Norm
AnerbenG §9Rechtssatz
Auf Grundlage der durch das ErbRÄG 2015 eingeführten „Vertragslösung“ führt das Bestehen einer einen Erbhof betreffenden Schenkung auf den Todesfall nicht zur Anwendung des AnerbenG im Verlassenschaftsverfahren selbst.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VermächtnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134514Im RIS seit
07.11.2023Zuletzt aktualisiert am
07.11.2023