Norm
ABGB §364c D3Rechtssatz
Ist die Vereinbarung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes eine die Verpflichtung aus dem Vertrag erhöhende Nebenabrede zu einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall, so unterliegt sie ebenfalls der Notariatsaktspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010801Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0050OB00034_8400000_001