RS OGH 1977/6/28 5Ob618/77

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1977
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Norm

ABGB §7
ABGB §695
ABGB §709
ABGB §710
ABGB §938 A
ABGB §938 C3
ABGB §956

Rechtssatz

Nach herrschender Auffassung werden Auflagen als den Zuwendungsempfänger verpflichtende Nebenbestimmungen des Zuwendenden auch ohne besondere gesetzliche Regelung bei unentgeltlichen Geschäften unter Lebenden anerkannt; doch kann das in dieser Beziehung planwidrig unvollständige Gesetz im Wege der Analogie durch Heranziehung der Normen über die erbrechtliche Auflage nur insoweit ergänzt werden, als gerade in den für die rechtliche Bewertung maßgeblichen Hinsichten eine Ähnlichkeit der Tatbestände besteht, denn es kann nur Gleichartiges gleich behandelt werden ( hier: Übertragung eines Apothekenunternehmens ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0008976

Dokumentnummer

JJR_19770628_OGH0002_0050OB00618_7700000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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