RS OGH 2024/6/25 1Ob726/85; 7Ob724/87; 8Ob689/88; 1Ob586/92; 1Ob51/95; 4Ob2029/96b; 6Ob99/99y; 7Ob56

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Veröffentlicht am 15.01.1986
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Rechtssatz

Schenkungen auf den Todesfall sind der Ausmessung des Pflichtteiles zugrundezulegen (JBl 1981,593); Vermögenswerte, die Gegenstand einer Schenkung auf den Todesfall waren, sind daher jedenfalls in das Verlassenschaftsinventar aufzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0007843

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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