Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 LDG 1984

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2000/11/22 2000/12/0236

Die 1944 geborene Beschwerdeführerin stand als Hauptschullehrerin vorerst als Vertragsbedienstete in einem privatrechtlichen und seit 1. April 1984 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Sie war im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses an folgenden Schulen tätig: 1. Hauptschule 7 Klagenfurt (vom 1.9.1983 bis 20.4.1988), 2. Hauptschule 3 Klagenfurt (vom 21.4.1988 bis 31.8.1988), 3. Hauptschule Weitensfeld (vom 1.9.1988 b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.11.2000

RS Vwgh 2000/11/22 2000/12/0236

Index: 64/03 Landeslehrer
Norm: LDG 1984 §10 Abs1;LDG 1984 §120a idF 1996/329;LDG 1984 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Hinweis auf das Vorliegen eines provisorischen Dienstverhältnisses, das früher beim Amtstitel durch Vorstellung der Bezeichnung "prov." zum Ausdruck gebracht wurde, ist jedenfalls im LDG 1984 nicht mehr vorgesehen (vgl insbesondere § 55 LDG 1984). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.11.2000

TE Vwgh Erkenntnis 1991/7/9 89/12/0169

Die 1955 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrer seit 1. Juni 1978 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Niederösterreich. Sie wurde zuletzt der X-Hauptschule in St. Pölten zur Dienstleistung zugewiesen. Mit Schreiben vom 10. Mai 1982 beantragte die Beschwerdeführerin ihre Definitivstellung. Darüber wurde jedoch zunächst nicht entschieden. Nach Krankenständen der Beschwerdeführerin wegen manisch-depressiver Zustände, die schon zuvo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.07.1991

RS Vwgh 1991/7/9 89/12/0169

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer
Norm: AVG §56;BDG 1979 §11 Abs1;LDG 1962 §11;LDG 1984 §10 Abs1 impl;
Rechtssatz: Die Definitvstellung ist eine von Gesetzes wegen eintretende Folge der Erfüllung der hiefür fertig gelegten Voraussetzungen, deren Eintritt mit Bescheid festzustellen ist, der rechtsfeststellender (und nicht rechtsgestaltender) Natur ist. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.07.1991

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