RS OGH 1978/5/18 6Ob602/78, 6Ob647/83

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.05.1978
beobachten
merken

Norm

ABGB §956
ABGB §1020
ABGB §1022

Rechtssatz

Ein Auftrag auf den Todesfall kann vom Auftraggeber jederzeit gemäß § 1020 ABGB widerrufen werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 602/78
    Entscheidungstext OGH 18.05.1978 6 Ob 602/78
  • 6 Ob 647/83
    Entscheidungstext OGH 14.07.1983 6 Ob 647/83
    Vgl auch; Beisatz: Handelt es sich um einen reinen Auftrag und nicht um einen Auftrag auf den Todesfall (mandatum post mortem), dem Vermächtnischarakter zukommt und der unter Beachtung der erbrechtlichen formvorschriften zustande kam, so kann dieser Auftrag jedenfalls vom eingeantworteten Erben widerrufen werden, gleichviel, ob sich die aufgetragene Geschäftsbesorgung auf die Verwaltung des Nachlasses oder auf andere Geschäftsbesorgungsfälle bezieht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0019131

Dokumentnummer

JJR_19780518_OGH0002_0060OB00602_7800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten