Norm
ABGB §785Rechtssatz
Nach § 951 ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen.Nach Paragraph 951, ABGB ist auf Zahlung des Ausfalls am Pflichtteil bei Exekution in die geschenkte Sache, nicht aber auf Herausgabe des Geschenks zu klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0012943Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.12.2021