Norm: ABGB §859ABGB §914ABGB §1002ABGB §1055ABGB §1151
Rechtssatz: Bei gemischten Verträgen ist für die Beurteilung jeder einzelnen Leistungspflicht die sachlich am meisten befriedigende Vorschrift heranzuziehen. Entscheidungstexte 1 Ob 615/80 Entscheidungstext OGH 12.11.1980 1 Ob 615/80 Veröff: MietSlg 32689/36 7 Ob 562/85 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §914 IIIdABGB §1158 I
Rechtssatz: Bildet die Anstellung der Hauseigentümerin als Verkäuferin im Geschäft des Mieters nach der Absicht der Parteien eine wesentliche Voraussetzung und damit die Geschäftsgrundlage des Bestandvertrages, so gilt die expressis verbis sich nur auf das Mietverhältnis beziehende Unkündbarkeit des Vertrages auch für den Arbeitsvertrag. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IAHG §8
Rechtssatz: Wenn auch die Aufforderung des Geschädigten keine Mahnung ist, so handelt es sich dabei doch um eine nach zivilrechtlichen Grundsätzen zu beurteilende Erklärung. Besteht eine Unklarheit, ob in einer Aufforderung ein bestimmter Rechtsgrund und ein bestimmter Anspruch erhoben wurde, so sind die aus der Erklärung abzuleitenden Rechtsfolgen nicht danach zu beurteilen, was der Erklärende sagen wollte und was der E... mehr lesen...
Der Beklagte Richard S war Geschäftsführer der Firma Richard S Gesellschaft m.b.H., die unter der Etablissementbezeichnung "Die Schallplatte Wien" in Wien 1, K-Straße 6, Handel mit Schallplatten betrieb. Vor Gründung dieser Gesellschaft m.b.H. war der Beklagte Angestellter, als Einzelkaufmann war er niemals tätig. Die Richard S Gesellschaft m.b.H. bezog von der klagenden Partei Schallplatten und schuldete ihr schließlich den Betrag von 143 893.62 S. Der klagenden Partei und ihrem Buch... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §914 I
Rechtssatz: Im Rahmen eines Schuldverhältnisses können neben den klagbaren Leistungspflichten weitere, mitunter beide Vertragsteile treffende und vom Vertragszweck her bestimmbare Verhaltenspflichten begründet sein, die gar keiner besonderen Vereinbarung bedürfen; ihr Inhalt richtet sich nach der Art des Schuldverhältnisses, der Intensität des Vertrauensverhältnisses und den besonderen Umständen. E... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §498ZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Wird der Inhalt einer Urkunde nur als entscheidendes Argument für eine auch aus Aussagen abgeleitete Feststellung verwendet, so liegt in diesem Vorgehen keine rechtliche Beurteilung, sondern eine nicht revisible Tatsachenfeststellung. Entscheidungstexte 7 Ob 682/80 Entscheidungstext OGH 09.10.1980 7 Ob 682/80 ... mehr lesen...
Der bei der Klägerin kranken-zusatzversicherte Beklagte wurde am Morgen des 9. August 1978 im Zuge eines Streites mit anderen Personen durch Schüsse schwer verletzt, nachdem er mit einem Wagenheber einen seiner Gegner ebenfalls schwer verletzt hatte. Die Klägerin fordert die zunächst von ihr übernommenen und bezahlten Mehrkosten der Behandlung des Beklagten in der zweiten Verpflegsklasse des Krankenhauses in S aus dem Titel ungerechtfertigter Bereicherung zurück, weil sie den Sachverh... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIiHGB §346 B
Rechtssatz: Auslegung des Punktes 1564 der Angebotsbedingungen und Vertragsbestimmungen der Österreichischen Bundesbahnen für die Ausführung von Bauleistungen (BH 701) dahin, daß hiedurch lediglich eine bloße Gefährdungshaftung der Österreichischen Bundesbahn, nicht aber eine Verschuldenshaftung abbedungen und keine von den allgemeinen Beweislastregeln abweichende Regelung getroffen werden sollte. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIi
Rechtssatz: Auslegung einer Verpflichtungserklärung, eine Wohnung "auf seine Kosten unverzüglich zu adaptieren" im Zweifel dahin, daß damit auch dem Berechtigten die Befugnis eingeräumt wurde, die Adaptierungsarbeiten gegen nachträglichen Ersatz der hierfür notwendigen und angemessenen Kosten durch den Verpflichteten selbst in Auftrag zu geben. Entscheidungstexte 4 Ob 5... mehr lesen...
Der Beklagte wurde durch eine Zeitungsanzeige auf das Bauvorhaben der klagenden Partei "Waldsiedlung B" in S aufmerksam. Er trat mit der klagenden Partei in Verbindung und wurde von der Angestellten Ingrid W über das Projekt näher unterrichtet. Ingrid W folgte dem Beklagten auch einen Prospekt aus, nach dessen Inhalt die Errichtung von 16 Einfamilienhäusern und 10 Eigentumswohnungen geplant war. Der Prospekt enthielt auch nähere Angaben über die von der beklagten Partei vorgesehene Au... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbHGB §346 B
Rechtssatz: Zur Auslegung des Punktes VII der Allgemeinen Tarife, Punkt 57 und Abschnitt III/20 der Erläuterungen zum Allgemeinen Tarif der Linzer Elektrizitäts -, Fernwärme - und Verkehrsbetriebe AG (Haushaltstarif - Gewerbetarif). Entscheidungstexte 1 Ob 551/80 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 1 Ob 551/80 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §914 IIIiABGB §923
Rechtssatz: Die Zusage des Verkäufers, die verkaufte Heizung funktioniere, umfaßt nach redlicher Verkehrsübung auch deren vorschriftsgemäßen Zustand, also neben der technischen auch die rechtliche Mängelfreiheit, somit, daß die Anlage betriebssicher und kommissioniert ist. Entscheidungstexte 7 Ob 562/80 Entscheidungstext OGH 12.06.1980 7 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbAngG §26 II1
Rechtssatz: Auch im Arbeitsrecht ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich (hier: Auflösungserklärung des Arbeitnehmers). Entscheidungstexte 4 Ob 25/80 Entscheidungstext OGH 03.06.1980 4 Ob 25/80 Veröff: ZAS 1981,136 (mit Anmerkung von Beck - Mannagetta) 14 ObA 5/87 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §884ABGB §914 I
Rechtssatz: Bei einer bloß falschen (hier: unvollständigen) Bezeichnung im Urkundentext ist die gesetzliche Form hinsichtlich des wirklich gewollten Vertragsinhaltes dann als erfüllt anzusehen, wenn sich beide Vertragsparteien über den wirklichen gewollten Vertragsgegenstand einig waren, ihn aber infolge eines beiderseitigen Irrtums unrichtig bezeichnet haben (hier: in Form eines Notariatsaktes errichtetet Übergabsver... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §884ABGB §886ABGB §914 I
Rechtssatz: Infolge der grundsätzlich gegebenen Gestaltungsfreiheit privatrechtlicher Geschäfte steht es den Parteien frei, Verträge zu schließen, die aus verschiedenen gesetzlich geregelten Vertragsarten zusammengesetzt sind oder Elemente aus solchen enthalten. Für die Beurteilung der Leistungspflichten ( und auch der Formbedürftigkeit ) ist die sachlich am meisten befriedigende Vorschrift heranzuzi... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIe
Rechtssatz: Auslegung eines Erbübereinkommens hinsichtlich der Bemessungsgrundlage des dem Kläger gebührenden Abfertigungsanspruches. Entscheidungstexte 6 Ob 705/79 Entscheidungstext OGH 05.03.1980 6 Ob 705/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017935 Dokumentnumme... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 EIABGB §914 I
Rechtssatz: Auch ein konkludent zustande gekommener Vertrag setzt voraus, daß die Parteien die Absicht hatten, einen solchen zu schließen (SZ 43/169, JBl 1965,316 u.a.). Entscheidungstexte 7 Ob 519/80 Entscheidungstext OGH 31.01.1980 7 Ob 519/80 7 Ob 771/79 Entscheidungstext OGH 20.03.1980 7 Ob 771... mehr lesen...
Mit notariellem Übergabsvertrag vom 8. Jänner 1968 übergaben die Kläger ihr Bauerngut (EZ 41 und 44 KG B) im Ausmaß von 6.27 ha ihrem Sohn, dem Erstbeklagten, und ihrer Schwiegertochter, der Zweitbeklagten, und vereinbarten als Gegenleistung - u. a. - folgenden Auszug gemäß Punkt 4 des Vertrages: "a) Die Wohnung im Hause B Nr. 34, in dem straßenseitig gelegenen Zimmer (gemeinsam mit der Tochter Anna), samt Instandhaltung, Beheizung, Beleuchtung und Reinigung derselben, und das Benüt... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IABGB §914 II
Rechtssatz: Ist ein übereinstimmender Parteiwille über Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt feststellbar, kommt es bei einem nachträglichen Streit zwischen den Vertragspartnern nicht darauf an, ob die erzielte Willensübereinstimmung auch einen hinreichend deutlichen Niederschlag in der Vertragsurkunde gefunden hat. Denn der Vertrag ist bei Konsensualverträgen jedenfalls so zustandegekommen, wie er von den Parteien... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 BABGB §914 IIIcABGB §1284 Ae
Rechtssatz: Auch wenn in einem bäuerlichen Übergabsvertrag vereinbart wurde, daß der Übergeber selbst bei Vorliegen wichtiger
Gründe: wie schlechter Behandlung durch den Übernehmer oder mangelhafte Leistung des vereinbarten Auszugs in der Ausgedingewohnung verbleibt, kann der Ausgedingsberechtigte aus der Wohnung ausziehen und an Stelle aller Naturalleistungen Geld verlangen, wenn der Verpflichtete du... mehr lesen...
Norm: ABGB §530 BABGB §914 IIIcABGB §1284 Ae
Rechtssatz: Auch wenn in einem bäuerlichen Übergabsvertrag vereinbart wurde, daß der Übergeber selbst bei Vorliegen wichtiger
Gründe: wie schlechter Behandlung durch den Übernehmer oder mangelhafte Leistung des vereinbarten Auszugs in der Ausgedingewohnung verbleibt, kann der Ausgedingeberechtigte aus der Wohnung ausziehen und an Stelle aller Naturalleistungen Geld verlangen, wenn der Verpflichtete du... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIbABGB §1152 F2GehG §30PG 1965 §41VBG §22VBG §36
Rechtssatz: Pensionsklausel im Sondervertrag, daß der Vertragsruhegenuß "analog den pensionsrechtlichen Bestimmungen für Bundesbedienstete zu bemessen" ist, erfordert auch die Berücksichtigung einer späteren gesetzlichen Änderung der Pensionsbemessungsgrundlage (Verwaltungsdienstzulage nach § 30 GehG !). Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Auf einem ihm vom Kläger übermittelten Zimmerbestellungsformular, in dem u. a. festgehalten war, daß die angegebenen Buchungstermine verbindlich seien und bei späterer Ankunft oder früherer Abreise der Zimmerpreis in Rechnung gestellt werden müsse, bestellte der Beklagte am 23. Jänner 1978, vom Kläger bestätigt mit Schreiben vom 26. Jänner 1978, für die Zeit vom 21. Dezember 1978 (Ankunftstag) bis 8. Jänner 1979 (Abreisetag) im Hotel des Klägers ein Zimmer für zwei Personen samt Halbp... mehr lesen...
Norm: ABGB §901 II1ABGB §901 II5ABGB §914 IIIdABGB §918 IaABGB §918 Ib1ABGB §918 Ib6ABGB §921ABGB §1090 IIeABGB §1118 A1
Rechtssatz: Bei Abschluß eines erst in relativ ferner Zukunft zu realisierenden Beherbergungsvertrages kann die Zulässigkeit eines zeitgerechten Rücktrittes des Gastes vom Vertrag ohne Eintritt der Folgen verschuldeter Nichterfüllung des Vertrages auch ohne ausdrückliche Vereinbarung als in seiner Natur liegender Bestandteil ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 I
Rechtssatz: Die Auslegung eines Vertrages nach den für jeden Vertragsteil geltenden Regeln von Treu und Glauben kann dazu führen, daß ein Vertrag gelöst werden darf, wenn im Festhalten am Vertrag, im Beharren auf Verpflichtungen, deren Erfüllung dem Schuldner nicht mehr zumutbar ist, geradezu ein Verstoß gegen diese Grundsätze erblickt werden muß. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §908 IABGB §914 IIIdABGB §970ABGB §1411BGB §157
Rechtssatz: Erklärt der Gastwirt auf das Anbot auf Vertragsaufhebung (Stornierung), diese sei ihm egal, denn er könne die Zimmer auch anderwertig vermieten, ist das als Antragsannahme mit der Wirkung, daß der Gastaufnahmevertrag als nicht geschlossen gilt, anzusehen, weshalb die Anzahlung zurückzuzahlen ist. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdABGB §1118 B1
Rechtssatz: Kann der Vermieter das Mietverhältnis nach den Vertragsbedingungen wegen Zahlungsverzuges einseitig fristlos auflösen und kann in einem solchen Fall der Vermieter außerdem a) alle noch nicht fälligen Zahlungsverpflichtungen für die vereinbarte Vertragsdauer sofort zahlbar stellen oder b) das Mietobjekt an sich nehmen, 100 Prozent der bis zur Auflösungserklärung fällig gewordenen rückständigen Mietzi... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IZPO §503 Z4 E4c2
Rechtssatz: Die Auslegung gemäß dem § 914 ABGB hat überhaupt erst dann einzusetzen, wenn die behauptetermaßen vom klaren Wortlaut der Urkunde abweichende Parteienabsicht durch Aufnahme der hiefür angebotenen Beweismittel zu erforschen versucht und diesbezügliche Feststellungen getroffen wurden. Erst wenn eine übereinstimmende Parteienabsicht nicht als erwiesen gilt, darf der Gehalt der schriftlichen Willenserkl... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IABGB §1346 E
Rechtssatz: Auch für eine formbedürftige Willenserklärung gilt der Grundsatz, dass eine bloße Falschbezeichnung nicht schadet; sie ist somit ungeachtet des Wortlautes der förmlichen Erklärung und ihres normativen Verständnisses entsprechend dem tatsächlichen übereinstimmenden Verständnis der Beteiligten gültig. Als Vertragsinhalt gilt daher, was beide Parteien gewollt haben. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BABGB §914 IIIhABGB §1346 B
Rechtssatz: Nach Treu und Glauben zu beurteilende Erklärung eines Verpfändungsanbotes zur Besicherung einer Bankgarantie. Entscheidungstexte 6 Ob 602/79 Entscheidungstext OGH 21.11.1979 6 Ob 602/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017036 D... mehr lesen...