RS OGH 1979/1/9 5Ob727/78

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Veröffentlicht am 09.01.1979
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Norm

ABGB §861
ABGB §869
ABGB §914 IIIe
ABGB §914 IIIg

Rechtssatz

Ein Vergleich "zur weiteren Entfertigung der Unterhaltsansprüche der Klägerin für den Todesfall ein Viertel seines Unternehmens zu übertragen" ist nicht hinreichend bestimmt, weil nicht geklärt ist, ob und in welcher Form sich die Klägerin am Einzelunternehmen beteiligen sollte ( OHG., KG., Gesellschaft bürgerlichen Rechts, stille Gesellschaft, so schon VorE. 5 Ob 571,572/76 ). Ohne zusätzliche Vereinbarung besteht in einem solchen Fall auch kein Anspruch auf Auszahlung eines Anteils des Wertes des Unternehmens.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 727/78
    Entscheidungstext OGH 09.01.1979 5 Ob 727/78

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0013993

Dokumentnummer

JJR_19790109_OGH0002_0050OB00727_7800000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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