eine entgegen dem Gesetz erteilte Streitanmerkung ist nur dann wirksam, wenn sie rechtskräftig geworden ist. Eine trotzdem gemäß § 65 Abs 2 GBG auf Grund des stattgebenden Urteils erfolgte Löschung der zwischenzeitigen Eintragungen stellt keine unheilbare Nichtigkeit dar und kann daher nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rekurs oder Löschungsklage beseitigt werden. Eine entgegen dem ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B4GBG §61 B3GBG §123 AußStrG § 14 heute AußStrG § 14 gültig ab 01.01.2005
Rechtssatz: Die Rekursfrist gegen eine Klagsanmerkung ist auch dann, wenn die Anmerkung durch das Prozessgericht bewilligt oder verweigert wurde, nach § 123 GBG zu berechnen. Die Kostenentsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §823 GBG §61 ff B1 ABGB § 823 heute ABGB § 823 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 823 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016
Rechtssatz: Streitanmerkung ist bei Erbschaftsklagen z... mehr lesen...
Der Nachlaß des Dr. Karl M. war auf Grund eines Testamentes vom 21. August 1943 seiner Ehegattin Elisabeth M. eingeantwortet worden. Klägerin, die ihre Erbansprüche auf ein Testament vom 1. Juni 1950 stützte, erhob gegen Elisabeth M. die Erbschaftsklage und beantragte gleichzeitig die Anmerkung der Klage bei den zum Nachlaß gehörigen Liegenschaften. Das Erstgericht bewilligte die Streitanmerkung. Das Rekursgericht wies den Antrag ab. Der Oberste Gerichtshof stellte den erstg... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2
Rechtssatz: Die im § 61 GBG geregelten Wirkungen treten auch dann ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Streitanmerkung fehlten. Es gibt keine absolute Nichtigkeit einer zu Unrecht bewilligten Anmerkung. Die im Paragraph 61, GBG geregelten Wirkungen treten auch dann ein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bewilligung der Streitanmerkung fehlten. Es gibt keine absolute Nichtigkeit... mehr lesen...
Bei Entscheidung der Streitsache, die dem angeführten oberstgerichtlichen Erkenntnis zugrundeliegt, spielte die Frage eine ausschlaggebende Rolle, ob der Ausspruch des Vermögensverfalles nach dem Volksgerichtsverfahrens- und Vermögensverfallsgesetz sofort mit seiner Verkundung das Eigentum an den einzelnen Vermögensstücken (auch den unbeweglichen) an den Staat überträgt oder ob hiezu noch ein eigener Übertragungsakt (bücherliche Einverleibung) erforderlich ist. Ferner stand die Frag... mehr lesen...
Die beiden oberen Instanzen wiesen in Abänderung der erstinstanzlichen Beschlüsse den Antrag auf Anmerkung der Klage ab. Rechtliche Beurteilung Begründung: Klägerin begehrt mit ihrer Klage unter Hinweis darauf, daß sie während des Bestandes der Ehe mit dem Beklagten aus gemeinsamen Mitteln, wie Verdiensten und Ersparnissen, die Liegenschaft EZ. 1071 Grundbuch L. gemeinsam mit dem Beklagten gekauft habe und nur der Einfachheit halber und aus Gebührenerspa... mehr lesen...
Norm: GBG §32GBG §61 A
Rechtssatz:
Verletzungen der für den Erwerb bücherlicher Rechte im § 32 aufgestellten Formvorschriften können dann nicht mit Klage nach § 61 GBG geltend gemacht werden, wenn durch sie keine Verletzung der materiellen Rechtslage herbeigeführt wurde. Sie können vielmehr nur mit Rekurs angefochten werden. Verletzungen der für den Erwerb bücherlicher Rechte im Paragraph 32, aufgestellten Formvorschriften können dan... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz:
Der Wiederaufnahmskläger kann die Anmerkung des Streites, womit das Verfahren über eine Vollstreckungsgegenklage wieder aufgenommen werden soll, in welchem das Erlöschen einer pfandrechtlich sichergestellten Forderung ausgesprochen wurde, nicht begehren.
Entscheidungstexte 1 Ob 470/38 Entscheidungstext OGH 14.06.1938 1 Ob 470/38 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 II ABGB §451 GBG §14 Abs2GBG §61 A ABGB § 358 heute ABGB § 358 gültig ab 25.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 113/2006 ABGB § 358 gültig von 01.01.1812 bis 24.07.2006 ABGB § 451 heute ... mehr lesen...
Norm: EO §237 GBG §61 AKO §76KO §119 EO § 237 heute EO § 237 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 237 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 237 gültig von 01.08.1989 bi... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz:
Der Nachhypothekar hat kein Klagerecht auf Löschung eines ihm vorangehenden angeblich getilgten Pfandrechtes.
Entscheidungstexte 3 Ob 1006/36 Entscheidungstext OGH 02.12.1936 3 Ob 1006/36 Veröff: SZ 18/201 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1936:RS0060424 ... mehr lesen...
Norm: AnfO §20 GBG §61 B3GBG §61 B4 ZPO §533 AnfO § 20 gültig von 01.01.1915 bis 30.06.2021 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 86/2021 ZPO § 533 heute ZPO § 533 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: Die Anmerkung ... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §61 B4
Rechtssatz: Die Klage auf Ersatz des Schadens, den der Hypothekargläubiger durch die Entwertung einer verbücherten Valutenforderung zu erleiden behauptet, kann im Grundbuche nicht angemerkt werden. Entscheidungstexte 4 Ob 512/33 Entscheidungstext OGH 16.11.1933 4 Ob 512/33 Veröff: SZ 15/231 European Case... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B1
Rechtssatz:
Zulässigkeit der Anmerkung einer Klage des früheren Eigentümers einer Liegenschaft auf Nichtigkeit des der Eintragung des Eigentums des Beklagten zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.
Entscheidungstexte 2 Ob 915/32 Entscheidungstext OGH 21.10.1932 2 Ob 915/32 Veröff: SZ 14/207 1 Ob 54/66 ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 A
Rechtssatz:
Wer zur Zeit der von ihm angefochtenen bücherlichen Eintragung selbst noch kein bücherliches Recht hatte, ist zur Anfechtung nicht berechtigt, auch wenn seiner späteren Eintragung infolge eines angemerkten Ranges der Vorrang vor der angefochtenen Eintragung zukommt.
Entscheidungstexte 3 Ob 590/29 Entscheidungstext OGH 02.07.1929 3 Ob 590/2... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B3
Rechtssatz:
Wird die Klage, auf Grund deren die Streitanmerkung bewilligt wurde, zurückgenommen, so ist die Streitanmerkung zu löschen.
Entscheidungstexte 3 Ob 301/29 Entscheidungstext OGH 10.04.1929 3 Ob 301/29 Veröff: SZ 11/103 5 Ob 178/07y Entscheidungstext OGH 05.02.2008 5 Ob 178/07y ... mehr lesen...
Norm: GBG §60GBG §61 B1GBG §136
Rechtssatz: Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Feststellung des Bestandes eines Ausgedinges. Entscheidungstexte 1 Ob 1100/28 Entscheidungstext OGH 02.01.1929 1 Ob 1100/28 Veröff: SZ 11/2 2 Ob 223/51 Entscheidungstext OGH 11.04.1951 2 Ob 223/51 Abweichend; Beisatz: Klag... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1 GBG 1955 § 61 heute GBG 1955 § 61 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz:
Zulässigkeit der Anmerkung einer Klage auf Löschung einer Pfandrechtsvormerkung.
Entscheidungstexte 3 Ob 17/27 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B3 GBG 1955 § 61 heute GBG 1955 § 61 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz: (Vor GBG 1955) Bei Anträgen auf Bewilligung der Streitanmerkung bestimmt sich die Frist zum Rekurse und die Zulässigkeit des Revisionsrekurses auch dann, wenn die Anträge beim Prozeßgerichte gestell... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B2 GBG 1955 § 61 heute GBG 1955 § 61 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz:
Eine gegen den Liegenschaftseigentümer erwirkte Streitanmerkung hindert nicht die Zwangsversteigerung der Liegenschaft auf Grund eines vor der Streitanmerkung erworbenen Pfandrechtes.
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Norm: GBG 1955 §61 B3 GBG 1955 § 61 heute GBG 1955 § 61 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz:
Die Streitanmerkung setzt die aufrechte Erledigung der Klage beziehungsweise Zulassung der Klageänderung voraus.
Entscheidungstexte 1 Ob 381/... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1 GBG 1955 § 61 heute GBG 1955 § 61 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz:
Keine Streitanmerkung für eine Klage auf Übergabe einer Liegenschaft auf Grund eines Vermächtnisses.
Entscheidungstexte 3 Ob 116/24 Ents... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §61 B1 GBG 1955 § 61 heute GBG 1955 § 61 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz:
Unzulässigkeit der bücherlichen Anmerkung der Klage auf Aufhebung der Ehepakte und Löschung des Miteigentumsrechtes des Ehegatten.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...