Norm: ABGB §956 NZwG §1 Abs1 litd ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Die erstmalige Geltendmachung der Nichteinhaltung der Form eines Notariatsaktes unter dem Gesichtspunkt einer Schenkung auf den Todesfall stellt im Berufsverfahren eine unzulässige Neuerung dar, wenn in erster Instanz nur W... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. Dezember 1982 in der Niederösterreichischen Landeskrankenanstalt Tulln verstorbene Pensionist Karl R*** hinterließ an Vermögen im wesentlichen die Liegenschaft EZ 516 Grundbuch St. Andrä-Wördern sowie drei Sparbücher mit einem Stand von insgesamt rund S 574.000,--. In der von ihm eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen letztwilligen Verfügung vom 22. November 1982 vermachte der Erblasser die drei näher bezeichneten Sparbücher seinem Neffen Peter R**... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlaß der am 24.1.1982 verstorbenen Maria H*** wurde den Streitteilen, ihren beiden Neffen, je zur Hälfte rechtskräftig eingeantwortet. Eine zum Nachlaß gehörige Liegenschaft wurde gemäß einem Erbübereinkommen den beiden Parteien je zur Hälfte zugeschrieben. Im Zeitpunkte des Todes waren Sparbücher und Bargeld der Erblasserin im Gesamtwert von rund 340.000 S in der Gewahrsame des Klägers. Dieser übergab einen Teil dieser Sparbücher mit einem Gesamteinlagestand ... mehr lesen...
Norm: ABGB §603 idF ErbRÄG 2015 ABGB §956 Satz2 ABGB § 603 heute ABGB § 603 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 603 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §785 ABGB §804 ABGB §956 AußStrG §97 A2 ABGB § 785 heute ABGB § 785 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 785 gültig von 01.07.1978 bis 31.12.2016 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 280/1978 ... mehr lesen...
Begründung: Die Witwe und der Sohn des am 25.12.1983 verstorbenen Erblassers gaben zu dessen Nachlaß auf Grund des Gesetzes die bedingte Erbserklärung ab. Die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses wurde ihnen gemäß § 145 AußStrG, § 810 ABGB gemeinsam überlassen. Der Erblasser war Eigentümer der Liegenschaft EZ 117 KG Dreihütten, die er mit dem in Notariatsaktsform errichteten Schenkungsvertrag vom 1.2.1975 seiner Ehegattin auf den Todesfall schenkte. In diesem Vertrag begab s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.4.1983 suchte der Vikar der beklagten Partei Mag.Rudolf D den am 19.12.1893 geborenen Ing.Josef A im Krankenhaus Kirchdorf an der Krems auf. Ing. Josef A erklärte, er wolle seine Sparbücher und ein Grundstück der beklagten Partei vermachen. Er fragte, wie er dabei vorzugehen habe. Mag.Rudolf D riet ihm, daß er in diesem Falle ein Testament errichten müsse. Er erwähnte in diesem Zusammenhang, daß die beklagte Partei die Errichtung einer Orgel plane und hi... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB §1432 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1432 heute ABGB § 1432 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Alle Verfügungen von Tod... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Wilhelmine A hatte mit dem Beklagten und seiner Ehefrau ein freundschaftliches Verhältnis. Die Eheleute erledigten für die betagte und gebrechliche Wilhelmine A Wege und nahmen sich der alten Frau an. Anfang des Jahres 1980 übergab Wilhelmine A dem Beklagten vier Sparbücher, nannte ihm die Losungsworte. Sie wies ihn an, der C S 5.000,- zu überlassen, für ihr Grab S 3.000,- aufzuwenden und sich um ihre Vögel zu kümmern. Sie erklärte, sie habe das Geld für ein A... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 18.10.1984 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger 1) die Feststellung, daß der zwischen Leopold C, geboren am 26.2.1911, verstorben am 27.8.1984, und den Beklagten am 20.7.1984 von Notar Dr.D errichtete Schenkungsvertrag ungültig sei sowie daß der Kläger auf Grund des Schenkungsvertrages laut Notariatsakt vom 6.3.1974 Punkt V außerbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 5, bestehend aus den Grundstücken Nr.11 Baufläche und Nr.12 Garten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3 ABGB §956 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 956 g... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB §1008 NO §69 Abs1 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1008 heute ABGB § 1008 gültig ab 01.01.1812 NO § 69 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c D3 ABGB §956 ABGB § 364c heute ABGB § 364c gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 ABGB § 364c gültig von 01.01.1917 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 956 g... mehr lesen...
Begründung: Mit der in W***** (Bundesrepublik Deutschland) am 26. 4. 1983 ausgestellten Vollmachtsurkunde erteilte Georg H***** seiner Tochter Jutta F*****, Vollmacht, in seinem Namen einen notariellen Schenkungsvertrag auf den Todesfall samt Einwilligung in die erforderlichen grundbücherlichen Eintragungen zu unterfertigen, womit er seine Liegenschaft EZ ***** II KG ***** schenkungsweise seiner Tochter Monika ***** auf den Todesfall übergebe. Dabei sei zur Sicherung des Schenkungs... mehr lesen...
Anton S verstarb am 24. 12. 1975 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Seine gesetzlichen Erben sind die Klägerin als seine Witwe und die Beklagte als seine Tochter aus erster Ehe.Mit Notariatsakt vom 6. 6. 1969, GZ 98/1969, errichtet vor dem Notar Dr. Harald M mit dem Amtssitz in A, hatte Anton S der Klägerin "für sein Vorableben" eine Hälfte der ihm gehörigen Grundstücke 1396/8 Baufläche, Haus Nr. 437 in Z und 1396/5 Garten in Z damals zur Liegenschaft EZ 1048 KG A geh... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Daß Schenkungsverträge auf den Todesfall in der Regel unter der Annahme abgeschlossen werden, daß der Beschenkte den Schenker, überlebt, entspricht der Natur dieses Geschäftes. Wird diese Annahme ausdrücklich zur Bedingung erhoben, dann ha... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB idF ErbRÄG 2015 §603 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz: Durch die in einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall enthaltenen Bestimmungen dürfen die im § 956 2 Satz ABGB angeordneten Bestimmungen nicht umgangen werden, wie dies etwa durch Aufnahme einer Potestativbedingung,... mehr lesen...
Norm: ABGB §426 ABGB §881 IA ABGB §881 IC ABGB §938 C3 ABGB §943 ABGB §956 NZwG §1 Abs1 litdNotAktG §1 Abs1 litd ABGB § 426 heute ABGB § 426 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 881 heute ABGB § 881 gültig ab 01.01.1917 ... mehr lesen...
Die Klägerin stellte zuletzt das Hauptbegehren, die sieben Beklagten schuldig zu erkennen, ihr je einen Betrag von 52 407.96 S sA zu bezahlen. Daneben hielt sie ihre ursprünglichen Begehren auf Zahlung von 247 374.44 S und Herausgabe des Sparbuches Nr. 6072-00-17742 bzw. auf Anweisung an den öffentlichen Notar Dr. Heinrich K, ihr diese Werte auszufolgen, als Eventualbegehren aufrecht. Zur Begründung: führte sie aus, die erwähnten Werte seien nicht Bestandteil des Nachlasses, sondern ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Die Übergabe auf den Todesfall ist unwirksam, da die Nichterreichbarkeit des Schutzes vor der Übereilung und der Beweisbarkeit des letzten Willens der "Heilung" und damit der Gültigkeit der Vermächtnisanordnung im Wege stehen.
... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz:
Die Übergabe einer Sache mit der widerruflichen Abrede, der Empfänger solle beim Tod des Übergebers Eigentümer der Sache werden (Übergabe auf den Todesfall), ist ohne Einhaltung der Formvorschriften für letztwillige Verfügungen unwirksam. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §603 ABGB §956 ABGB § 603 heute ABGB § 603 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 603 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015
Rechtssatz: Entgeltliche Verfügungen über Vermögensbestandteile, die erst mit dem Tod eines Vertragspartners wirksam werden sollen, unterliegen nicht den für unentgeltliche Verfügung auf den Todesfall geltenden besonderen Beschränkungen (so schon SZ 23/8... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IA ABGB §881 C ABGB §883 ABGB §946 ABGB §956 ABGB §983 ABGB §1020 ABGB §1022 NZWG §1 Abs1 litd ABGB § 881 heute ABGB § 881 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 881 heute ABG... mehr lesen...
Der Vater der Streitteile Johann A ist am 9. Mai 1972 unter Hinterlassung von letztwilligen Anordnungen gestorben. Mit Einantwortungsurkunde vom 30. September 1976 wurde der Nachlaß den beiden erblasserischen Kindern, den nunmehrigen Streitteilen, auf Grund des Gesetzes je zur Hälfte eingeantwortet. Johann A hinterließ mehrere handschriftliche letztwillige Verfügungen, mit denen er über sein Vermögen durch Legate verfügte. Seinen beiden Stieftöchtern Johanna M und Rosina A vermach... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 AußStrG §9 E2 AußStrG §145 B ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015 AußStrG § 9 heute AußStrG § 9 gültig ab 01.01.2005 AußStrG § 145 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956 ABGB §1020 ABGB §1022 ABGB § 956 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 1020 heute ABGB § 1020 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 1022 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §695 ABGB §709 ABGB §938 A ABGB §956 ABGB § 695 heute ABGB § 695 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 695 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 709 heute ... mehr lesen...
Der Kläger stellte das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, im Sinne des Punktes III d Z. 4 des Übergabsvertrages vom 28. April 1968 an ihn die Grundstücke 302/3 Acker im Ausmaß von 44 a 89 m2 und 500/1 bis zu jener Grenze, die sich durch die Verpachtung des südlichen Teiles dieses Grundstuckes an den K Golfclub ergibt, sowie jenes Teilstückes des Seeufergrundstückes, das sich zwischen Golfpumpenhaus und der Waschküche des Strandhotels L einerseits und zwischen dem W-See un... mehr lesen...
Mag. pharm. Oskar F ist am 18. Dezember 1973 gestorben. Er hinterläßt Anna F als Witwe und Sonja S als leibliche Tochter. Mit dem Testament vom 5. Jänner 1971 setzte er seine Tochter zur Alleinerbin ein und schenkte ihr am selben Tag in der Form eines Notariatsaktes "auf den Todesfall" die ihm gehörige öffentliche Apotheke in Wien mit dem im folgenden angeführten Auflagen; er erklärte, auf das Recht zum Widerruf dieser Schenkung auf den Todesfall zu verzichten, und Sonja S erklärt... mehr lesen...