Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Auch die Zinsen einer Hypothekarforderung verjähren gemäß dem § 1480 ABGB binnen drei Jahren. Eine solche Verjährung kann nur durch den Erwerb von selbständigen Pfandrechten für die jeweiligen Zinsrückstände verhindert werden. Entscheidungstexte 4 Ob 542/79 Entscheidungstext OGH 16.10.1979 4 Ob 542/79 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480HGB §355
Rechtssatz: Bei einem Kontokorrentverhältnis müssen die Abrechnungen regelmäßig zu bestimmten Zeiten stattfinden. Unter "regelmäßigen" Zeitabschnitten können nur solche von gleicher Dauer verstanden werden. Von Regelmäßigkeit kann aber nicht gesprochen werden, wenn nicht in bestimmten, durch (ausdrückliche oder konkludente) Vereinbarung festgelegten Zeitabschnitten, sondern jeweils zu ungewissen Zeitpunkten abgerechnet ... mehr lesen...
Die Klägerin wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz als Handelsgericht vom 20. April 1973 zur Zahlung von 611 855.50 S samt Anhang an Josef A als Zessionar von 50% der dem Transportunternehmer Gilbert K gegen die Klägerin für Transportleistungen zustehenden Forderungen verurteilt. In diesem Rechtsstreit war die Klägerin in erster Instanz und bei Einbringung der Berufungsschrift durch den beklagten Rechtsanwalt vertreten. Mit der vorliegenden Klage begehrt die Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Während die Verjährungsfrist für das Pensionsbezugsrecht dreißig Jahre beträgt, verjähren die einzelnen Pensionsraten in drei Jahren. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/77 Veröff: GesRZ 1978,36 9 ObA 197/94 Entscheidungstext OGH 16.11.1994 9 ObA 197/94 Veröff: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Der Kläger begehrte vom Beklagten den Betrag von 23 000 S samt 12% Zinsen seit 30. November 1972 mit der Begründung: , er habe ihm Darlehen von insgesamt 23 000 S gewährt, welche längstens am 30. November 1972 zur Rückzahlung fällig gewesen seien. Der Kläger arbeite mit Bankkredit, den er mit 12% verzinsen müsse, weshalb er diesen Zinsfuß ab 30. November 1972 aus dem Titel des Schadenersatzes verlange. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen, und wendete zuletzt noch ein, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: 1. Annuitäten sind gleichbleibende jährliche Leistungen zur Verzinsung und Tilgung eines Kapitals, bei denen sich Zinsenbezug und Kapitalabstattung immer auf denselben Betrag ergänzen, sodaß bei fortschreitender Tilgung der in den einzelnen Annuitäten enthaltende Zinsenbetrag ständig fällt, während die in der Annuität enthaltene Tilgungsrate wächst. 2. Sogenannte gemeine Raten, dh gleichmäßige Kapitalsbeträge, die i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1012ABGB §1478ABGB §1480ABGB §1486 Z5AngG §14HVertrG §16HVertrG §18
Rechtssatz: Der Anspruch auf Rechnungslegung oder Bucheinsicht verjährt als bloßer Nebenanspruch mit dem Hauptanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 30/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 4 Ob 30/75 4 Ob 62/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4 Ob 62/77 ... mehr lesen...
Am 6. 10. 1962 erlitt der bei der Klägerin sozialversicherte Walter S einen vom Beklagten verschuldeten Verkehrsunfall. Auf Grund einer von der Klägerin am 7. 4. 1964 eingebrachten Klage wurde mit Urteil des LG für ZRS Wien vom 31. 3. 1965, 27 Cg 77/64-10, festgestellt, dass der Beklagte der Klägerin für zwei Drittel aller Pflichtaufwendungen hafte, die die Klägerin aus Anlass dieses Unfalles dem Walter S zu erbringen habe, insoferne diese Leistungen im Schaden Deckung fänden, dessen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480ABGB §1486ABGB §1489 IABGB §1489 IIIABGB §1497 IIIZPO §228 B1bbZPO §228 H4
Rechtssatz: Ein rechtskräftiges Feststellungserkenntnis schaltet die Einrede der Verjährung - abgesehen von wiederkehrenden Leistungen - für die Dauer von dreißig Jahren aus. Entscheidungstexte 2 Ob 271/71 Entscheidungstext OGH 27.01.1972 2 Ob 271/71 Veröff: SZ 45/8 = EvBl 1972/222 S 435 = Z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Mit Urteil für die Vergangenheit zugesprochene Zinsen unterliegen nicht der dreijährigen Verjährung (HS I/8). Entscheidungstexte 8 Ob 18/71 Entscheidungstext OGH 31.03.1971 8 Ob 18/71 3 Ob 1072/91 Entscheidungstext OGH 28.08.1991 3 Ob 1072/91 Vgl auch; Beisatz: Für die Zukunft zuerkannte Zinsen... mehr lesen...
Am 4. Juni 1961 stieß der von Friedrich H, dem Gatten der Klägerin, gelenkte und gehaltene PKW mit dem von Franz K gelenkten und von dessen Vater Karl K gehaltenen PKW zusammen. Hiebei wurden diese drei Personen getötet. Zu § Cg 175/64 (2 Cg 62/69) des Kreisgerichtes W begehrten die Klägerin und deren beide Kinder aus ihrer Ehe mit Friedrich H neben der Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für zukünftige Schäden aus diesem Unfall auch die Leistung eines Unterhaltsentganges ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480ABGB §1489 IABGB §1489 IIIABGB §1497 IIIZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Insoferne ein Urteil auf Feststellung der Schadenersatzpflicht auch die Verpflichtung zum Ersatz künftig fällig werdender Rentenbeträge in sich begreift, unterliegen dann diese künftig (dh nach dem Feststellungsurteil) verfallenden Renten neuerlich der dreijährigen Verjährung. Entscheidungstexte 2 Ob 316/70 ... mehr lesen...
Der Beklagte ist auf Grund eines Erbübereinkommens v 14. Dezember 1949 verpflichtet, seine Schwester Stefanie B ordentlich und standesgemäß in gesunden und kranken Tagen "abzunähren" und für die Kosten des Anstaltsaufenthalts, solange Stefanie B in der Landesheil- und Pflegeanstalt in S (Tirol) untergebracht ist, aus eigenem aufzukommen. Stefanie B befand sich bis vor kurzem in der Landesheil- und Pflegeanstalt in S. In der Zeit v 1. Juli 1949 bis zum 29. Februar 1952 sind dort an V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358ABGB §1480FürsorgepflichtV §21a
Rechtssatz: 1) Zur Legalzession 2) Zur Frage der Verjährung von Unterhaltsansprüchen aus einem Erbübereinkommen, die auf den Fürsorgeverband auf Grund einer Legalzession nach § 21 a FürsorgepflichtV übergegangen sind (dreijährige Verjährungsfrist). Entscheidungstexte 5 Ob 25/70 Entscheidungstext OGH 18.02.1970 5 Ob 25/70 Ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480HGB §355
Rechtssatz: Zum Wesen des Kontokorrentverhältnisses gehört, daß nach festgelegten Perioden ein Saldo gezogen wird, wodurch die Einzelposten ihre Selbständigkeit verlieren. In den Saldo bereits einbezogene abgereifte Zinsen sind daher ebenfalls ein nicht mehr zu unterscheidender Teil der Gesamtforderung, daher keine dreijährige Verjährung nach § 1480 ABGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1480KirchenbeitragsG §1 ff
Rechtssatz: Zum Zeitpunkt des Verjährungsbeginnes von Kirchenbeitragsforderungen der römisch - katholischen Kirche (Mehrheitsentscheidung). Entscheidungstexte 8 Ob 12/68 Entscheidungstext OGH 06.02.1968 8 Ob 12/68 Veröff: EvBl 1968/342 S 547 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 DABGB §1480
Rechtssatz: Verjährung von Judikatschulden nach jugoslawischem Recht. Entscheidungstexte 3 Ob 130/67 Entscheidungstext OGH 20.12.1967 3 Ob 130/67 Veröff: ZfRV 1970,53 (mit Glosse von Kramer) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0045373 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Der Beklagte hat als Funktionär der klagenden Partei Betrugs- und Veruntreuungshandlungen begangen und wurde deshalb mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 23. Jänner 1953 rechtskräftig verurteilt. Ferner wurde der klagenden Partei mit diesem Urteil ein Betrag von 66.701 S als Ersatz für den durch die strafbaren Handlungen des Beklagten erlittenen Schaden zugesprochen. Die Klägerin begehrt nunmehr 4% Zinsen aus 66.701 S vom 23. Jänner 1953 bis 23. Jänner 1966 in der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480ABGB §1489 I
Rechtssatz: Auch die Verzugszinsen eines vom Strafgericht als Ersatz des durch ein Verbrechen entstandenen Schadens zugesprochenen Betrages verjähren in drei Jahren. Entscheidungstexte 8 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 11.04.1967 8 Ob 82/67 Veröff: SZ 40/47 = EvBl 1968/5 S 18 3 Ob 1072/91 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Als Forderungen von rückständigen jährlichen Leistungen sind Leibrenten auch dann anzusehen, wenn sie in kürzeren Abständen als einem Jahr, nämlich monatlich, zu erbringen sind. Entscheidungstexte 5 Ob 166/66 Entscheidungstext OGH 08.07.1966 5 Ob 166/66 Veröff: RZ 1967,36 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Im Konkursverfahren wurde eine Liegenschaft des Gemeinschuldners am 6. Mai 1965 kridamäßig versteigert und ein Meistbot von 470.000 S erzielt. Das Erstgericht wies im Meistbotsverteilungsbeschluß u. a. einer Anzahl von Gläubigern Zinsen im Gesamtbetrag von 15.824.80 S zu. Es handelt sich hiebei um Zinsen für Kapitalsforderungen, die vom Tag der Eintragung des Pfandrechtes für die jeweiligen Kapitalsforderungen bis drei Jahre vor dem Tag der Erteilung des Zuschlages zurückreichen, al... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480EO §217
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 217 Abs 1 Z 2 EO bezieht sich nicht auf verjährte Zinsen. Die in einem Urteil für die Zukunft zugesprochenen Zinsen verjähren in 3 Jahren. Entscheidungstexte 3 Ob 22/66 Entscheidungstext OGH 02.03.1966 3 Ob 22/66 Veröff: JBl 1966,422 = EvBl 1967/88 S 97 = SZ 39/40 4 Ob 542/79 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Jährlich fällig werdende "Mitgliedsbeiträge und Verwaltungsgebühren" einer gemeinnützigen Baugenossenschaft, Wohngenossenschaft und Siedlungsgenossenschaft fallen unter § 1480 ABGB, Ersatzforderungen einer solchen Genossenschaft für "Baunebenkosten" unter § 1486 Z 1 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 177/64 Entscheidungstext OGH 23.06.1964 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480KO §61AO §53
Rechtssatz: Der unbestrittenen Eintragung einer Forderung in das Anmeldungsverzeichnis (§ 61 KO, § 53 a AO) kommt die Wirkung der JMV RGBl 105/1858 zu (Verlängerung der Verjährungsfrist). Dies gilt auch für rückständige Sozialversicherungsbeiträge, deren kürzere Verjährung nicht in den §§ 1478, 1485 ABGB, sondern im ASVG geregelt ist. Entscheidungstexte 6 Ob 301/63... mehr lesen...
In der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 14. Februar 1954 bekannten die vier Beklagten, dem Kläger zur ungeteilten Hand einen Betrag von 80.000 S aus einem Darlehen zu schulden. Sie verpflichteten sich, das Darlehen in gleichen Jahresraten von 20.000 S je am 1. August eines jeden Jahres ab 1954 zurückzuzahlen, das Darlehen mit 7% im nachhinein ab 14. Februar 1954 zu verzinsen und von den fälligen Leistungen Verzugszinsen zu zahlen. Das Darlehen war derart wertgesichert, daß das ... mehr lesen...
Norm: ABGB §983ABGB §986 FABGB §1480
Rechtssatz: Der "Aufwertungsbetrag" ist ein Teil der Schuld, beruht auf dem gleichen Rechtsgrund und verjährt in der gleichen Zeit wie das Darlehen an sich. Entscheidungstexte 3 Ob 234/61 Entscheidungstext OGH 17.08.1961 3 Ob 234/61 Veröff: EvBl 1962/28 S 41 = SZ 34/106 5 Ob 240/71 Entsche... mehr lesen...
Die klagende Erzdiözese behauptet, der Beklagte schulde auf den mit rechtskräftigem Kirchensteuerbescheid festgesetzten Kirchenbeitrag für die Jahre 1953 bis 1959 den Betrag von 4079 S, den er trotz Mahnung nicht gezahlt habe. Sie begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung dieses Betrages samt 4% Zinsen seit 1. Jänner 1960. Zufolge Teilanerkenntnisses des Beklagten erging ein Teilanerkenntnisurteil auf Zahlung von 2843 S s. A. Mit Endurteil wies das Erstgericht das Begehren ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480Röm-kath Kirchenbeitragsordnung §1 ffKirchenbeitragsG §1 ff
Rechtssatz: Die jährlichen Kirchenbeiträge unterliegen der dreijährigen Verjährung. Entscheidungstexte 5 Ob 75/61 Entscheidungstext OGH 15.03.1961 5 Ob 75/61 Veröff: EvBl 1961/249 S 324 = SZ 34/37 = JBl 1961,471 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Auch der Umstand, daß der Kläger die Zinsen kapitalisiert und zum Kapital schlägt, ändert nichts an der dreijährigen Verjährung der Zinsforderung. Entscheidungstexte 5 Ob 67/59 Entscheidungstext OGH 25.02.1959 5 Ob 67/59 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1959:RS0034255 ... mehr lesen...