RS OGH 2023/9/19 2Ob107/23h

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Veröffentlicht am 19.09.2023
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Norm

AnerbenG §9
ABGB idF ErbRÄG 2015 §603

Rechtssatz

Auf Grundlage der durch das ErbRÄG 2015 eingeführten „Vertragslösung“ führt das Bestehen einer einen Erbhof betreffenden Schenkung auf den Todesfall nicht zur Anwendung des AnerbenG im Verlassenschaftsverfahren selbst.

Entscheidungstexte

  • RS0134514">2 Ob 107/23h
    Entscheidungstext OGH Ordentliche Erledigung (Sachentscheidung) 19.09.2023 2 Ob 107/23h
    Hier offenlassend, ob die Anwendung der anerbenrechtlichen Vorschriften im Rahmen des Verlassenschaftsverfahrens überdies daran scheitern muss, dass der Sohn nicht als „Miterbe“ iSd § 9 Abs 1 AnerbenG angesehen werden kann. (T1)

Schlagworte

Vermächtnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134514

Im RIS seit

07.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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