Norm
ABGB §956Rechtssatz
Die Vollmacht zum Abschluß eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall ist notariatsaktsbedürftig. Die Einhaltung der Erfordernisse des § 69 Abs 1 NO genügt nicht.Die Vollmacht zum Abschluß eines Schenkungsvertrages auf den Todesfall ist notariatsaktsbedürftig. Die Einhaltung der Erfordernisse des Paragraph 69, Absatz eins, NO genügt nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0029325Dokumentnummer
JJR_19840626_OGH0002_0050OB00034_8400000_003