Norm: ABGB §91 C7ABGB §914 IIIaEheG §75
Rechtssatz: § 75 EheG ist auch auf die Fortdauer eines vertraglichen Unterhaltsanspruches analog anzuwenden. Dieser erlischt mangels abweichender Vereinbarung mit Wiederverheiratung des Berechtigten. Die Klausel, "ohne Rücksicht auf die persönlichen und familiären Verhältnisse der Streitteile" ist keine solche abweichende Vereinbarung, wenn die Parteien an eine Wiederverehelichung nicht dachten. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 II
Rechtssatz: Der übereinstimmende Parteiwille ist die oberste
Norm: des Vertrages. Die Auslegung nach dem objektiven Erklärungswert, nach der redlichen Verkehrssitte, kommt erst dann in Betracht, wenn eine Willensübereinstimmung der Parteien nicht feststellbar ist und die Verkehrssicherheit den Schutz des berechtigten Vertrauens des einen Partners auf den ihm erkennbaren Erklärungswert des Verhaltens des anderen Teiles vorsieht... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §886ABGB §914 IABGB §914 IIZPO §503 E4c/2 Z4
Rechtssatz: Legen die Parteien einen mündlich vereinbarten Vertrag nachträglich schriftlich fest oder lassen sie ihn durch einen Dritten schriftlich festlegen und wird hiebei durch einen Fehler vom wirklich Vereinbarten abgewichen, so gilt nicht das Beurkundete, sondern das, was tatsächlich vereinbart wurde. Wenn die Parteien nichts anderes wollen und erklären als die Absicht, das... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §914 IIIiABGB §1170a
Rechtssatz: Der objektive Erklärungswert, der dem Ausdruck "Pauschalfestpreis" in Bezug auf einen - die wenngleich aufgeschlüsselte Umsatzsteuer enthaltenden - Bruttopauschalpreis zukommt, bedeutet, daß der Unternehmer vom Besteller keine Endpreiserhöhung fordern kann, selbst wenn das Werk infolge unvorhergesehener größerer Auslagen, die auch auf einer Änderung der Steuergesetze beruhen können, von ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7ABGB §914 IIIhABGB §915VersVG §3
Rechtssatz: Auslegung eines Versicherungsscheines nach § 914 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 40/79 Entscheidungstext OGH 04.10.1979 7 Ob 40/79 JBl 1980,535 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0008883 Dokumentnummer JJR_19791004... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIjABGB §915AngG §36 III
Rechtssatz: Ist eine Formulierung über die Höhe der vereinbarten Vertragsstrafe undeutlich, aber nach den Auslegungsgrundsätzen (insbesondere § 915 ABGB) auslegbar, so liegt keine Sittenwidrigkeit der Vertragsstrafe infolge Unbestimmtheit vor. Entscheidungstexte 4 Ob 55/79 Entscheidungstext OGH 25.09.1979 4 Ob 55/79 Veröff: EvBl 1980/... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Wien 5, S-Straße 68, in dem die Firma Wilhelm H Q Co., eine mit dem Verkauf von Beleuchtungskörpern und Elektrogeräten befaßte Offene Handelsgesellschaft, schon vor dem Jahre 1972 Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten war. Persönlich haftende Gesellschafter waren zuletzt Elfriede H und Peter W; als letzterer aus der Gesellschaft ausschied (Durchführung im Handelsregister am 24. Jänner 1972) und Elfriede H Alleininhaberin des unter derselben Firma we... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIABGB §914 IIIdABGB §914 IIIgABGB §1090 IIIbABGB §1116 aABGB §1392 HABGB §1393 CaHGB 17HGB §142
Rechtssatz: Wird der Mietvertrag über ein Geschäftslokal mit einer Offenen Handelsgesellschaft abgeschlossen, muß mangels anderer Vereinbarung der Parteienwille dahin verstanden werden, daß als Vertragspartner der jeweiligen Inhaber des Unternehmens gelten soll; Mieter wird daher der Gesellschafter, der die OHG als Einzelkaufmann for... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 I
Rechtssatz: Zunächst hat die wörtliche (grammatikalische) Auslegung eines schriftlichen Vertrages zu erfolgen, sofern dessen Inhalt klar und deutlich ist. Erst wenn feststeht, dass der schriftliche Vertragsinhalt die Absicht der Parteien nicht richtig wiedergibt, ist der Parteiwille zu erforschen und der Vertrag zu ergänzen. Entscheidungstexte 7 Ob 622/79 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 CIABGB §914 I
Rechtssatz: Der objektive Erklärungswert verliert seine Bedeutung, wenn sich die Parteien in der Sache einig sind. Es gilt dann ihr übereinstimmender Wille, gleichgültig, ob die Ausdrucksmittel diesen Willen nach objektiven Kriterien zutreffend wiedergeben. Entscheidungstexte 3 Ob 538/78 Entscheidungstext OGH 04.07.1979 3 Ob 538/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIId
Rechtssatz: Nach dem Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung sind unter den Betriebskosten eines Gebäudes die mit dem Gebrauch (der Benützung) des Gebäudes und seiner Anlagen im jeweiligen Zustand verbundenen Kosten zu verstehen; die Kosten der Instandhaltung fallen nicht darunter. Entscheidungstexte 5 Ob 631/79 Entscheidungstext OGH 03.07.1979 5 Ob 631/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIABGB §914 IIIbABGB §1099MG §2 Abs2 Z8 C8
Rechtssatz: Der bloße Hinweis, der Mietzins solle dem Vermieter rein verbleiben, bewirkt nicht, daß damit der ein einem nicht besonderen Zinsbildungsvorschriften unterliegender Vertrag gebrauchte Begriff "Betriebskosten" abweichend vom Wortsinn auch bestimmte Instandhaltungskosten umfaßt, welche Betriebskosten im Sinne § 2 Abs 2 MG wären (hier Kanalanschlußgebühr kraft öffentlichen Rech... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1100 B2ABGB §1100 DMG §2 A2MG §2 C9
Rechtssatz: Sind auf ein Mietverhältnis weder unmittelbar noch mittelbar die Zinsbildungsvorschriften des Mietengesetzes anwendbar, dann ist bei der Auslegung der im Mietvertrag verwendeten Begriffe "Betriebskosten" und "öffentliche Abgaben" von deren Wortsinn in seiner gewöhnlichen Bedeutung auszugehen; eine Erklärungssitte in der Richtung, daß in Mietverträgen unter "Betriebskosten... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdMG §2 A2MG §6 B1MG §7 B
Rechtssatz: Zu den Instandhaltungskosten im weiteren Sinn gehören auch jene Kosten, die notwendig sind, um ein Gebäude und seine Anlagen in einem den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Zustand zu erhalten bzw an die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften anzupassen (vgl MietSlg 6371/14, 7174/32 ua). Entscheidungstexte 5 Ob 631/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ABGB §914 IIIaEheG §66 ff
Rechtssatz: Hat der Kläger die Unterhaltsverpflichtung nur deshalb übernommen, um dem Risiko eines Erfolges der wegen der beschränkten Entmündigung der Beklagten von deren Beistand beabsichtigten Nichtigkeitsklage zu entgehen, muß bei der Auslegung der Unterhaltsvereinbarung auch auf die gesetzlichen Bestimmungen des Eherechtes bzw. Scheidungsrechtes Bedacht genommen werden. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiAngG §10 IHGB §354
Rechtssatz: Der Begriff Provision findet sich - ohne nähere Definition - vor allem im HGB und in handelsrechtlichen Nebengesetzen. Wenn er auch in der Regel im Geschäftsverkehr in Prozentsätzen einer Leistung ausgedrückt wird, so ist es doch keineswegs ausgeschlossen, daß als Provision ein bestimmter Betrag, ohne prozentuelle Bezugnahme auf die Leistung, vereinbart wird. Entscheidungste... mehr lesen...
Im vorliegenden, seit 2. Juni 1976 anhängigen Rechtsstreit nimmt der Kläger - ein (ehemaliger) Berufsboxer nigerianischer Staatsangehörigkeit - die Beklagten zur ungeteilten Hand auf Zahlung von 168 000 S samt Anhang in Anspruch. Er habe mit dem Erstbeklagten am 31. März 1973 einen Managervertrag für eine Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. Da er an einem regelmäßigen Einkommen interessiert gewesen sei, habe ihm der Erstbeklagte einen Monatsbezug von 6000 S netto zugesagt, während... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §914 IIIbAngG §20 Abs4 XIII
Rechtssatz: Hat der Arbeitnehmer bei vorzeitiger Lösung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitgeber die "mit..." bezifferten Ausbildungskosten rückzuzahlen, sind diese Kosten nicht pauschaliert sondern nur nach oben begrenzt. Die Rückzahlungspflicht umfasst nur die vom Arbeitgeber für die Ausbildung tatsächlich aufgewandten "Kosten" also nur jene besonderen Auslagen, die ihm über aus dem Arbeits... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §914 IIIbArbVG §101KollV für Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG §1 Abs2
Rechtssatz: Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch bedeutet "abordnen" im dienstrechtlichen Sinn die vorübergehende Entsendung eines Dienstnehmer zur Verrichtung einer ganz bestimmten Aufgabe in einem anderen Bereich als jenem, dem er an sich angehört. Daraus ergibt sich, daß durch eine "Abordnung" die Bindung an den Bereich, dem der D... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhHVG §6 IBaHVG §6 IBbHVG §29 IIg3
Rechtssatz: Wenn sich die Parteien einig waren, eine Verkäuferprovision nicht zu verlangen, gilt in einem solchen Fall des "natürlichen Konsenses" der übereinstimmende wahre Wille, gleichgültig, ob die beiderseitigen ausdrücklichen oder schlüssigen Willenserklärungen diesen Willen nach objektiven Kriterien zutreffend wiedergeben; der objektive Erklärungswert und damit der Schutz des Vertrauen... mehr lesen...
Die Zweitbeklagte betreibt in V eine Reitschule, die auch die am 12. November 1962 geborene Klägerin, eine amerikanische Staatsangehörige, die ihrer Mutter, die in zweiter Ehe mit einem Österreicher verheiratet ist, vom zuständigen amerikanischen Gericht in Pflege und Erziehung übergeben wurde, meist an den Wochenenden besuchte. Sie war eine gute Reiterin, hatte aber noch keine Bergtouren und Wanderungen gemacht. Die Zweitbeklagte veranstaltet auch Reitkurse für Jugendliche, bei den... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIdABGB §914 IHGB §346 B
Rechtssatz: Eine weitergehende einseitige Abweichung vom dispositiven Gesetz, das für den "Durchschnittsfall" eine ausgewogene gerechte Rechtslage anstrebt, kann unter den besonderen Verhältnissen allgemeiner Geschäftsbedingungen rechtlich nicht toleriert werden und ist im Zweifel auch nicht als vereinbart anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 566/79 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 AABGB §871 AABGB §914 IIIiABGB §1363ABGB §1426
Rechtssatz: Die bloße Bekundung der auf der (irrigen) Annahme einer vollständigen Tilgung der verbürgten Hauptschuld beruhenden Rechtsmeinung, daß der Bürge im Hinblick auf seine Zahlung aus der Haftung entlassen werde, ist als Wissenserklärung zu beurteilen, die wie eine Quittung keinen rechtsgeschäftlichen Charakter aufweist und deshalb nicht der Irrtumsanfechtung unterli... mehr lesen...
Die Beklagten schulden den Klägern auf Grund des Leibrentenvertrages vom 1. April 1968 Monatsbeträge, die zum Zweck der Wertsicherung vereinbarungsgemäß im gleichen Verhältnis steigen oder fallen sollen wie der Bruttogehalt eines Lehrers an höheren Schulen im ersten Dienstjahr auf Grund der sogenannten "Teuerungsklausel". Infolge geänderter Handhabung des Gehaltsrechtes der öffentlich Bediensteten werden seit mehreren Jahren keine Teuerungszulagenverordnungen mehr erlassen. Die Kläg... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 I
Rechtssatz: Die gebotene Ausfüllung einer Vertragslücke durch Vertragsergänzung hat sich nach ihrer Funktion in den Grenzen des feststellbaren, für den anderen Vertragsteil erkennbar bekundeten realen Rechtsgeschäftswillens zu halten. Es widerspräche daher völlig der zu leistenden Aufgabe, den Parteien im Zug der Vertragsergänzung eine Regelung als vereinbart zu unterstellen, die sie nach ihrem für den anderen Teil jeweils erk... mehr lesen...
Die Firma Gebrüder K und eine Arbeitsgemeinschaft zwischen dieser Firma und der Firma H & R B führten im Auftrag der klagenden Partei Zimmermanns- und Bauarbeiten durch. Die klagende Partei war auf Grund ihrer mit den genannten Firmen abgeschlossenen Vereinbarungen berechtigt, für allfällige Gewährleistungsansprüche einen Haftungsrücklaß zurückzubehalten. Die genannte Arbeitsgemeinschaft ersuchte die klagende Partei mit Schreiben vom 13. Oktober 1976 ungeachtet gewisser noch aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §914 IIIh
Rechtssatz: Im Hinblick auf das beträchtliche Risiko, das bei einer Bankgarantie für die garantierende Bank besteht, entspricht es der Verkehrssitte, dass ihr Wortlaut genau zu beachten ist und immer besondere
Gründe: vorliegen müssen, von ihm abzuweichen. Entscheidungstexte 2 Ob 578/78 Entscheidungstext OGH 13.02.1979 2 Ob 578/78 Veröff: SZ 52/18 =... mehr lesen...
Der Beklagte führte im Herbst 1973 als mit Zustimmung der klagenden Partei vertraglich verpflichteter Subunternehmer des Bauunternehmers Josef Z für die klagende Partei, die Republik Österreich (Post- und Telegraphenverwaltung), die Verlegung des Kabels 5055 im Raum E durch. Auf eine Strecke von etwa 5 km hatte die Verlegung des neuen Kabels als sogenannte Zulegung zu dem bereits im Jahre 1969 verlegten Netzgruppenkabel 5019 im selben Graben zu erfolgen. Die Freilegung eines in 80 cm ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D1ABGB §833 D2ABGB §833 EABGB §914 I
Rechtssatz: Erweist sich eine von den Miteigentümern getroffene ( Realteilungs ) Benützungsvereinbarung infolge schwerwiegender Differenzen zwischen den Parteien ohne Ergänzung als nicht tragfähig, dann eröffnet die mangels Willensübereinstimmung der Parteien bestehende Regelungsnotwendigkeit in diesem vertragfreien Raum die Regelungskompetenz des Außerstreitrichters. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §869ABGB §914 IIIeABGB §914 IIIg
Rechtssatz: Ein Vergleich "zur weiteren Entfertigung der Unterhaltsansprüche der Klägerin für den Todesfall ein Viertel seines Unternehmens zu übertragen" ist nicht hinreichend bestimmt, weil nicht geklärt ist, ob und in welcher Form sich die Klägerin am Einzelunternehmen beteiligen sollte ( OHG., KG., Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaft, so schon VorE. 5 Ob 571,572/76 ). Oh... mehr lesen...