RS OGH 1979/5/30 6Ob553/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.1979
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Norm

ABGB §94
ABGB §914 IIIa
EheG §66 ff

Rechtssatz

Hat der Kläger die Unterhaltsverpflichtung nur deshalb übernommen, um dem Risiko eines Erfolges der wegen der beschränkten Entmündigung der Beklagten von deren Beistand beabsichtigten Nichtigkeitsklage zu entgehen, muß bei der Auslegung der Unterhaltsvereinbarung auch auf die gesetzlichen Bestimmungen des Eherechtes bzw. Scheidungsrechtes Bedacht genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 553/79
    Entscheidungstext OGH 30.05.1979 6 Ob 553/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0009538

Dokumentnummer

JJR_19790530_OGH0002_0060OB00553_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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