Index
60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
LDG 1984 §10 Abs1;Rechtssatz
Hat die Behörde keine Tatsachenfeststellungen zur Frage getroffen, ob die Beamtin im Zeitpunkt ihres Antrages auf Definitivstellung bereits schwanger war und daher allenfalls Kündigungsschutz genoss (vgl. hiezu § 10 Abs. 1 letzter Halbsatz, aber auch Abs. 2 erster Satz MSchG 1979), vermag § 20 Abs. 2 MSchG 1979 die Feststellung des Nichteintritts der Definitivstellung keinesfalls zu tragen.Hat die Behörde keine Tatsachenfeststellungen zur Frage getroffen, ob die Beamtin im Zeitpunkt ihres Antrages auf Definitivstellung bereits schwanger war und daher allenfalls Kündigungsschutz genoss vergleiche hiezu Paragraph 10, Absatz eins, letzter Halbsatz, aber auch Absatz 2, erster Satz MSchG 1979), vermag Paragraph 20, Absatz 2, MSchG 1979 die Feststellung des Nichteintritts der Definitivstellung keinesfalls zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2010:2009120137.X03Im RIS seit
03.03.2010Zuletzt aktualisiert am
09.01.2015