Begründung: Die Erblasserin war Eigentümerin einer Liegenschaft, die sie mit Notariatsakt vom 30. 12. 2005 dem Gegner der gefährdeten Partei, ihrem Enkel, unter Verzicht auf den Widerruf auf den Todesfall schenkte. Am 7. 9. 2007 schloss sie über diese Liegenschaft einen Kaufvertrag, dem der Gegner der gefährdeten Partei beitrat. Der Kaufvertrag sollte mit Ablauf des 31. 12. 2012 bei Eintritt bestimmter Bedingungen rechtswirksam werden, die sich dahin zusammenfassen lassen, dass es d... mehr lesen...
Begründung: Die am 24. 4. 2001 verstorbene Erblasserin hinterließ ein am 16. 6. 1994 verfasstes Testament, in welchem sie ihren Sohn Johannes G***** zu ihrem Alleinerben bestimmte und das auch ihre weiteren drei Kinder betreffende letztwillige Anordnungen enthält. Das Erstgericht nahm mit Beschluss vom 22. 8. 2001 die aufgrund dieses Testaments zum gesamten Nachlass abgegebene bedingte Erbserklärung des Johannes G***** (in der Folge: Erbe) an und überließ ihm die Besorgung und Verwa... mehr lesen...
Begründung: Dem Beklagten wurde als testamentarischem Alleinerben der Nachlass seines Vaters eingeantwortet. Seine Tochter, die Klägerin, setzte der Erblasser unter Anrechnung aller Schenkungen und sonstigen Vorempfänge auf den Pflichtteil. Die Klägerin begehrt die Zahlung ihres Pflichtteils in Höhe des Klagsbetrags. Das Erstgericht gab der Klage mit 66.384,62 EUR sA statt und wies das Mehrbegehren von 46.915,38 EUR sA ab. Das Berufungsge... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdeten Parteien behaupten, der Antragsgegner sei von ihrer Mutter als Wahlkind angenommen worden. Mit Schenkungsvertrag vom 8. April 2004 habe ihre Mutter ihm die in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaften übergeben. Ihre Mutter sei am 19./20. März 2009 vom Antragsgegner ermordet worden. Als leibliche Kinder und Erben hätten sie ein Recht, die Schenkung wegen groben Undanks des Antragsgegners gegenüber seiner Adoptivmutter zu widerrufen. Es bestehe die Gefahr,... mehr lesen...
Begründung: In der Verlassenschaftssache nach dem am 5. November 2007 verstorbenen Robert Michael L***** stellte das Erstgericht mit Beschluss vom 12. 12. 2007 die Überschuldung der Verlassenschaft fest (Punkt I.), überließ der Tochter Kunigunde W***** die näher bezeichneten Aktiva der überschuldeten Verlassenschaft gegen Bezahlung der Gerichtsgebühren von 145 EUR und der Forderung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern von 49,74 EUR sowie in Anrechnung ihrer eigenen Forderung an... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei D***** Stiftung *****, vertreten durch Dr. Markus Ch. Weinl, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Christine H*****, vertreten durch Dr. Gertraud Irlinger, Rechtsanwältin in Wien,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. Mai 2005 wurde über das Vermögen einer näher genannten Kauffrau (im Folgenden nur Gemeinschuldnerin) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und die nun klagende Rechtsanwältin zur Masseverwalterin bestellt. Der Beklagte war mit der Gemeinschuldnerin befreundet und hielt als Treuhänder deren Geschäftsanteile an einer GmbH, über deren Vermögen am 3. April 2007 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Mit Notariatsakt vom 25. November 1999 hatte Karl ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nachstehende Sachverhalt ist unstrittig: Mit Beschluss des Bezirksgerichts H*****, wurde über das Vermögen des Mag. Christian H***** (im Weiteren: Gemeinschuldner) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Der Gemeinschuldner (zu zwei Drittel) und seine beklagte Ehegattin (zu einem Drittel) sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****. Ihren Drittelanteil hat die Beklagte mit Schenkungsvertrag vom 5. Dezember 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §810ABGB §956AußStrG 2005 §173
Rechtssatz: Zur Anfechtung des vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Schenkungsvertrags auf den Todesfall nach § 956 zweiter Satz ABGB ist nur seine Verlassenschaft, vertreten durch einen Kurator, allenfalls bei Überlassung der Besorgung und Verwaltung des Nachlasses an die Erben diese, keinesfalls aber einer von mehreren Miterben ohne ausdrückliche Zustimmung aller übrigen legitimiert. ... mehr lesen...
Begründung: Die am 6. Juli 2006 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder. Am 5. September 1995 schloss sie mit ihrem Sohn Herbert (2. Revisionsrekurswerber) in Ansehung der 5/6tel-Anteile einer Liegenschaft einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall. Weiters hinterließ sie mehrere letztwillige Anordnungen, nämlich ein Testament vom 18. Jänner 2006, mit dem sie alle vier Kinder zu gleichen Teilen als Erben einsetzte, und ein Testament vom 21. November 2005, mit dem sie ihren Soh... mehr lesen...
Begründung: Über Wunsch des Erblassers folgte ihm Notar Dr. Hans Peter Zobl am 19. 12. 2005 das bei ihm hinterlegte Sparbuch mit einem Einlagestand von 100.000 EUR aus. Im Dezember 2005 vor Weihnachten übergab der Erblasser dem Beklagten dieses Sparbuch. Der Beklagte verwahrte das Sparbuch zunächst bei sich. Am 7. 9. 2006 übergab er das Sparbuch Notar Dr. Hans Peter Zobl zur Verwahrung mit dem Auftrag, dieses an ihn selbst nach dem Ableben des Erblassers gegen Vorlage einer Sterbe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem Begehren, es werde festgestellt, dass der Kläger zur Ausübung des Jagdrechtes in der Eigenjagd „K*****" Z***** im L***** im Ausmaß eines Drittels des bewilligten Abschusses berechtigt sei, statt, verpflichtete die Beklagte, dem Kläger die Ausübung des Jagdrechtes zu einem Drittel dadurch zu ermöglichen, dass sie dem Kläger jährlich den Abschussplan herauszugeben habe, und zwar für das Jagdjahr 2005 binnen 14 Tagen, für die zukünftigen Jagdjahre je... mehr lesen...
Norm: ABGB §364cABGB §956
Rechtssatz: Der Widerrufsverzicht des Schenkers kann durch ein Veräußerungs- und Belastungsverbot zugunsten des Beschenkten ersetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 107/05a Entscheidungstext OGH 03.08.2006 8 Ob 107/05a Veröff: SZ 2006/115 5 Ob 39/14t Entscheidungstext OGH 04.09.2014 5 Ob 39/14t Auch; Beis... mehr lesen...
Norm: ABGB §956
Rechtssatz: Dass das Gesetz für die Schenkung auf den Todesfall einen Widerrufsverzicht verlangt, dient nicht nur der Warnung und dem Schutz des Schenkers vor Übereilung; vielmehr liegt der Zweck dieser Regelung (auch) darin, das notwendige Abgrenzungskriterium zwischen Rechtsgeschäften unter Lebenden und von Todes wegen zu schaffen (vgl SZ 57/91). Entscheidungstexte 8 Ob 107/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und sein Sohn errichteten mit Stiftungsurkunde vom 19. 9. 1996 die beklagte Stiftung. Die Stiftungsurkunde enthält ua folgende Bestimmungen: „Artikel V Stiftungsbegünstigung 5.1 Anlässlich der Errichtung der Stiftung oder zu einem späteren Zeitpunkt bestimmten die Stifter den Begünstigtenkreis. Gleichzeitig können sie die Voraussetzungen und den Inhalt der Begünstigungen sowie die Voraussetzungen und das Verfahren einer allfälligen Bestellung von Begü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch die Nachlassabsonderung bleibt im Interesse der Nachlassgläubiger auch nach der Einantwortung das Nachlassvermögen vom sonstigen Vermögen der Erben getrennt. § 812 ABGB will allen Gefahren vorbeugen, die sich aus der tatsächlichen Verfügungsgewalt der Erben ergeben. Der Begriff der „Vermengung" ist nicht wörtlich zu verstehen. Separation ist auch zulässig, wenn der Nachlass nur aus verbücherten Liegenschaften best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Enkelin des am 16. 11. 2002 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anton T*****. Die Beklagten sind dessen Töchter. Ihnen wurde die Verlassenschaft auf Grund des Testamentes vom 2. 4. 2001 je zur Hälfte ohne Rechtswohltat des Inventars eingeantwortet. Im Testament wurde vom Erblasser zu Gunsten der Klägerin ein Vermächtnis über einen Barbetrag von ATS 500.000,-- angeordnet. Die Klägerin begehrt die Zahlung von EUR 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der im Gesetz nicht geregelten Übergabe auf den Todesfall werden Sachen (hier Sparbücher und Wertpapiere) einem Dritten (hier der Beklagten) mit der widerruflichen Abrede wirklich übergeben, dass sie nach dem Ableben des Übergebers (hier des Erblassers Dkfm Harald W*****) in das Eigentum des Dritten übergehen sollen. In der Streitfrage, ob die Wirksamkeit einer solchen Übergabe auf den Todesfall am Mangel der Einhal... mehr lesen...
Begründung: Die Erlegerin begehrte den Gerichtserlag der auf dem Depot Nr 62.205.091 erliegenden Wertpapiere und brachte hiezu vor: Der am 15. 11. 2001 verstorbene deutsche Staatsbürger Siegmund Georg B*****, der zuletzt in in Deutschland wohnhaft gewesen sei, sei Inhaber des genannten Wertpapierdepots gewesen. Am 26. 11. 2001 sei dessen Sohn, der Ersterlagsgegner, an die Erlegerin herangetreten und habe unter Vorlage eines Erbscheines des Amtsgerichtes Passau vom 23. 11. 2001 und d... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bewilligte, folgend der Entscheidung 1 Ob 586/92 = SZ 65/113 über Antrag der Noterbin - der Schwester des testamentarischen Alleinerben - die Nachlass-Separation von Liegenschaften des Erblassers, die dem Alleinerben vertraglich durch Schenkung auf den Todesfall zukommen. Rechtliche Beurteilung Nach stRsp (SZ 59/9 = NZ 1986, 210 [Czermak]; SZ 65/113 mwN u.a., zuletzt 6 Ob 37/02p = ecolex 2002, 505; RIS-Justiz RS0007843) sind ... mehr lesen...
Norm: ABGB §956BWG §31 Abs3
Rechtssatz: Bei einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall entfaltet die Schenkung ihre eigentliche Wirkung erst beim Ableben des Geschenkgebers; der Erwerb des geschenkten Guts erfolgt daher "von Todes wegen". Entscheidungstexte 1 Ob 133/02v Entscheidungstext OGH 25.10.2002 1 Ob 133/02v European Case Law ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1998 wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall errichtet, mit dem die Geschenkgeberin ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Vermögen dem Kläger mit Ausnahme einer diesem bereits mit Schenkung unter Lebenden übertragenen Liegenschaft schenkte; die Übergabe und Übernahme sämtlicher Vermögenswerte in das alleinige Eigentum des Klägers sollte erst mit dem Ableben der Geschenkgeberin erfolgen. Diese starb am 13. 11. 1999. Zu ihrem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 4. 11. 1991 verstarb die Stiefmutter des Klägers und langjährige Freundin der Beklagten, Theodora H***** (im Folgenden: Erblasserin), unter Hinterlassung eines Testaments vom 30. 6. 1987, auf Grund dessen der Kläger und seine damalige (erst 1998 geschiedene) Gattin je zur Hälfte als Erben zum Nachlass der Verstorbenen eingeantwortet wurden. Beide hatten hiefür am 25. 11. 1991 unbedingte Erbserklärungen abgegeben und war ihnen mit Beschluss des Abhandlungsgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 943 ABGB erwächst dem Geschenknehmer aus einem bloß mündlichen, ohne wirkliche Übergabe geschlossenen Schenkungsvertrag kein Klagerecht. Nur Schenkungen ohne wirkliche Übergabe bedürfen zu ihrer Gültigkeit eines Notariatsakts. "Wirkliche Übergabe" liegt vor, wenn neben dem Schenkungsvertrag ein anderer, von diesem verschiedener und als Übergabe erkennbarer Akt gesetzt wird, der nach außen in Erscheinung tritt ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine beiden Schwestern sind Kinder der am 17. 3. 1997 verstorbenen Maria L*****, der Beklagte ist ihr Enkelkind. Die Erblasserin setzte mit letztwilligen Verfügungen den Beklagten zum Erben ein und vermachte ihm den geschlossenen Hof „E*****“, dessen Übernahmswert im Verlassenschaftsverfahren mit 1,5 Mio S festgesetzt wurde. Mit dem Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 15. 3. 1994 versprach die Erblasserin dem Enkel die Schenkung des Hofs für den Fal... mehr lesen...
Begründung: Der am 14. 9. 1992 verstorbene Vater der Prozessparteien hinterließ sechs Kinder. Ein Sohn hatte schon 1981 auf Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtet. Mit Notariatsakt vom 4. 6. 1987 hatte der Erblasser einen Großteil seines Liegenschaftsvermögens (das aus rund 500 ha land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit mehreren Hofstellen besteht) dem Beklagten übergeben. Der Beklagte hatte Gegenleistungen zu erbringen (unter anderem die Übernahme von auf de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz F***** starb am 3. 2. 1998 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Beklagte ist seine Witwe, die Klägerin eine Tochter aus einer früheren Ehe. Der Nachlass wurde den Streitteilen sowie Günther F*****, einem Sohn des Erblassers, zu je einem Drittel auf Grund des Gesetzes eingeantwortet. Das Inventar weist Aktiva von insgesamt S 159.471,72 und Passiva von S 417.602,41, zusammen eine Nachlassüberschuldung in Höhe von S 258.130,69 aus. Bereit... mehr lesen...
Begründung: Der Erblasser und seine Ehegattin waren Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ ***** Katastralgemeinde G***** mit den Grundstücken Nr 1068/1 Garten und Nr 1068/2 Baufläche. Mit Notariatsakt vom 4. 11. 1992 schenkten sie ihre Hälfteanteile den Beklagten je zur Hälfte auf den Todesfall. Die Beklagten nahmen die Schenkung an; der Erblasser und seine Ehegattin verzichteten ausdrücklich darauf, die Schenkung zu widerrufen. Geschenkgeber und Geschenknehmer unterschrieben den... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 10. 1998 verstorbene Rosa B***** (im Folgenden Erblasserin) war ua Eigentümerin von vier landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Sie hatte am 14. 10. 1996 ihrem Großneffen Franz H***** mit notariellem Übergabsvertrag auf den Todesfall diese Liegenschaften zugewendet und auch bereits eine Aufsandungserklärung abgegeben. Franz H***** ist am 29. 1. 1998 vorverstorben. Sein Nachlass wurde seiner Witwe Elvira H***** eingeantwortet. Mit Testament vom 6. 3.... mehr lesen...