Norm: ABGB §951EGZPO ArtILII ICEGZPO ArtILII IF
Rechtssatz: Die (subsidiäre) Klage nach § 951 Abs 1 ABGB des Noterben gegen den dritten Geschenknehmer auf Geltendmachung des Schenkungspflichtteils berührt die Verlassenschaft nicht. Für eine solche Klage besteht kein im Gesetz vorgesehener materieller Auskunftsanspruch des Noterben gegen den Geschenknehmer. In dieser Konstellation kann der Noterbe daher keinen Manifestationsanspruch nach Art XLI... mehr lesen...
Begründung: Am 17. 5. 2005 verstarb M***** R***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die Parteien sind jeweils Nachfahren der vorverstorbenen Brüder der Erblasserin J***** R***** und F***** R*****. Die Verstorbene war Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Dabei handelt es sich um den geschlossenen Hof „S*****“. Das Erstgericht bestimmte Mag. F***** R***** zum Anerben dieses Hofes. Weiters setzte es den Übernahmswert mit 540.000 EUR fest. Dabei ging es... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind die Söhne der am 7. 3. 1920 geborenen und am 23. 8. 2007 verstorbenen Gertrude F*****, die am 18. 6. 1982 ein Testament verfasste, mit dem sie die Streitteile zu gleichen Teilen zu Erben ihres gesamten Vermögens einsetzte. Darüber hinaus vermachte sie ihnen jeweils verschiedene Liegenschaften beziehungsweise Wohnungen und verfügte die Anrechnung bereits zuvor dem Beklagten geschenkter Wohnungen als Legate. Während der Beklagte, der von Beruf Schauspi... mehr lesen...
Begründung: Am 9. Dezember 2003 verstarb die Großmutter der Beklagten, die eine ihrer Töchter, die Mutter der Beklagten, zur Alleinerbin eingesetzt hatte. Das Testament wurde am 4. Februar 2004 kundgemacht. Bereits mit Übergabsvertrag vom 27. November 2003 hatte die Erblasserin der Beklagten eine bestimmte Liegenschaft geschenkt. Die Mutter der Beklagten gab eine unbedingte Erbserklärung ab, ihr wurde die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen, dieser war überschuldet.... mehr lesen...
Begründung: Der am 22. 2. 2008 verstorbene Erblasser hat in seinem Testament vom 27. 12. 1997 seine Ehefrau zur Universalerbin eingesetzt und eine Substitution auf den Überrest zu Gunsten seiner beiden Kinder bzw deren leiblichen Nachkommen angeordnet. Der erblasserische Sohn hat sechs (davon vier minderjährige), die erblasserische Tochter zwei (volljährige) Kinder. Die beiden Kinder des Erblassers verzichteten auf Pflichtteilsansprüche und erklärten die Substitution auf den Überr... mehr lesen...
Begründung: Am 21. 3. 2006 verstarb die Erblasserin G***** S*****. Bei der Todfallsaufnahme konnten keine Aktiva erhoben werden. Sie hinterließ ihren Ehegatten F***** S***** sowie drei eheliche Kinder, nämlich F***** S***** jun, M***** S***** M***** und die Beklagte, sowie zwei uneheliche Kinder, nämlich die Klägerin und I***** H*****. In ihrem Testament vom 27. 11. 2008 hatte die Erblasserin ihren Ehegatten zum Alleinerben eingesetzt und verfügt, dass sich die Pflichtteilsberecht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist das einzige Kind des am 20. 8. 1993 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung (Testament zugunsten des Beklagten) verstorbenen Gerhard H*****. Dieser hatte in den letzten Jahren vor seinem Tod den Wunsch, dem Beklagten sein gesamtes Vermögen zukommen zu lassen. Im Revisionsverfahren des zweiten Rechtsgangs ist unbestritten, dass der Beklagte zu Lebzeiten vom späteren Erblasser Geschenke im Wert von 19.300.000 ATS erhalten hat; darin is... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Mit Schenkungsvertrag vom 19. 6. 1974 schenkten die Eltern der Antragstellerin als jeweilige Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ 10 KG ***** (in der Folge: EZ 10) der Antragstellerin und dem Antragsgegner aus dem Bestand dieser Liegenschaft je zur Hälfte das Grundstück Nr 378, welches nunmehr den Gutsbestand der Liegenschaft EZ 98 KG ***** (in der Folge: EZ 98) ausmacht.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Edwin T*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Ingrid G*****, An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sachverhalt: Gottlieb S***** war der Vater der beiden Beklagten und hat am 8. Juli 2003 die Klägerin, seine langjährige Lebensgefährtin, geheiratet. Am 19. Juli 2003 verstarb er nach langer Erkrankung. Wenige Tage vor seinem Ableben, am 14. Juli 2003, verfasste er folgendes Testament: „1.) Alle meine bisherigen letztwilligen Anordnungen hebe ich hiemit auf. 2.) Als Erben meines gesamten Vermögens setze ich meine Kinder [die beiden Beklagten] zu gleichen Teile... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Klägerin, David R*****, schenkte mit Vertrag vom 9. 11. 1990 seinen geschlossenen Hof „O*****" seinem Sohn Johann R***** auf den Todesfall. Mit Vereinbarung vom 2. 7. 1994 wandelten sie den Schenkungsvertrag auf den Todesfall in eine Schenkung unter Lebenden um. Sie hielten darin fest, dass die Übergabe des Hofs bereits am 1. 1. 1994 erfolgt war. Am 26. 3. 1997 verstarb David R*****. Seine Tochter Anna A***** und die Klägerin erklärten in der Verlassensch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna G*****, vertreten durch Dr. Alfred Feitsch, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Johanna G*****, ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist festzuhalten, dass das Verfahren gegen die Zweitbeklagte ruht. Der Kläger, der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte sind Geschwister. Nach dem Tod des Vaters am 26. 7. 1994 gaben die Kinder und die Mutter wegen Ungültigkeit des Testamentes Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes ab und schlossen ein Erbenübereinkommen. Danach erhielt unter anderem jeder der Erben Grundstücke aus der Liegenschaft EZ 346, GB W*****; der Mutter und dem Erstbeklagten wurden u... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der während des Verfahrens verstorbene Beklagte sind die Kinder der am 29. September 2004 verstorbenen Maria R***** (im Folgenden nur Erblasserin), die Eigentümerin eines 5/8 Anteils einer Liegenschaft war. Die Erblasserin hatte mit ihrem 1. Testament vom 1. März 1978 die Klägerin zur Universalerbin eingesetzt, mit ihrem 2. Testament vom 25. Mai 2000 aber den Beklagten. Mit Schenkungsvertrag vom 26. Mai 2000 hatte sie ihre Liegenschaftsanteile dem Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, der Erstbeklagte und der Zweitbeklagte sind Geschwister, die Drittbeklagte ist ihre Mutter. Der Ehemann der Drittbeklagten und Vater der übrigen Streitteile ist am 9. 12. 1992 unter Hinterlassung eines Testaments vom 30. 11. 1988 verstorben. Er hatte mit Übergabsvertrag vom 20. 8. 1974 gemeinsam mit der Drittbeklagten dem Zweitbeklagten und dessen Ehefrau die Liegenschaft EZ 61 KG N***** übergeben. Mit weiterem Übergabsvertrag vom 30. 11. 1988 hat... mehr lesen...
Begründung: Helmut G*****, der Großvater der Streitteile, verstarb am 3. 5. 2001 unter Hinterlassung eines Testaments, in welchem er seine Frau Gertrude G***** zu Alleinerbin eingesetzt hatte. Seiner Ehe mit Gertrude G***** entstammen zwei Kinder, nämlich der vorverstorbene Ralf G*****, der Vater des Klägers, und Eveline G*****, die Mutter des Beklagten. Helmut G***** hat weiters den außerehelichen Sohn Richard H***** hinterlassen. Den Nachlass nach Helmut G***** erhielt dessen Wi... mehr lesen...
Begründung: Josef G*****, der Gatte der Erstklägerin und Vater der Zweit- bis Sechstkläger sowie des Beklagten, ist am 21. 6. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorben. Der reine Nachlass wurde infolge Erbverzichtes bzw Erbausschlagung aller acht Kinder der Erstklägerin eingeantwortet. Im Verfahren 4 Cg 81/96d des Landesgerichtes St. Pölten wurde bereits einem anderen Kind Josef G***** rechtskräftig (das Berufungsgericht wies den Antrag auf nachträgliche Zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Mutter des Beklagten. Ihre Ehe mit dem Vater des Beklagten wurde mit Urteil vom 24. 2. 2000 aus dem Alleinverschulden des Vaters des Beklagten geschieden; gleichzeitig wurde dieser schuldig erkannt, der Klägerin rückständigen Unterhalt von 152.867,90 S und ab 1. 2. 2000 einen laufenden monatlichen Unterhaltsbetrag von 8.340 S zu zahlen. Mit vom Nebenintervenienten verfasstem Notariatsakt vom 20. 6. 1996 übergab der Vater des Beklagten den von ihm b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revisionswerber stehen auf dem Standpunkt, dass der landwirtschaftliche Betrieb, den der Vater der Klägerin 1974 mit Übergabsvertrag seinem mittlerweile verstorbenen Sohn Gottfried G***** - dessen Nachlass seiner Gattin und seinen beiden Söhnen, den Beklagten, je zu einem Drittel eingeantwortet worden ist - ins Eigentum übertragen hat, nicht nach dem Verkehrswert, sondern nach höferechtlichen Grundsätzen zu bewerten gew... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt mit seiner am 10. 7. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage, die Beklagte 1. zur Duldung des Wohnungsgebrauchsrechts des Klägers in der im Haus der Beklagten befindlichen Wohnung im Kellergeschoss, 2. zur Bestandfreimachung dieser Wohnung und 3. zur Übergabe der Wohnung zur Ausübung des Wohnrechts des Klägers zu verpflichten. Seine Schwester (die Mutter der Beklagten) habe ihm für geleistete Umbauarbeiten das lebenslängliche Wohnrecht eing... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Klägers verstarb am 1. 6. 1996. Er hatte dem zweiten Sohn Horst S***** mit Übergabsvertrag vom 23. 6. 1971 eine Liegenschaft in Kitzbühel mit einer dort befindlichen Kraftfahrzeugwerkstätte übergeben. Der Sohn hatte Pfandrechte zu übernehmen und verschiedene Gegenleistungen zu erbringen. Der Übernehmer verstarb bereits am 25. 1. 1972. Die Beklagten sind seine Ehefrau und die beiden Töchter. Der Nachlass wurde der Witwe (der Erstbeklagten) zu 5/8 und den T... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen und der Beklagte sind Kinder (von insgesamt neun Kindern) des am 29. 4. 1997 verstorbenen Matthias H*****. Dieser hatte mit Übergabsvertrag vom 10. 11. 1980 die geschlossenen Höfe L***** und W***** sowie die Almliegenschaften B***** und S***** an den Beklagten übergeben. Mit Übergabsvertrag vom 18. 5. 1994 hatte Matthias H***** den geschlossenen Hof M***** an seine Tochter Notburga F***** übergeben. Die Klägerinnen sind mit einer Quote von je 1/27 pflic... mehr lesen...
Begründung: Die am 31. August 1911 geborene Mutter der Klägerin (im Folgenden nur Übergeberin) übertrug ihre Tiroler Liegenschaft EZ 165 ... (im Folgenden nur Liegenschaft), bei der es sich um keinen geschlossenen Hof iSd TirHöfeG, sondern um sogenannte walzende Grundstücke handelt, mit einer als "Kaufvertrag" bezeichneten Vereinbarung vom 8. Oktober 1999 (im Folgenden nur Kaufvertrag) an die Beklagte. Als "Kaufpreis" war die Zahlung einer monatlichen Leibrente von 10.000 S ab Ver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Frage der Inventarerrichtung ist entscheidungswesentlich, ob die Liegenschaft zum Nachlassvermögen gehört. Gemäß § 97 Abs 1 AußStrG muss das Inventar ein genaues und vollständiges Verzeichnis jenes Vermögens enthalten, in dessen Besitz sich der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes befunden hat. Ob sich eine Sache im Besitz des Erblassers befunden hat, hat das Abhandlungsgericht ohne Verweisung auf den Rechtsweg zu e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger und der Beklagte sind Geschwister und Kinder aus erster Ehe ihres am 23. 9. 1998 verstorbenen und zuletzt in Wien wohnhaft gewesenen Vaters, des österreichischen Staatsbürgers Dkfm. Otto K*****, hinsichtlich dessen Vermögens das Verlassenschaftsverfahren nach wie vor beim Bezirksgericht Hietzing zu 7 A 230/98s anhängig ist. Die Kläger haben hiebei eine unbedingte, der Beklagte nur eine bedingte Erbserklärung abgegeben. Zum Nachlass des Erblas... mehr lesen...
Norm: ABGB §785ABGB §951ABGB §952
Rechtssatz: Aus der Organisation einer Privatstiftung (hier: in Liechtenstein), in die der Erblasser sein wesentliches Vermögen eingebracht hatte, kann sich eine Umgehung der unbefristeten Anrechnung von Schenkungen an einen Pflichtteilsberechtigten ergeben (§ 785 Abs 3 ABGB). Entscheidungstexte 6 Ob 290/02v Entscheidungstext OGH 19.12.2002 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist die Witwe des am 10. 5. 1998 verstorbenen Friedrich B*****, der Zweitkläger und der Beklagte sind dessen Söhne. Der Vater hatte mit den notariellen Schenkungs- und Übergabsverträgen vom 20. 12. 1971, 14. 6. 1980 und 18. 5. 1981 dem Beklagten ein rund 450 ha großes Forstgut übergeben gehabt. Mit dem Aufhebungsvertrag vom 18. 12. 1989 wurden die Liegenschaftsübertragungen aber wieder rückgängig gemacht. Das Forstgut wurde in das Eigentum einer kurz z... mehr lesen...
Begründung: Mit Übergabsvertrag vom 28. 1. 1972 übertrug Margot M*****, die Revisionsrekurswerberin der Mutter des Antragstellers, Anna Rosalia H*****, die Liegenschaft, was von der Übernehmerin angenommen wurde. Unter Punkt 2 ist festgehalten, dass die Übergabe die Erfüllung einer Verpflichtung (mündliche Vertragsabsprache) darstelle, welche vor Jahren zwischen der Übergeberin und dem mittlerweile verstorbenen Ehegatten der Übernehmerin Johann Germann H***** vereinbart bzw getroffe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist der Sohn aus der ersten Ehe des am 17. 1. 1998 verstorbenen Erwin Richard Franz K*****. Weitere Nachkommen des Verstorbenen sind dessen zweite Ehefrau, Berta K*****, sowie zwei Kinder aus zweiter Ehe, Elisabeth und Mag. Martin K*****. In dem zu 2 A 55/98z des Bezirksgerichtes Hernals anhängigen Verlassenschaftsverfahren gaben alle vier Personen trotz Vorliegens einer letztwilligen Verfügung, mit der die Witwe und die beiden Kinder aus zweiter Ehe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Notariatsakt vom 19. 5. 1998 wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall errichtet, mit dem die Geschenkgeberin ihr gesamtes gegenwärtiges und künftiges Vermögen dem Kläger mit Ausnahme einer diesem bereits mit Schenkung unter Lebenden übertragenen Liegenschaft schenkte; die Übergabe und Übernahme sämtlicher Vermögenswerte in das alleinige Eigentum des Klägers sollte erst mit dem Ableben der Geschenkgeberin erfolgen. Diese starb am 13. 11. 1999. Zu ihrem... mehr lesen...