Entscheidungsgründe: Die klagende Bank gewährte dem Erstbeklagten im August 1989 einen Existenzgründungskredit in der Höhe von S 2,000.000,-- mit einer Laufzeit von 20 Jahren, der Zweibeklagte übernahm hiefür die Bürgschaft. Die Kreditzusage wurde von beiden Beklagten unterfertigt. Es wurden monatliche Pauschalraten in der Höhe von S 18.700,-- ab 1. 10. 1989 zugesagt. Hierin wurden Zinsen von 9,25 % jährlich und 4,5 % Überziehungszinsen vereinbart, wobei die Klägerin berechtigt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erlitt bei einem Verkehrsunfall am 25. 1. 1982 in Götzis als Mitfahrerin im PKW ihres Ehemannes schwere Verletzungen. Das Alleinverschulden an diesem Unfall trifft den Erstbeklagten. Mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 30. 7. 1984 wurden die beklagten Parteien verpflichtet, der Klägerin S 63.782,50 sA, davon S 60.000,-- Schmerzengeld, für die Schmerzperioden vom Unfall bis zum Schluß der Verhandlung erster Instanz (28. 6. 1984) zu zahle... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie der Oberste Gerichtshof bereits zu SZ 39/40 = EvBl 1967/88 = JBl 1966, 422 ausgesprochen hat, wird zwar die Verjährung durch eine Exekutionsführung unterbrochen, bei einem bloßen Antrag auf zwangsweise Einverleibung eines Pfandrechtes für die Hauptforderung samt Zinsen läuft aber, wenn nicht für die nach der grundbücherlichen Sicherstellung aufgelaufenen Zinsen gesondert Exekution geführt wird, für diese ab Eintragu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D4ABGB §1480
Rechtssatz: Der Anspruch auf Ersatz jener Steuerbelastung, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlung erster Instanz für den Kläger zu erwarten ist, verjährt drei Jahre nach Ablauf jenes Monats, in dem die einzelnen Verdienstentgangsrenten fällig wurden. Hat der Kläger hingegen einen zusätzlichen Vermögensschaden dadurch erlitten, dass sich die im Vorpro... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325ABGB §1480
Rechtssatz: Ein Entschädigungsbetrag ist global auszumessen. Eine Unterscheidung zwischen einem "Nettoschaden" und einem aus der Steuerbelastung resultierenden "weiteren" Schaden widerspricht diesem im gesamten Schadenersatzrecht vertretenen Grundsatz. Daraus folgt, dass der Anspruch auf Ersatz jener Steuerbelastung, die nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Streitverhandlu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 12.11.1982 bei einem Verkehrsunfall auf der Inntalautobahn schwer verletzt. Mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 8.3.1983, 8 Cg 103/83, wurde festgestellt, daß der Erstbeklagte als beteiligter Motorradfahrer und die Zweitbeklagte als dessen Haftpflichtversicherer dem Kläger für alle künftigen Schäden aus diesem Unfall zur ungeteilten Hand haften, die Zweitbeklagte beschränkt auf die Versicherungssumme. Mit der zu 8 Cg 453/85 des Landesgeri... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Wesentlich für die Frage der Anwendbarkeit der Bestimmung des § 1480 ABGB ist, dass sich die Ansprüche von vornherein und ihrer Natur nach auf Leistungen richten, die in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind, die regelmäßige Wiederkehr mithin für die betreffenden Ansprüche typisch ist. Die regelmäßige Wiederkehr bezieht sich auf die Zeit, nicht auf die Gleichmäßigkeit des Betrages. Besteht also die Ve... mehr lesen...
Begründung: Am 7.6.1973 wurde Reinhard P***** bei einem Sturz auf einer Straßenbaustelle schwer verletzt; er erlitt ua einen Kompressionsbruch des 12.Brustwirbels und eine dadurch bedingte komplette Querschnittslähmung. An beiden Beinen besteht eine schlaffe Lähmung mit Muskelatrophien, wobei nur minimale und funktionell unbedeutende Restbewegungen vorhanden sind. Weiters bestehen Sensibilitätsstörungen für alle Qualitäten ab der Bruchstelle und eine kombinierte Blasen- und Mastda... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480ABGB §1489 IIIABGB §1325 D3
Rechtssatz: Verdienstentgang ist regelmäßig in Form einer Geldrente zu leisten. Er unterliegt hinsichtlich künftig entstehenden weiteren Verdienstentganges nur dann nicht der dreijährigen Verjährungsfrist des § 1489 ABGB, wenn er - gedeckt durch ein rechtzeitiges Feststellungsbegehren - zur Judikatobligation geworden ist. Entscheidungstexte 2 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß durch die Einbringung einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen wird (SZ 43/222 = ZVR 1971/103; SZ 60/138; EFSlg 69.177; 2 Ob 13/96 ua). Allerdings unterliegen bei einer solchen in einem Feststellungsurteil inbegriffenen Verpflichtung zum Ersatz künftig fällig werdender Rentenbetr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein Unterhaltspflichtiger in der Lage und daher verpflichtet wäre, ein höheres als das tatsächliche Einkommen zu erzielen, somit auf ein höheres Einkommen anzuspannen ist, stellt sich regelmäßig als eine solche des Einzelfalles, nicht jedoch als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 14 Abs 1 AußStrG dar (RIS-Justiz RS0007096) und unterliegt demnach genausowenig der Überprüfung durch den Obersten Gerichtsho... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Umfangs der Bürgschaftsverpflichtung des Beklagten vom 30.7.1985 betrifft keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO, weil es sich um eine Vertragsauslegung im Einzelfall handelt, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit den Auslegungsgrundsätzen und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze getroffen hat. Für die Richtigkeit der Auslegung des Berufungsgerichtes spricht der diesbezüglich recht ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber verkennt die Bestimmung des § 46 Abs 3 Z 1 ASGG, soweit er meint, daß die ordentliche Revision in Arbeitsrechtssachen immer dann zulässig sei, wenn der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteigt. Die Vollrevision ist nach § 46 Abs 3 Z 1 nämlich nur in Verfahren zulässig, in denen es entweder über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht und der Streitgegenstand, über den das Berufungs... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des am 22.Mai 1988 geborenen Sohns und der am 30.Jänner 1990 geborenen Tochter wurde mit Beschluß des zuständigen Bezirksgerichts vom 29.April 1991 gemäß § 55a EheG geschieden. Im umfangreichen Scheidungsfolgenvergleich vom 29.April 1991 wurde mit pflegschaftsbehördlicher Bewilligung die Obsorge für beide Kinder der Mutter übertragen. Punkt 4b) dieses Vergleichs lautet (gekürzt): „Für den Fall der Berufstätigkeit der Frau (hier: Mutter) ist zur Unte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern des Minderjährigen wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes St.Pölten vom 4.März 1983***** geschieden. Der Minderjährige befindet sich in der Obsorge der Mutter. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 20.Februar 1992 war der Vater schuldig erkannt worden, ab 1.Dezember 1991 zum Unterhalt des Kindes monatlich S 2.700 zu zahlen (ON 104). Zu dieser Zeit hatte der Vater weiters für seine (zweite) Ehefrau und für einen Sohn aus zweiter Ehe zu sorgen. Sein ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war Gesellschafterin der "D*****"***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im folgenden D-GmbH). Diese verlangte von ihr einen Nachschuß auf die Stammeinlage in der Höhe von S 240.000,--. In dem darüber durchgeführten Rechtsstreit, in dem der Kläger, ein Rechtsanwalt, die Beklagte vertrat, wurde diese zur Zahlung von S 240.000,-- samt 6 % Zinsen seit 14.4.1980 sowie von Kosten in der Höhe von S 43.896,21 und S 8.211,12 verurteilt. Die Beklagte wurde... mehr lesen...
Begründung: Die am 8.November 1990 geschlossene Ehe der klagenden und gefährdeten Frau (im folgenden nur Klägerin) und des beklagten Mannes und Gegners der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) wurde mit Urteil des Berufungsgerichtes vom 6.Juni 1995 aus gleichteiligem Verschulden beider Parteien rechtskräftig geschieden. Beide sind österr. Staatsbürger, ihr gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt ist nach wie vor in der vormaligen Ehewohnung. Mit der am 21.April 1994 bei... mehr lesen...
Norm: ABGB §1480
Rechtssatz: Auf Grund eines gerichtlichen Vergleiches zustehende künftige Unterhaltsforderungen verjähren in drei Jahren. Entscheidungstexte 3 Ob 126/95 Entscheidungstext OGH 30.10.1996 3 Ob 126/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106406 Dokumentnummer JJR_199... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ABGB §1480ABGB §1497 I
Rechtssatz: Durch jede rechtskräftige Exekutionsbewilligung wird die Verjährung unterbrochen. Sie beginnt mit dem letzten Exekutionsschritt beziehungsweise mit der Beendigung der Exekution neu zu laufen. Entscheidungstexte 3 Ob 107/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 107/95 3 Ob 126/95 Entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2ABGB §1480stmk LVBG §8b
Rechtssatz: Der Übergang der Ersatzforderung vom verletzten Dienstnehmer an den den Lohn weiter zahlenden Dienstgeber erfolgt erst mit dem Zeitpunkt der Zahlungen des Dienstgebers. Entscheidungstexte 2 Ob 43/95 Entscheidungstext OGH 29.06.1995 2 Ob 43/95 Schlagworte SW: Arbeitnehmer, Arb... mehr lesen...