Norm
ABGB §785Rechtssatz
Aus der Organisation einer Privatstiftung (hier: in Liechtenstein), in die der Erblasser sein wesentliches Vermögen eingebracht hatte, kann sich eine Umgehung der unbefristeten Anrechnung von Schenkungen an einen Pflichtteilsberechtigten ergeben (§ 785 Abs 3 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117287Zuletzt aktualisiert am
28.10.2008