Entscheidungen zu § 951 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

137 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 137

RS OGH 1979/2/28 6Ob781/78, 6Ob732/79

Norm: ABGB §951
Rechtssatz: Der Noterbe und der Beschenkte können sich noch vor dem Tod des Erblassers über die künftige Herausgabepflicht vergleichen und zwar formfrei. Entscheidungstexte 6 Ob 781/78 Entscheidungstext OGH 28.02.1979 6 Ob 781/78 Veröff: EFSlg 33704 6 Ob 732/79 Entscheidungstext OGH 28.11.1979 6 Ob 732/7... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.02.1979

TE OGH 1979/2/28 6Ob781/78

Begründung: Die Streitteile sind Brüder. Ihr Vater starb am 12. November 1974. Eine Verlassenschaftsabhandlung fand mangels Vermögens nicht statt. Die Eltern der Streitteile haben mit Vertrag vom 3. Juli 1969 dem Beklagten die Liegenschaft EZ ***** KatGem. D***** geschenkt. Den Gutsbestand dieser Liegenschaft bildeten die Bauparzelle 3082 mit dem Wohnhaus in der G***** und das Gartengrundstück 8948/8. Anlässlich dieser Schenkung erhielt der Kläger 50.000,-- S. Mit der am 7. November... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.02.1979

TE OGH 1976/10/14 6Ob12/76

Der am 2. Jänner 1968 in S (Italien) verstorbene italienische Staatsangehörige Alois R hinterließ seine Gattin aus zweiter Ehe und 12 Kinder. Mit dem am 11. März 1967 vor dem Notar Dr. Augusto D in B (Südtirol) errichteten schriftlichen Testament vermachte er seinen Besitz in Österreich, nämlich das landwirtschaftliche Anwesen "Jager Neubau" in A (Tirol), bestehend aus den EZ 55 II und 196 II je KG A, samt dem gesamten toten und lebenden Inventar samt Zubehör seinem Sohn Friedrich R (... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.10.1976

TE OGH 1976/3/23 5Ob255/75

Franz R und seine Gattin Anna waren je zur Hälfte Miteigentümer der Liegenschaft EZ 37 des Grundbuches über die KG H. Mit dem am 14. September 1956 unterfertigten und am 19. November 1956 vom Bezirksgericht Schwechat gerichtlich bestätigten Adoptionsvertrag haben die genannten Eheleute den Kläger an Kindesstatt angenommen, ihn jedoch in ihrem gemeinschaftlichen Testament vom 9. Dezember 1963 mit der Begründung: enterbt, daß er sie im Notstand hilflos gelassen habe. Am 18. August 1968 s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.03.1976

TE OGH 1975/10/29 1Ob222/75

Die Streitteile sind Kinder des am 23. Jänner verstorbenen Alois W, der mit Testament vom 4. Juli 1961 den Beklagten zum Alleinerben eingesetzt und die Klägerin auf den Pflichtteil beschränkt hatte. Mit Übergabsvertrag vom 22. Dezember 1970 übertrug Alois W sein Eigentum an der Liegenschaft EZ 219 KG Stadt Salzburg, Abteilung Nonntal, die damals mit Pfandrechten der Landeshypothekenanstalt Salzburg von 170.000 S und 200.000 S sowie der Bank für Oberösterreich und Salzburg von 84.000 S... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.10.1975

RS OGH 1975/10/29 1Ob222/75, 7Ob688/90, 4Ob222/09i, 7Ob48/12b, 8Ob55/13s, 6Ob40/19d, 2Ob142/19z, 4Ob

Norm: ABGB §951EGZPO ArtXLII ICEGZPO ArtXLII IF
Rechtssatz: Eine nicht aus einer privatrechtlichen Vereinbarung, sondern aus dem Gesetz selbst abgeleitete Pflicht zur eidlichen Angabe des Vermögens muss sich ausdrücklich aus der zugrundeliegenden
Norm: ergeben; Art XLII EGZPO ist keinesfalls ausdehnend auszulegen. Eine Verpflichtung des Beschenkten, einem Pflichtteilsberechtigten das von einem Erblasser noch durch Rechtsgeschäft unter lebenden e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1975

RS OGH 1975/10/29 1Ob222/75, 6Ob675/78, 3Ob514/93, 4Ob2029/96b, 6Ob156/99f, 5Ob105/05k, 7Ob106/07z,

Norm: ABGB §785ABGB §951
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 785 Abs 1 ABGB richtet sich gegen den Nachlass, bzw Erben; jener nach § 951 Abs 1 ABGB richtet sich selbst dann, wenn sich der zum Erben eingesetzte unbedingt erbserklärt hat, aber gegen den Beschenkten und greift erst ein, wenn mit § 785 ABGB nicht auszukommen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 222/75 Entscheidungstext OGH 29.10.1975... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.10.1975

TE OGH 1975/2/20 6Ob206/746Ob207/74

Am 27. September 1971 starb Maria K, geborene B. Sie war in erster Ehe mit Ludwig R (vorverstorben) verheiratet. Dieser Ehe entstammte der am 18. Juli 1948 verstorbene Sohn Gottfried R; dessen Sohn, also ein Enkel der Erblasserin, ist Ludwig R. In zweiter Ehe war die Erblasserin mit dem gleichfalls vorverstorbenen Otto K verheiratet. Aus dieser Ehe stammt ebenfalls ein Sohn, nämlich der Kläger. In einem eigenhändigen Testament vom 5. April 1966 setzte die Erblasserin ihren Enkel Lud... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.02.1975

RS OGH 1974/9/4 5Ob155/74

Norm: ABGB §951ABGB §956ABGB §1444 Dc
Rechtssatz: Im Hinblick auf die Schwierigkeit der Unterscheidung zwischen vertragsmäßigen und unentgeltlicher Verzichtserklärungen und Schenkung ist zu ihrer Berücksichtigung bei der Berechnung des Pflichtteiles bedeutsam, wann die vertragsmäßige und unentgeltliche Verzichtserklärung des Erblassers abgegeben wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 155/74 En... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.09.1974

RS OGH 1973/2/20 3Ob28/73

Norm: ABGB §951AnerbenG §11Krnt EHG §9 Abs2ZPO §190 BZPO §192 B11
Rechtssatz: Die Bestimmung des Hofwertes bzw Übernahmspreises ausschließlich durch das Abhandlungsgericht erfolgt nur, wenn ein Erbhof Gegenstand des Abhandlungsverfahrens ist. Falls ein Erbhof bereits unter Lebenden übergeben wurde und daher ein Abhandlungsverfahren überhaupt nicht stattfindet, besteht weder eine Kompetenz noch ein Anlaß für das Abhandlungsgericht, über bestimmt... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.02.1973

TE OGH 1972/8/30 1Ob184/72

Der am 9. 9. 1970 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung verstorbene Erblasser Engelbert G sen war ua Alleineigentümer des geschlossenen Hofes EZ 1 I KG R; er hat auch bezüglich des Übernahmswertes des Hofes keine Verfügung getroffen. Auf Grund des Gesetzes gaben die erblasserische Witwe zu einem Viertel sowie die erblasserischen Kinder Engelbert G und Irmgard S zu je drei Achteln des Nachlasses unbedingte Erbserklärungen ab, die vom Erstgericht rechtskräftig angenommen wurd... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.08.1972

TE OGH 1972/3/28 5Ob43/72

Mit der vorliegenden Klage begehren die vier Kläger von der Beklagten die Bezahlung eines Betrages von je S 33.190.85 (zusammen S 132.763.40) samt 4% Zinsen seit dem Klagstag (10. 7. 1970) mit der Begründung: , daß ihnen als Erben ihrer Mutter Anna S deren als Legat vermachter Pflichtteilsanspruch nach ihrem Sohn Josef S, einem Bruder der Kläger, zustehe, der Beklagten aber der Nachlaß des Josef S eingeantwortet worden sei. Anna S habe an der Verlassenschaftsabhandlung nach ihrem Sohn J... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.03.1972

TE OGH 1971/9/16 1Ob198/71ff

Gisela M ist am 14. 1. 1968 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Sie hinterließ als gesetzliche Erben die beiden Söhne Adolf M (den Kläger) und Wilhelm M. Mit Notariatsakt vom 12. 6. 1958 hat die Erblasserin ihrem damals noch minderjährigen Enkel, dem Beklagten und Sohn des Wilhelm M, die in ihrem Alleineigentum gestandene Liegenschaft EZ 3237 KG O mit den Grundstücken 476/3 Garten und 477/2 Bauarea, Wien 16, K-gasse 13, auf den Todesfall geschenkt und diesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1971

TE OGH 1971/3/11 1Ob11/70

Die Klägerin und der Beklagte sind Geschwister. Im vorliegenden, seit 18. 4. 1969 anhängigen Prozeß brachte die Klägerin vor, der Vater der Streitteile habe dem Beklagten mit Übergabsvertrag vom 3. 4. 1962 seinen landwirtschaftlichen Besitz unter Vereinbarung eines lebenslänglichen Ausgedinges zugunsten des Übergebers und dessen Ehegattin, also der Mutter der Streitteile, mit einem Übergabswert von mindestens S 500.000.- bis S 600.000.- übergeben. Da der Vater der Streitteile bis zu s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.03.1971

RS OGH 1971/3/11 1Ob11/71, 6Ob3/83, 8Ob608/88, 6Ob359/97f, 6Ob225/99b, 6Ob92/01z, 6Ob37/02p, 4Ob46/0

Norm: ABGB §785ABGB §938 BABGB §951ABGB §1284 AaAnerbenG §11
Rechtssatz: Auch bei der Pflichtteilserhöhung durch Hinzurechnung von Schenkungen unter Lebenden (Hofübergabe) ist bei der Festsetzung des Übergabswertes eine die bäuerliche Lebensordnung gebührend berücksichtigende Berechnungsmethode - analog § 11 AnerbenG - anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 11/71 Entscheidungstext OGH 11.0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1971

RS OGH 1971/3/11 1Ob11/71, 5Ob537/95

Norm: ABGB §785ABGB §951ABGB §938 BABGB §1284 Aa
Rechtssatz: Zur Berechnung des Übergabswertes einer bäuerlichen Liegenschaft zwecks Ermittlung der hinzurechnungspflichtigen Schenkung und zur Frage der Berücksichtigung der Geldwertverdünnung bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsbetrages. Entscheidungstexte 1 Ob 11/71 Entscheidungstext OGH 11.03.1971 1 Ob 11/71 Veröff: SZ ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.03.1971

RS OGH 1970/7/15 1Ob160/70

Norm: ABGB §951GBG §61 B1
Rechtssatz: Keine Anmerkung der Klage des Pflichtteilsberechtigten auf Herausgabe der geschenkten Liegenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 160/70 Entscheidungstext OGH 15.07.1970 1 Ob 160/70 Veröff: EvBl 1971/43 S 75 = NZ 1972,92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0019036 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1970

RS OGH 1970/5/27 7Ob86/70, 8Ob83/72, 1Ob222/75, 6Ob675/78, 6Ob3/83, 7Ob543/85, 6Ob633/91, 3Ob514/93,

Norm: ABGB §785ABGB §951
Rechtssatz: Nach § 951 ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen. Entscheidungstexte 7 Ob 86/70 Entscheidungstext OGH 27.05.1970 7 Ob 86/70 Veröff: EvBl 1971/4 S 16 = NZ 1971,124 = NZ 1972,91 8 Ob 83/72 Entscheidungste... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.05.1970

RS OGH 1970/3/10 8Ob51/70, 6Ob126/72, 5Ob123/74, 5Ob255/75, 5Ob31/76, 1Ob768/76, 5Ob524/77, 1Ob665/7

Norm: ABGB §785ABGB §938 BABGB §951ABGB §1284 AaABGB §1284 Ab
Rechtssatz: Der bäuerliche Übergabsvertrag kann entgeltliche und auch unentgeltliche Elemente enthalten. Als Entgelt kommt auch ein Ausgedinge in Betracht; bis zur Höhe des Entgelts ist der Übergabsvertrag dann als entgeltlich anzusehen. Bei Beurteilung der Frage, ob eine teilweise Schenkung vorliegt, kommt es vor allem auch darauf an, ob der Wert der versprochenen Leistungen in eine... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1970

RS OGH 1969/11/5 5Ob271/69, 1Ob198/71, 7Ob615/80, 7Ob698/80, 6Ob10/81, 4OB2029/96b, 6Ob37/02p, 1Ob13

Norm: ABGB §785ABGB §951ABGB §956
Rechtssatz: Eine "Schenkung auf den Todesfall", bei der die Form des Notariatsakts eingehalten und auf das Recht des Widerrufes verzichtet wurde, gilt als "unter Lebenden" gemacht und ist nach § 785 ABS 1 ABGB hinzuzurechnen. Entscheidungstexte 5 Ob 271/69 Entscheidungstext OGH 05.11.1969 5 Ob 271/69 1 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1969

RS OGH 1968/9/3 1Ob194/68, 8Ob51/70, 5Ob123/74

Norm: ABGB §785ABGB §951
Rechtssatz: Enthältt der Übergabsvertrag keine Schenkung, so fehlt die Grundlage für einen Pflichtteilsergänzungsanspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 194/68 Entscheidungstext OGH 03.09.1968 1 Ob 194/68 RZ 1969,14 8 Ob 51/70 Entscheidungstext OGH 10.03.1970 8 Ob 51/70 NZ 1971,45 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.09.1968

TE OGH 1966/2/8 8Ob321/65

Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zunächst von der beklagten Partei nach zweimaliger Änderung des Klagebegehrens (S 119 und 127 d. A.), diese habe - "allenfalls unter Vorlage eines Vermögensverzeichnisses - das Vermögen und die Schulden der Erbschaft (gemeint des Nachlasses nach dem am 3. 8. 1960 verstorbenen Vater der Streitteile Rudolf P*****) anzugeben, und anzugeben, was ihr von diesem Vermögen und von der Verschweigung dieses Vermögens bekannt sei; sie habe weiter eine... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 08.02.1966

TE OGH 1965/3/31 1Ob21/65

Die Klägerin und der Beklagte sind Geschwister, ein Bruder ist (mit Hinterlassung von Nachkommen) bereits gestorben. Im vorliegenden, seit 18. März 1964 anhängigen Prozeß brachte die Klägerin vor, der Vater der Streitteile habe dem Beklagten mit Übergabsvertrag vom 31. Juli 1956 seinen landwirtschaftlichen Besitz bei Vereinbarung eines Ausgedinges und Vorbehalt eines Kahlschlägerungsrechtes an einem bestimmten Grundstück um einen Übergabspreis von 53.600 S übergeben und ihn angewiesen... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 31.03.1965

RS OGH 1965/3/31 1Ob21/65, 1Ob194/68, 8Ob196/68, 1Ob184/72, 4Ob566/72, 6Ob6/83, 6Ob5/86, 6Ob7/95, 6O

Norm: ABGB §785ABGB §951ABGB §1487AnerbenG §18Krnt HöfeG §9 Abs2Krnt HöfeG §14Krnt HöfeG §14aKrnt HöfeG §21Krnt HöfeG §22Tir HöfeG §25
Rechtssatz: Bei einer Erbhofübergabe unter Lebenden ist nicht nur der
Rechtssatz: des § 9 Abs 2 Krnt HöfeG, dass der Übernahmspreis unter Bedachtnahme auf das weitere Wohlbestehen des Übernehmers auf dem Hof festzusetzen ist, analog anwendbar, sondern auch die Vorschrift des § 14 a über die Nachtragserbteilung im... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1965

RS OGH 1965/3/31 1Ob21/65

Norm: ABGB §951ABGB §1487Krnt HöfeG §14a
Rechtssatz: Zur Frage der Verjährung eines Pflichtteilsanspruches, der aus einer analogen Anwendbarkeit des § 14 a Krnt HöfeG nach Hofübergabe unter Lebenden und vermögenslosem Ableben des Übergebers abgeleitet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 21/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 1 Ob 21/65 Veröff: EvBl 1965/342 S 523 = JBl 1966,37 =... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1965

RS OGH 1965/2/3 6Ob368/64, 6Ob805/82

Norm: ABGB §785 Abs1ABGB §801ABGB §951
Rechtssatz: Der unbedingt erbserklärte Erbe, der sich i.S. des § 785 ABs 1 ABGB Schenkungen anrechnen lassen muß, haftet dem Pflichtteilsberechtigten - anders als der gemäß § 951 ABGB nur mit dem Geschenk haftende Dritte - mit seinem ganzen Vermögen. Entscheidungstexte 6 Ob 368/64 Entscheidungstext OGH 03.02.1965 6 Ob 368/64 EvBl 1965/399 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.02.1965

RS OGH 1961/3/1 5Ob48/61, 1Ob665/78

Norm: ABGB §785ABGB §938ABGB §951ABGB §1284
Rechtssatz: Ein Ausgedinge, daß bei einer bäuerlichen Gutsübergabe zugunsten des überlebenden Ehegatten ausbedungen wird, ist in der Regel keine Schenkung. Nur wenn die ausbegundenen Auszugsleistungen über den Versorgungszweck hinausgehen, könnte eine verdecjte Schenkung vorliegen. Entscheidungstexte 5 Ob 48/61 Entscheidungstext OGH 01.03.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1961

RS OGH 1960/11/16 5Ob228/60

Norm: ABGB §951
Rechtssatz: Den Kindern oder sonstigen Erben steht kein Recht zur Anfechtung von Ehepakten im Wege des § 951 ABGB zu. Entscheidungstexte 5 Ob 228/60 Entscheidungstext OGH 16.11.1960 5 Ob 228/60 Veröff: RZ 1961,66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0019066 Dokumentnumme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.11.1960

RS OGH 1960/10/26 6Ob279/60 (6Ob280/60), 6Ob182/64, 6Ob206/74 (6Ob207/74), 1Ob222/75, 7Ob644/81, 6Ob

Norm: ABGB §785ABGB §951EGZPO ArtXLII IF
Rechtssatz: Das dem Noterben nach der neueren Judikatur (SZ 1/89, SZ 11,214, SZ 27/252, 2 Ob 531/58) unabhängig von seinen Befugnissen im Abhandlungsverfahren zustehende Begehren auf eidliche Angabe des Nachlassvermögens nach dem 1. Fall des Art XLII EGZPO ist nach Beendigung der Abhandlung gegen den Erben, vorher aber gegen die Verlassenschaft als solche zu richten. Dieser Anspruch ist an die Glaubhaftm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.10.1960

RS OGH 1959/6/3 1Ob171/59, 5Ob155/68, 1Ob222/75, 1Ob722/78 (1Ob723/78, 6Ob716/85, 4Ob222/09i, 8Ob55/

Norm: ABGB §784ABGB §951EGZPO ArtXLII
Rechtssatz: Der Noterbe kann nicht vom Beschenkten Auskunft oder gar den Offenbarungseid fordern. Nur der Erbe ist verpflichtet, ihm über Schenkungen, insbesondere auch über selbsterhaltene nach Tunlichkeit Auskunft zu geben und nötigenfalls einen Offenbarungseid zu leisten. Entscheidungstexte 1 Ob 171/59 Entscheidungstext OGH 03.06.1959 1 Ob 171... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1959

Entscheidungen 91-120 von 137