RS OGH 1979/1/16 5Ob770/78

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Veröffentlicht am 16.01.1979
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Norm

ABGB §833 D1
ABGB §833 D2
ABGB §833 E
ABGB §914 I

Rechtssatz

Erweist sich eine von den Miteigentümern getroffene ( Realteilungs ) Benützungsvereinbarung infolge schwerwiegender Differenzen zwischen den Parteien ohne Ergänzung als nicht tragfähig, dann eröffnet die mangels Willensübereinstimmung der Parteien bestehende Regelungsnotwendigkeit in diesem vertragfreien Raum die Regelungskompetenz des Außerstreitrichters.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 770/78
    Entscheidungstext OGH 16.01.1979 5 Ob 770/78
    Veröff: MietSlg 31770

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013559

Dokumentnummer

JJR_19790116_OGH0002_0050OB00770_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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