RS OGH 1984/6/26 5Ob34/84, 7Ob135/99z

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Veröffentlicht am 26.06.1984
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Norm

ABGB §364c D3
ABGB §956

Rechtssatz

Ist die Vereinbarung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes eine die Verpflichtung aus dem Vertrag erhöhende Nebenabrede zu einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall, so unterliegt sie ebenfalls der Notariatsaktspflicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0010801

Dokumentnummer

JJR_19840626_OGH0002_0050OB00034_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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