Norm
AnfO §20Rechtssatz
Die Anmerkung einer Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des § 20 AnfO (mit dem Hinweis darauf, dass dem Hauptprozess ein Anfechtungsanspruch zugrunde lag), ist nicht zulässig.Die Anmerkung einer Wiederaufnahmsklage in sinngemäßer Anwendung des Paragraph 20, AnfO (mit dem Hinweis darauf, dass dem Hauptprozess ein Anfechtungsanspruch zugrunde lag), ist nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0044551Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015