RS OGH 2023/4/27 4Ob25/80 (4Ob26/80); 14ObA5/87; 14ObA81/87; 9ObA309/92; 8ObA60/01h; 9ObA80/10w; 8Ob

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Veröffentlicht am 03.06.1980
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Rechtssatz

Auch im Arbeitsrecht ist der objektive Erklärungswert einer Willensäußerung maßgeblich (hier: Auflösungserklärung des Arbeitnehmers).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Angestellte, konkludent, Ende, Beendigung, vorzeitiger Austritt, Erklärung, Willenserklärung, Auslegung, Interpretation, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028642

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.07.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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