RS OGH 2013/10/28 8Ob55/13s

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Veröffentlicht am 28.10.2013
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Norm

ABGB §951
EGZPO ArtILII IC
EGZPO ArtILII IF

Rechtssatz

Die (subsidiäre) Klage nach § 951 Abs 1 ABGB des Noterben gegen den dritten Geschenknehmer auf Geltendmachung des Schenkungspflichtteils berührt die Verlassenschaft nicht. Für eine solche Klage besteht kein im Gesetz vorgesehener materieller Auskunftsanspruch des Noterben gegen den Geschenknehmer. In dieser Konstellation kann der Noterbe daher keinen Manifestationsanspruch nach Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO geltend machen, und zwar auch dann nicht, wenn der klagende Noterbe gleichzeitig Haupterbe ist

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 55/13s
    Entscheidungstext OGH 28.10.2013 8 Ob 55/13s
    Veröff: SZ 2013/102

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0129117

Im RIS seit

13.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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