RS OGH 1983/10/25 2Ob524/82

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Veröffentlicht am 25.10.1983
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Rechtssatz

Mit der Löschungsklage nach § 61 GBG wird von der österreichischen Rechtsordnung ein außerhalb der Normen der §§ 35 bis 49 IPRG liegender besonderer inländischer (§ 1 Abs 1 IPRG) Wiederherstellungsanspruch gewährt, der ein im Inland befindliches Vermögen darstellt und nicht der Jurisdiktion ausländischer Nachlaßbehörden unterliegt.Mit der Löschungsklage nach Paragraph 61, GBG wird von der österreichischen Rechtsordnung ein außerhalb der Normen der Paragraphen 35 bis 49 IPRG liegender besonderer inländischer (Paragraph eins, Absatz eins, IPRG) Wiederherstellungsanspruch gewährt, der ein im Inland befindliches Vermögen darstellt und nicht der Jurisdiktion ausländischer Nachlaßbehörden unterliegt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 524/82
    Entscheidungstext OGH 25.10.1983 2 Ob 524/82
    NZ 1984,195

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0007369

Dokumentnummer

JJR_19831025_OGH0002_0020OB00524_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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