RS OGH 2019/8/29 1Ob680/79, 3Ob14/87, 4Ob523/92, 2Ob522/95, 5Ob324/00h, 7Ob225/03v, 5Ob195/04v, 8Ob1

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Veröffentlicht am 29.08.1979
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Rechtssatz

Der einer Löschungsklage entgegenstehende gute Glaube eines im Grundbuch als Eigentümer eingetragenen Dritten muss nicht bloß im Zeitpunkt des Abschlusses des Erwerbsgeschäftes, sondern auch noch im Zeitpunkt des Ansuchens um grundbücherliche Einverleibung gegeben gewesen sein. Wann ein den guten Glauben ausschließendes Verschulden anzunehmen ist, ist Tatfrage; der Erwerber ist zur Eigentumsprüfung verpflichtet, wenn auch auf Grund glaubwürdiger, durch Beweismittel (hier: die Begründung einer einstweiligen Verfügung) unterstützte Mitteilung besondere Bedenken ergeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0011323

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.10.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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